Presse
Die WELT, 19.09.2003
Umstrittenes Bodenreformland

Enteignete Erben von Neubauern klagen vor Europäischem Gerichtshof

Straßburg - 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag
erstmals die Klagen von Bürgern der ehemaligen DDR geprüft, die im
Zuge der deutschen Vereinigung ihre Grundstücke verloren. Sie werfen
der Bundesrepublik vor, sie widerrechtlich enteignet zu haben. In
Deutschland hatten die fünf Beschwerdeführer vergeblich um die
Rückgabe der Grundstücke beziehungsweise um Entschädigungen geklagt;
die Straßburger Richter sind nun ihre letzte Hoffnung.

Die zwischen 56 und 64 Jahre alten Kläger hatten in den siebziger und
achtziger Jahren landwirtschaftliche Flächen geerbt, die ihren
Familien im Zuge der Bodenreform im Osten nach 1945 zugeteilt worden
waren. Mit dem "Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz" vom Juli 1992
wurde ihnen jedoch das Recht auf die Grundstücke aberkannt, weil sie
sie nicht landwirtschaftlich genutzt hatten. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden die Grundstücke von mehreren Zehntausend Bürgern der ehemaligen
DDR verstaatlicht und den jeweiligen Bundesländern zugesprochen.

Die Beschwerdeführer seien zu keinem Zeitpunkt "legitime Eigentümer"
gewesen, argumentierte der Leiter der zuständigen Abteilung im
Berliner Justizministerium, Hubert Weis. Er verwies auf eine
"Besitzerwechselverordnung" der früheren DDR aus dem Jahre 1975, nach
der Grundstücke aus der Bodenreform nur dann auf die Erben übergehen
sollten, wenn diese sie landwirtschaftlich nutzten oder von einer
landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) nutzen ließen.
Diese Bedingung hätten die Kläger nicht erfüllt, argumentierte Weis.
Bei "vorschriftsmäßiger Anwendung" der fraglichen Verordnung hätten
sie die Grundstücke daher bereits zu DDR-Zeiten verloren. Somit kämen
sie nicht in den Genuss des "Gesetzes über die Rechte der Eigentümer
von Grundstücken aus Bodenreformen", das von der Modrow-Regierung kurz
vor dem Ende der DDR im März 1990 verabschiedet wurde.

Dies wiesen die Anwälte der Kläger zurück. Das Modrow-Gesetz sei für
alle Besitzer von Bodenreform-Grundstücken gedacht gewesen, betonte
die Juristin Beate Grün. Die Betroffenen seien von der Bundesrepublik
ohne Entschädigung enteignet worden; dies sei ein "massiver Eingriff"
in das Recht auf Privateigentum und stehe in "Widerspruch zur gesamten
Philosophie des Einigungsvertrages". Das Urteil wird erst in einigen
Monaten gefällt. Beide Seiten haben die Möglichkeit zur Berufung.

(Aktenzeichen: 46720/99; 72203/01; 72552/01).

 dpa

Artikel erschienen am 19. Sep 2003

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