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Presse
Die WELT, 12.06.2001

SBZ-Enteignete setzen jetzt auf europäischen Gerichtshof

"Eigentliche Eigentumsverletzung" habe "erst 1990 begonnen"


Straßburg/Hamburg - Zwei Millionen Alteigentümer, die ihren Besitz unter der sowjetischen Besatzungsmacht verloren haben, setzen ihre Hoffnungen auf Europa. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind bereits 80 Beschwerden gegen die deutsche Rechtspraxis eingegangen. "Auf nationaler Ebene gilt der deutsche Rechtsweg in der Entschädigungs- und Ausgleichsfrage als erschöpft", sagt Manfred Graf von Schwerin, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, der die Klage erhoben
hat. Der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Gertner, der insgesamt 50 Beschwerden vertritt, hofft nun auf eine "europäische Lösung".


Stein des Anstoßes ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000. Die Richter hatten die Klage gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) abgewiesen und höhere Geldzahlungen mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage des Bundes abgelehnt.


Damit werden Alteigentümer, die ihren Besitz zwischen 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verloren haben, schlechter gestellt als jene, die zu DDR-Zeiten enteignet wurden. Während SBZ-Opfer nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswertes ihrer Immobilien als Entschädigung erhalten sollen, bekommen DDR-Enteignete im Prinzip ihr Grundstück und damit den vollen Wert zurück. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Eigentumsgaranti
e, sagt Graf von Schwerin.


Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof hat auch die Berliner Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen eingereicht - eine weitere Interessenvereinigung von Alteigentümern. Die Beschwerde geht davon aus, dass die SBZ-Enteignungen völkerrechtswidrig waren. "Deshalb habe die eigentliche Eigentumsverletzung erst 1990 begonnen, als die Bundesregierung die Rückgabe verweigerte. E. H.


(c) Die WELT online

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