Presse
Die WELT, 30.06.2002
Alteigentümer drohen Regierung mit amerikanischer Sammelklage

Frustrierte Enteignungsopfer verfolgen eine neue Strategie nach US-Vorbild: Sie wollen 13 Milliarden Euro Entschädigung für ihre früheren Immobilien im Osten erstreiten
Von Jochen Kummer

Berlin - Im Kampf um Grund und Boden sowie Immobilien in der untergegangenen DDR bahnt sich zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung eine dramatische Wende an.

Frühere Eigentümer aus dem Osten planen nach dem Vorbild der erfolgreichen US-Sammelklagen um die Milliardenentschädigung für Zwangsarbeiter immense Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen, wie WELT am SONNTAG erfuhr. Es geht dabei um Entschädigungen in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro.

Der Kreis, der die Ansprüche erhebt, sind Eigentümer, denen nach der Wiedervereinigung entweder ihr Land im Osten von der Bundesregierung nicht zurückgegeben wurde oder die mit winzigen Zahlungen abgespeist wurden. Alle ihre Versuche, mit Unterstützung von Organisationen wie der "Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen" (AfA) und "Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum" (ARE) in Deutschland zu ihrem Recht zu kommen, sind größtenteils gescheitert. Dazu gehören die Maltzahns aus der Familie des Nazi-Widerstandes, Familie Putbus von der Insel Rügen, aber auch Familien, die bis zuletzt in der DDR ausgeharrt und nicht einmal einen Lastenausgleich wie die Westdeutschen erhalten haben.

Nach Informationen von WELT am SONNTAG haben inzwischen deutsche Rechtsanwälte Kontakt zu US-Kollegen aufgenommen, die die Bundesregierung erfolgreich mit Sammelklagen für NS-Zwangsarbeiter unter Druck gesetzt hatten. Jetzt muss allerdings noch der US-Gerichtsstand begründet werden. Die Honorarforderungen der US-Advokaten sind allerdings happig: nicht unter 500.000 US-Dollar.

Der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) bestätigte WELT am SONNTAG: "Politisch ist auch eine Strategie aus dem Ausland denkbar. Es ist kein Geheimnis, dass Sammelklagen in den USA, wie sie in der Frage der Zwangsarbeiter angewandt worden sind, erwogen werden. Auch das könnte letztlich dazu führen, die bestehende Blockade, das Unrecht wieder gutzumachen, zu beenden."

Schmidt-Jortzig, ein Rechtswissenschaftler von internationaler Reputation, hat Verständnis dafür, dass die früheren Eigentümer zum Mittel der Sammelklage greifen wollen. "In dem ganzen Komplex, wie das Land nach der Wiedervereinigung mit Privateigentum umgeht, ist den Eigentümern und Alteigentümern von Grund und Boden in der ehemaligen DDR Unrecht angetan worden", sagt er. "Man möchte ja eigentlich nicht glauben, dass die Mehrheit im deutschen Parlament mit dem Makel leben kann. Besonders, weil die politische Möglichkeit besteht, das Unrecht wieder gutzumachen. Aber die Möglichkeit wird nicht wahrgenommen, und das stört offenbar niemanden im Bundestag."

Zurzeit haben die Enttäuschten nur noch ein Eisen im Feuer: Etwa 55 Opfer menschenrechtswidriger Verfolgung und Enteignung haben Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die abgelehnte Entschädigung erhoben.

Der Vorsitzende der "Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen", Albrecht Wendenburg, sagt: "Die Bundesregierung kann sich nicht darauf berufen, die circa 13 Milliarden Euro stünden wegen anderer Staatsaufgaben für eine Entschädigung im Verkehrswert nicht zur Verfügung." Denn dem Bund, den neuen Ländern und den dortigen Gemeinden sei das rechtswidrig entzogene Eigentum zugefallen. Die Entschädigungen könnten somit aus den Erlösen der laufenden Privatisierung finanziert werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte der Bundesregierung für eine Stellungnahme zur Beschwerde eine Frist bis Dienstag gesetzt. Die Regierung beantragte eine Verlängerung. Das Gericht setzte ihr eine neue Frist: 9. September.

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