Presse
Die WELT, 28.02.2002
Geschrieben von Leserbrief in der Zeitung Die Welt am 28. Februar 2002

Briefwechsel: Leser schreiben – die Zeitung antwortet


Zu: "Eigentum ist Freiheit", WELT vom 23. Februar 2002


Mit großem Interesse, aber auch aufsteigender Wut habe ich Ihren Beitrag zum Thema Eigentum gelesen. Seit wann gilt Ihrer Meinung nach das elementare Grundrecht auf Eigentum? Seit wir eine rot-grüne Regierung haben? Seit wir in den Wahlkampf 2002 eingestiegen sind? Denn noch entsprechen ja Enteignungen von Haus- und Grundbesitz, von Industrieanlagen und Handwerksbetrieben durchaus unserer Verfassung, zumindest in den neuen Bundesländern (Druckfehler: hier sind die „alten“ Bundesländer gemeint!). Sie schreiben im letzten Satz: "Der Staat kommt als gesetzlicher Alleinerbe seiner Bürger nicht in Betracht." Das stimmt nicht! Denn Hunderttausende Hektar Land und Wald, die im Zuge der so genannten Bodenreform von deutschen Kommunisten einkassiert wurden, werden heute noch von unserem Staat verscherbelt, Schlösser und Gutshäuser per Katalog auf Auktionen angeboten. Ehemalige Privatbetriebe wechseln zugunsten der Staatskasse die Besitzer, wobei dicke Provisionen in die Taschen der Vermittler fließen.

Als wir damals Jungen mit 17 und 18 Jahren Wehrdienst beziehungsweise Arbeits- und Kriegshilfsdienst geleistet hatten, nach Hause kamen, war die Heimat Schlesien polnisch, der väterliche Besitz enteignet, der soziale Abstieg unausweichlich. Der Familienbesitz meines Mannes in Mecklenburg fiel der Bodenreform zum Opfer. Trotzdem: Herzlichen Dank dafür, dass Sie mit Ihrem Artikel den Blick auf diese fatale Entwicklung gelenkt haben.

Sigrid von Voß,
20354 Harnburg

Die Antwort

Privates Eigentum ist ein elementares Grundrecht unserer Verfassung, und wir sollten dafür sorgen, dass dies auch so bleibt. Sie haben völlig Recht mit Ihrer Kritik am Entschädigungsrecht. Seit der Wiedervereinigung wird vor den höchsten Gerichten über eine gerechte Behandlung von Alteigentümern gestritten. Mit enttäuschendem Ergebnis. Mit heißer Nadel gestrickte Gesetze billigen insbesondere Enteigneten aus der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 nach wie vor nur mickrige Entschädigungen zu, die in Form von Schuldverschreibungen erst vom Jahr 2004 an in fünf Jahresraten getilgt werden. Direkt Betroffene werden die Zahlungen auf Grund ihres hohen Alters wohl kaum mehr erleben.

Ein derartiger Umgang mit Alteigentümern in den neuen Ländern ist mit den Grundsätzen der Eigentumsgarantie meines Erachtens nicht zu vereinbaren, auch wenn das Bundesverfassungsgericht anderer Meinung ist und man nun anfügen könnte, es handele sich um eine historische Ausnahmesituation. Aber nein, hier geht es um das Prinzip. Die Begehrlichkeiten des Staates gegenüber dem ehemaligen Volkseigentum haben ein rechtswidriges Ausmaß angenommen. Die Gerechtigkeit ist auf der Strecke geblieben. Ein letzter Funken Hoffnung bleibt Alteigentümern noch, weil sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dieses Themas angenommen hat.

Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass der Schutz des Privateigentums auch im Rahmen einer europäischen Verfassung verankert werden müsste. Damit kein Staat sich jemals wieder am Vermögen seiner Bürger vergreift.


Robert Ummen


Den Autor erreichen Sie unter: ummen@welt.de

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