Presse
Die WELT, 17.07.2001
Die Schweiz und das Geschäft mit der Raubkunst

Ein neues Buch kritisiert auch Justiz und Behörden

Von Peter Dittmar

Gutgläubig waren sie alle. Jedenfalls vor Gericht. Und auch der Staat hatte kein sonderliches Interesse daran, den Fall, der sich aus vielen Einzelfällen zusammensetzte, groß aufzurollen. Denn man fürchtete, den Ruf als honorige, stets neutrale Republik zu verlieren. Aber die Tatsachen sind offensichtlich: "Die Geschichte des Kunstplatzes Schweiz im Krieg ist eben auch eine Geschichte von nicht gelösten Fällen, eine Geschichte von verdrängten Missetaten und von einer frappanten Bereitschaft, Gras über unangenehme Dinge wachsen zu lassen."
Das schreibt Thomas Buomberger in seiner Untersuchung "Raubkunst Kunstraub" (Orell Füssli, Zürich. 496 S., 68 Mark). Das Buch über "Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs" entstand im Auftrag des schweizerischen Bundesamtes für Kultur und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung. Dahinter steht das eidgenössische Bemühen, den Verdächtigungen über "nachrichtenlose Vermögen", "Nazigold" und andere Formen der Kollaboration mit dem nationalsozialistischen Deutschland durch eine Erforschung der Tatsachen entgegenzuwirken. Die Raubkunst ist nur eine Facette in diesem Spektrum. Jedoch, wie die Recherchen von Buomberger ergaben, ein schwierig zu erforschendes Terrain.

Das hängt zum einen damit zusammen, dass die Archive des Bundesgerichts, das wiederholt 1945 und später im Zusammenhang mit Raubkunst angerufen wurde, noch einer Sperrfrist unterliegen und nicht eingesehen werden konnten. Zum anderen ist die Aktenlage zu diesem Komplex auch sonst sehr dürftig, weil Beteiligte wie Theodor Fischer, der nicht nur die berühmte Auktion mit "Entarteter Kunst" in Luzern durchführte, alle wesentlichen Unterlagen beseitigten. Außerdem wurden viele Transaktionen, bei denen oft nicht zu unterscheiden ist, "ob unrechtmäßiges Handeln, kriminelle Akte oder normale Geschäfte zugrunde lagen", ohne irgendwelche schriftlichen Unterlagen abgewickelt.

"Viele Verdächtigungen, wenig Beweise" heißt deshalb eine Kapitelüberschrift. Außerdem hat "in keinem einzigen Fall ein Schweizer Gericht jemanden wegen Hehlerei, Diebstahl, Erpressung oder eines ähnlichen Delikts verurteilt", obwohl "die Geschichte der Schweiz als Markt für illegale Kunst vor allem Geschichten von Opportunisten, Profiteuren, Kleinkriminellen, Kollaborateuren (sind), welche die Gelegenheit beim Schopfe packten, um sich zu bereichern, oder auch nur ein kleines Geschäft zu machen".

Das beginnt vor allem nach der Kapitulation Frankreichs mit Hitlers Befehl, alle Kunstschätze des französischen Staates wie von Privatpersonen und besonders von Juden als Pfand bis zu den Friedensverhandlungen sicherzustellen. Der "Kunstschutz" der Wehrmacht, der sich anfangs bemühte, die internationalen Vereinbarungen zu respektieren, geriet bald ins Hintertreffen. Stattdessen gab der "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg" (ERR) den Ton an. Und das lief auf ein Ausplündern hinaus. Buomberger zufolge wurden allein 203 jüdische Kunstsammlungen mit 20 903 Kunstobjekten, davon 5009 aus Rothschild-Sammlungen, requiriert. Und er schreibt weiter: "Die Nazi-Plünderer konnten auf die Hilfe von französischen Behörden und Beamten zählen", indem sie beim Aufspüren von verlassenen Wohnungen oder verborgenen Kunstschätzen, für die sie vielfach sogar Belohnungen aussetzten, halfen. Insgesamt wurden 29 436 Eisenbahnwagen mit Kunstwerken aus Frankreich nach Deutschland transportiert und dort in fünfhundert verschiedenen Depots gelagert. Davon konnten rund achtzig Prozent den Eigentümern nach Kriegsende zurückerstattet werden, während der beachtliche Rest, weil die Familien ausgerottet wurden und sich keine Erben meldeten, meist an den Staat fiel.

