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Im größten Restitutionsprozess geht es um 1400 Grundstücke
in Teltow und Kleinmachnow
von Lothar Rölleke
Potsdam - Es geht um die Vertreibung, Enteignung und Entschädigung
jüdischer Mitbürger, um alte und neue Rechte, manchmal auch
um juristische Spitzfindigkeiten einiger Anwälte, um sehr viel
Geld und immer wieder auch um die Gefühle der Betroffenen.
Rund 1400 Grundstücke sind es in Teltow-Seehof und in der Sommerfeld-Siedlung
in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) - zwei ineinander übergehende
Orte am Rande Berlins -, deren jetzige Besitzer seit Jahren auf ein
abschließendes Gerichtsurteil warten.
"Damit wir uns endlich sicher sein können, dass uns kein Alteigentümer
aus unseren vier Wänden vertreibt", sagt Robert W. in Kleinmachnow.
Am 8. Mai berät das Verwaltungsgericht Potsdam unter Vorsitz von
Richter Wilfried Hamm erneut über Restitutionsansprüche in
Kleinmachnow. Die Verhandlung wird mit Spannung erwartet, geht es doch
in Kleinmachnow und Teltow um die größten Restitutionsverfahren
in den neuen Bundesländern.
Bei Teltow-Seehof war zuletzt noch die Rückübertragung von
rund 600 Grundstücken an die Erben der Unternehmer Albert und Max
Sabersky strittig; in einigen Einzelfällen ist die Rückgabe
bereits erfolgt. Die Saberskys hatten die Flächen 1936 an die Nazis
verkauft.
"Unter Zwang", sagen die Erben.
"Freiwillig", entschied das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
(Arov) des Kreises Potsdam-Mittelmark und lehnte ab. Ende vergangenen
Jahres befasste sich das Verwaltungsgericht wiederholt damit.
Wie Sprecherin Dagmar Rudolph erklärt, war in einem Fall vor allem
zu prüfen, ob auf Druck der Nazis verkauft werden musste, der Preis
angemessen und das erhaltene Geld frei verfügbar war.
Am 2. Oktober 2002 entschied das Gericht: Es gab keinen "verfolgungsbedingten
Zwangsverkauf zu Lasten der jüdischen Eigentümer" und
wies, wie bereits schon 1997, die Klage gegen den Arov-Bescheid ab.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, nun muss das Bundesverwaltungsgericht
entscheiden.
In Kleinmachnow ging es zunächst um eine Million Quadratmeter Land.
Sie wurden 1927 vom jüdischen Bauunternehmer Adolf Sommerfeld erworben.
Er gründete im gleichen Jahr eine Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft
und hielt 80 Prozent der Anteile. Ziel war, das Land zu parzellieren
und an Siedler zu verkaufen. Weil das offenbar schwerer war als erwartet,
schloss Sommerfeld im März 1933 (!) einen Vertrag mit der Deutschen
Land- und Baugesellschaft (DLB) über die Veräußerung
von 100 Parzellen zum Weiterverkauf an Bauwillige. Dabei sollte Sommerfeld
laut Vertrag sein Geld erst erhalten, wenn die DLB die Parzellen an
den Mann gebracht hatte.
Doch dazu kam es nicht: Im April 1933 wurde der Unternehmer von SA-Männern
überfallen und beschossen; die Familie flüchtete aus Deutschland.
Kurz darauf übernahmen Nazis die Siedlungsgesellschaft, wurde die
Firma "arisiert".
1950 erhielt Adolf Sommerfeld seinen Betrieb zwar zurück, doch
ohne die inzwischen verkauften Grundstücke oder deren Geldwert.
Auch verzichteten seine Erben kurz nach der Wende auf Rückgabe.
Anders die Jewish Claims Conference (JCC) als Interessenvertreterin
der Überlebenden des Holocaust. Sie stellte 1992 einen globalen
Rückübertragungsantrag, der jedoch zwischen 1997 und 1999
mit mehreren Bescheiden vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
(Larov) abgelehnt wurde. Wegen vermeintlich geringer Erfolgschancen
gab die JCC ihre Bemühungen schließlich auf;
1997 kaufte der Berliner Rechtsanwalt Christian Meyer die nach seiner
Ansicht berechtigten Ansprüche der Jewish Claims Conference auf.
Wie Sprecherin Dagmar Rudolph erklärt, habe man sich inzwischen
in etwa 320 Fällen mit den heutigen Besitzern in Vergleichen oder
außergerichtlich geeinigt, etwa 1000 Verfahren sind noch anhängig.
Zudem bekam Meyer kürzlich zwei weitere Grundstücke. Das Gericht
prüfte auch in diesem Fall die Umstände des Verkaufs, den
erzielten Preis und die freie Verfügbarkeit des Erlöses.
"Letzteres wurde verneint, weil die Siedlungsgesellschaft zwar
Geld bekam, doch längst den Nationalsozialisten gehörte",
erläutert Frau Rudolph.
Christian Meyer hofft nun, dass am 8. Mai auch in den übrigen
Fällen zu seinen Gunsten entschieden wird.
Einen Vergleichsvorschlag von Dezember 2002, der ihm bei Rücknahme
der Klage gegen das Larov einen Betrag aus dem Entschädigungsfonds
der Bundesregierung in Millionenhöhe zusicherte, lehnte er im Januar
ab.
Allerdings ist die juristische Hürde sehr hoch: Für die nun
zu verhandelnde Fallgruppe gilt nach Auffassung des Gerichts eine andere
Rechtsgrundlage - eine erst 1997 eingefügte Bestimmung aus dem
Vermögensgesetz, die die Rückübertragung unter bestimmten
Umständen ausschließt. Meyer sieht mit dieser Einschränkung
im Vermögensgesetz den in der Verfassung verbrieften Gleichheitsgrundsatz
verletzt, was die Richter am 8. Mai prüfen und am Ende vielleicht
das Bundesverfassungsgericht anrufen werden.
Auch einen neuen Vergleich, der von allen Beteiligten akzeptiert wird,
oder ein Urteil hält Dagmar Rudolph für möglich.
Artikel erschienen am 23. Apr 2003
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