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Hausbesitzer dürfen Immobilie zum halben Preis kaufen
Karlsruhe Hausbesitzer, die in der DDR mit staatlicher Billigung
auf einem fremden Grundstück gebaut hatten, dürfen die Immobilie
zum halben Preis kaufen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Regelung aus dem
Jahr 1994 in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss
gebilligt. Die Verfassungsbeschwerde einer Grundstückseigentümerin
wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hatte beanstandet, dass
die aus ihrer Sicht für die Grundstücksnutzer vorteilhaften
Regelungen des "Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ihr Eigentumsrecht
verletzten. Die Karlsruher Richter sahen darin aber "keine Enteignung.
(Az: 1 BvR 198/98 Beschluss vo
m 22. Februar 2001)
Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats mussten nach dem Fall
der Mauer die DDR-typischen Nutzungsverhältnisse mit bundesrepublikanischem
Recht in Einklang gebracht werden. Dabei entspreche es den Interessen
der Hausbesitzer wie auch der Grundstückseigentümer, den Bodenwert
prinzipiell im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen. Denn der "explosionsartige
Anstieg der Grundstückspreise nach dem Übergang in die
Marktwirtschaft habe einen für beide Seiten "unerwarteten
Gewinn gebracht.
Nach dem Beschluss des Gerichts ist auch die Vorschrift verfassungsgemäß,
wonach Nutzer jeweils zum halben Preis zwischen der Bestellung
eines Erbbaurechts und dem Ankauf wählen können. Der Zugriff
auf fremde Grundstücke vor Klärung der Eigentumsverhältnisse
sei zwar auch nach DDR-Recht rechtswidrig gewesen, "aber doch so
häufig, dass er als systemimmanent angesehen werden muss,
heißt es in dem Beschluss. Allerdings sei es vom Zufall abhängig
gewesen, ob dem jeweiligen Nutzer sein Grundstück ordnung
sgemäß übertragen worden sei oder nicht. Deshalb könne
das Recht zum günstigen Grundstückskauf nicht davon abhängen.
dpa
(c) Die WELT online
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