Es war also keineswegs so, dass die Nazis nur auf die Kunstwerke aus waren, die für das geplante "Führermuseum" in Linz geeignet schienen. Vieles - auch Werke der "entarteten" Kunst - galt von Anfang an nur als Verkaufs- oder Tauschobjekt, um auf diesem Weg an begehrte Gemälde zu gelangen. Außerdem trat - oft als Konkurrent des ERR und damit Hitlers - auch der "Sammler" Göring auf den Plan und eignete sich an, was ihm gefiel oder zum Tauschen zu gebrauchen war. Dabei spielten Walter Andreas Hofer, der als Direktor von Görings Kunstsammlungen und zugleich als selbständiger Kunsthändler agierte, sowie Hans Wendland, ein gewiefter Kunsthändler, der meist in Paris residierte, in Verbindung mit Theodor Fischer eine verhängnisvolle Rolle. Denn "der einst darniederliegende Pariser Kunsthandel war trotz - oder gerade wegen - der deutschen Besatzung während des Krieges der weitaus lebhafteste in ganz Europa".

Das beeinträchtigte den Markt in der Schweiz nur partiell, weil sich nur wenige der angesehenen Sammler so konsequent wie Oskar Reinhart verhielten, der es ablehnte, in dieser Zeit Bilder aus dem Ausland zu kaufen. Emil Bührle stockte dagegen seine Sammlung erheblich auf. Er gab dann allerdings nach dem Krieg fragwürdige Stücke, obwohl er weiter "gutgläubigen Erwerb" für sich in Anspruch nahm, an die Eigentümer zurück oder erwarb sie ein zweites Mal.

Wie Buomberger nachweist, waren große Teile des schweizerischen Kunsthandels in Geschäfte mit Kunstwerken, vorwiegend Gemälden, verwickelt, die aus deutscher Kriegsbeute stammten. "Ein Meisterwerk wird zurückgefordert" heißt das Kapitel, in dem es um die "Improvisation Nr. 10" von Wassily Kandinsky geht, das Jen Lissitzki nicht erst seit gestern von dem "gutgläubigen Erwerber" Ernst Beyeler zurückfordert (WELT v. 16. 7.). Obwohl alle Einfuhren vom Eidgenössischen Finanzdepartment genehmigt werden mussten, kam vieles im Diplomatengepäck oder als Schmuggelgut auf anderen Wegen unregistriert in die Schweiz. Ungeachtet dieser zweifelhaften Provenienzen kursierten die Kunstwerke im Handel. Und die Käufer - ob Händler oder Privatmann - beanspruchten immer, "gutgläubig" gekauft und damit korrekt das Eigentum erworben zu haben. Die Versuche der Gerichte, einen "böswilligen Erwerb" nachzuweisen, scheiterten allesamt.

Allerdings war die Lage damals keineswegs so eindeutig, wie sie aus heutiger Sicht scheint. 1939, als bei Fischer in Luzern die in Deutschland beschlagnahmten Werke "entarteter Kunst" versteigert wurden, hatte man keine Zweifel, dass diese Enteignungen der Museen und anderer Institutionen vom deutschen Recht gedeckt würden, der Ersteigerer also das Eigentum erwarb. Und nicht anders verhielt sich die Schweiz auch in den späten vierziger Jahren, als Kunstwerke, die von den Kommunisten in Ungarn enteignet worden waren, importiert wurden. Man schob den Schwarzen Peter den Kunsthändlern zu, indem man sie ermahnte, auf die Provenienz zu achten - und verwies zugleich alle Klagen von Emigranten, die ihr Eigentum reklamierten, auf den Weg der teuren und unsicheren Zivilklage.

Die Alliierten, die durch ihre Geheimdienste bereits während des Krieges die Kontakte zwischen der Schweiz und Deutschland überwachen ließen, und denen auch die fragwürdigen Kunsthandelsgeschäfte nicht entgingen, verbreiteten am 5. Januar 1943 die "Londoner Deklaration", in der sie vor dem Erwerb solcher Kunstwerke warnten.

Trotzdem mochte man sich in der Schweiz nach dem Kriege nicht davon abbringen lassen, weiterhin an einen "gutgläubigen Erwerb" zu glauben. Das hatte vor allem wirtschaftspolitische Gründe, denn man fürchtete, sonst den gesamten Schweizer Kunsthandel zu diskreditieren. Deshalb kam nur auf massiven Druck der Alliierten der Raubgut-Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom Dezember 1945 zustande, der es durch eine Art Beweisumkehr den Eigentümern geraubter Kunstwerke einfacher machte, diese wiederzuerlangen. Doch diese Sonderregelung lief bereits 1947 aus.

Thomas Buombergers Fazit ist bitter: "Es zeigt sich bei manchen Käufern von Raubgut ein eklatanter Mangel an Unrechtsbewusstsein. An Sensibilität für die moralische Dimension und die politische Bedeutung des Raubgut-Problems fehlte es in unterschiedlicher Ausprägung bei Justiz und Behörden, die oft auf fragwürdige Art das Thema Raubgut erledigt und unter den Teppich gekehrt wünschten."

Die Folge sind die gegenwärtigen Auseinandersetzungen um Raubkunst und Kunstraub. Dabei steht die Schweiz allerdings nicht allein. Inzwischen hat die Vergangenheit dieser Vorgänge auch Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich eingeholt.

 

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