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Die Welt vom 24.05.2004 |
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Enteignungsopfer müssen sich nicht abspeisen lassen Thüringer Oberlandesgericht entscheidet, dass ostdeutsche Kommunen sich bei ihren Zahlungen am Bodenrichtwert orientieren müssen Jena - Ehemalige Besitzer von Grundstücken, die in der DDR für Neubaugebiete enteignet wurden, müssen sich nicht mit pauschalen Entschädigungen abspeisen lassen. Die Zahlungen an die ehemaligen Eigentümer müssten sich am Bodenrichtwert für Bauland orientieren, urteilte das Thüringer Oberlandesgericht in Jena in letzter Instanz (Az: 9 U 264/01). Das Gericht widersprach damit der Entschädigungspraxis einiger ostdeutscher Kommunen. Im konkreten Fall wurde der Klägerin eine doppelt so hohe Entschädigung zuerkannt als sie die Stadt Erfurt zahlen wollte.
Artikel erschienen am 24. Mai 2004 |
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