Presse
Die WELT, 15.10.2002
Wettiner blitzen mit ihren Forderungen bei Dresdner Justiz zunächst ab

Die sächsischen Wettiner, bei ihrer Abdankung 1918 das älteste regierende Fürstenhaus des Deutschen Reiches, haben bei ihrem Prozess um die Rückgabe von Grundstücken in Dresden eine erste Teilniederlage erlitten

Dresden - In einer ersten Stellungnahme zum Prozessauftakt in dem zum Gerichtssaal umfunktioniertten Großen Saal des Deutschen Hygienemuseums hielt sich die Vorsitzende Richterin Renate Czub an die wörtliche Auslegung des Vermögensgesetzes, wonach die sonst praktizierte "Rückgabe vor Entschädigung" auf Enteignungen während der Bodenreform nicht anzuwenden sei. Hierfür sei nicht die inhaltliche Auslegung der Bodenreform, sondern allein der Zeitpunkt der Enteignung 1945 bis 1949 maßgebend.

Demgegenüber hatten die Anwälte des Fürstenhauses argumentiert, dass die Enteignung auf Grund der Bodenreform widerrechtlich sei. Die Flächen seien weder landwirtschaftlich genutzt gewesen noch größer als 100 Hektar. Es handle sich mithin eindeutig nicht um landwirtschaftlichen, sondern um städtischen Grundbesitz, der von der Bodenreformverordnung gar nicht betroffen sein könne.

Das endgültige Urteil wird frühestens für Dezember erwartet. Im Falle einer Ablehnung der wollen die Wettiner-Anwälte das Bundesverwaltungsgericht anrufen. gur

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.