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Enteignete Erben von
Neubauern klagen vor Europäischem Gerichtshof
Straßburg -
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag
erstmals die Klagen von Bürgern der ehemaligen DDR geprüft,
die im
Zuge der deutschen Vereinigung ihre Grundstücke verloren. Sie werfen
der Bundesrepublik vor, sie widerrechtlich enteignet zu haben. In
Deutschland hatten die fünf Beschwerdeführer vergeblich um
die
Rückgabe der Grundstücke beziehungsweise um Entschädigungen
geklagt;
die Straßburger Richter sind nun ihre letzte Hoffnung.
Die zwischen 56 und 64 Jahre alten Kläger hatten in den siebziger
und
achtziger Jahren landwirtschaftliche Flächen geerbt, die ihren
Familien im Zuge der Bodenreform im Osten nach 1945 zugeteilt worden
waren. Mit dem "Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz"
vom Juli 1992
wurde ihnen jedoch das Recht auf die Grundstücke aberkannt, weil
sie
sie nicht landwirtschaftlich genutzt hatten. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden die Grundstücke von mehreren Zehntausend Bürgern der
ehemaligen
DDR verstaatlicht und den jeweiligen Bundesländern zugesprochen.
Die Beschwerdeführer seien zu keinem Zeitpunkt "legitime
Eigentümer"
gewesen, argumentierte der Leiter der zuständigen Abteilung im
Berliner Justizministerium, Hubert Weis. Er verwies auf eine
"Besitzerwechselverordnung" der früheren DDR aus dem
Jahre 1975, nach
der Grundstücke aus der Bodenreform nur dann auf die Erben übergehen
sollten, wenn diese sie landwirtschaftlich nutzten oder von einer
landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) nutzen ließen.
Diese Bedingung hätten die Kläger nicht erfüllt, argumentierte
Weis.
Bei "vorschriftsmäßiger Anwendung" der fraglichen
Verordnung hätten
sie die Grundstücke daher bereits zu DDR-Zeiten verloren. Somit
kämen
sie nicht in den Genuss des "Gesetzes über die Rechte der
Eigentümer
von Grundstücken aus Bodenreformen", das von der Modrow-Regierung
kurz
vor dem Ende der DDR im März 1990 verabschiedet wurde.
Dies wiesen die Anwälte der Kläger zurück. Das Modrow-Gesetz
sei für
alle Besitzer von Bodenreform-Grundstücken gedacht gewesen, betonte
die Juristin Beate Grün. Die Betroffenen seien von der Bundesrepublik
ohne Entschädigung enteignet worden; dies sei ein "massiver
Eingriff"
in das Recht auf Privateigentum und stehe in "Widerspruch zur gesamten
Philosophie des Einigungsvertrages". Das Urteil wird erst in einigen
Monaten gefällt. Beide Seiten haben die Möglichkeit zur Berufung.
(Aktenzeichen: 46720/99; 72203/01; 72552/01).
dpa
Artikel erschienen am 19. Sep 2003
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