| Presse |
| Die Welt vom 23.01.2004 - |
| DDR-Bauern zu Unrecht enteignet EU-Urteil könnte Deutschland Milliarden
Euro kosten - Bundesregierung Straßburg/Berlin - Deutschland hat mit der Enteignung von Grundstücken ehemaliger
DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg
entschieden. Die Bundesregierung muss nun mit einer Flut von Entschädigungsklagen und möglichen Kosten in Milliardenhöhe rechnen. Damit gab der Gerichtshof fünf ehemaligen DDR-Bürgern Recht,
die entsprechende Grundstücke geerbt hatten, sie aber auf Grund
des Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform von 1992 ohne finanziellen Ausgleich
an die neuen Bundesländer abtreten mussten. Nach der Regelung durften
nur diejenigen ihr geerbtes Land behalten, die vor dem 15. März
1990 selbst in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig
waren. Betroffen sind bis zu 70 000 Erben von Neubauern. Dennoch hätte der Gesetzgeber einen fairen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der individuellen Grundrechte schaffen müssen. Eine Enteignung ohne jegliche Entschädigung wäre nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt. Mit seinem Urteil widerspricht das Straßburger Gericht einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zurzeit werde das Urteil geprüft, so ein Sprecher. DW Artikel erschienen am 23. Jan 2004 |
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