Presse
Die WELT, 09.03.2001
Karlsruhe billigt Regelung zum günstigen Kauf von Ost-Grundstücken

Hausbesitzer dürfen Immobilie zum halben Preis kaufen

Karlsruhe — Hausbesitzer, die in der DDR mit staatlicher Billigung auf einem fremden Grundstück gebaut hatten, dürfen die Immobilie zum halben Preis kaufen.


Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Regelung aus dem Jahr 1994 in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss gebilligt. Die Verfassungsbeschwerde einer Grundstückseigentümerin wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hatte beanstandet, dass die aus ihrer Sicht für die Grundstücksnutzer vorteilhaften Regelungen des "Sachenrechtsbereinigungsgesetzes“ ihr Eigentumsrecht verletzten. Die Karlsruher Richter sahen darin aber "keine Enteignung“. (Az: 1 BvR 198/98 — Beschluss vo
m 22. Februar 2001)


Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats mussten nach dem Fall der Mauer die DDR-typischen Nutzungsverhältnisse mit bundesrepublikanischem Recht in Einklang gebracht werden. Dabei entspreche es den Interessen der Hausbesitzer wie auch der Grundstückseigentümer, den Bodenwert prinzipiell im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen. Denn der "explosionsartige Anstieg der Grundstückspreise“ nach dem Übergang in die Marktwirtschaft habe einen für beide Seiten "unerwarteten Gewinn“ gebracht.


Nach dem Beschluss des Gerichts ist auch die Vorschrift verfassungsgemäß, wonach Nutzer — jeweils zum halben Preis — zwischen der Bestellung eines Erbbaurechts und dem Ankauf wählen können. Der Zugriff auf fremde Grundstücke vor Klärung der Eigentumsverhältnisse sei zwar auch nach DDR-Recht rechtswidrig gewesen, "aber doch so häufig, dass er als systemimmanent angesehen werden muss“, heißt es in dem Beschluss. Allerdings sei es vom Zufall abhängig gewesen, ob dem jeweiligen Nutzer sein Grundstück ordnung
sgemäß übertragen worden sei oder nicht. Deshalb könne das Recht zum günstigen Grundstückskauf nicht davon abhängen. dpa


(c) Die WELT online

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