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"Eigentliche Eigentumsverletzung" habe "erst 1990
begonnen"
Straßburg/Hamburg - Zwei Millionen Alteigentümer, die ihren
Besitz unter der sowjetischen Besatzungsmacht verloren haben, setzen
ihre Hoffnungen auf Europa. Am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg sind bereits 80 Beschwerden gegen
die deutsche Rechtspraxis eingegangen. "Auf nationaler Ebene gilt
der deutsche Rechtsweg in der Entschädigungs- und Ausgleichsfrage
als erschöpft", sagt Manfred Graf von Schwerin, Vorsitzender
der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, der die Klage erhoben
hat. Der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Gertner, der insgesamt 50 Beschwerden
vertritt, hofft nun auf eine "europäische Lösung".
Stein des Anstoßes ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 22. November 2000. Die Richter hatten die Klage gegen das Entschädigungs-
und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) abgewiesen und höhere Geldzahlungen
mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage des Bundes abgelehnt.
Damit werden Alteigentümer, die ihren Besitz zwischen 1945 bis
1949 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verloren haben, schlechter
gestellt als jene, die zu DDR-Zeiten enteignet wurden. Während
SBZ-Opfer nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswertes ihrer Immobilien
als Entschädigung erhalten sollen, bekommen DDR-Enteignete im Prinzip
ihr Grundstück und damit den vollen Wert zurück. Diese Ungleichbehandlung
verstoße gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention
verbriefte Eigentumsgaranti
e, sagt Graf von Schwerin.
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof hat auch die Berliner
Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen eingereicht - eine weitere
Interessenvereinigung von Alteigentümern. Die Beschwerde geht davon
aus, dass die SBZ-Enteignungen völkerrechtswidrig waren. "Deshalb
habe die eigentliche Eigentumsverletzung erst 1990 begonnen, als die
Bundesregierung die Rückgabe verweigerte. E. H.
(c)
Die WELT online
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