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Presse
Die WELT, 04.08.00
Die zweite Enteignung

Gleich zwei neue Gesetzesänderungen, im Windschatten der Steuerreform ohne großes Aufheben durchgeboxt, nehmen den Opfern kommunistischer Enteignungen ihre letzten Rechte - Verfassungsklagen drohen

Von Christopher Peter

Grundsatzurteil wird für den 25. Februar erwartet.

Jahrelang haben sie gebangt und gehofft. Für Herta Walter und ihre Tochter Beate ging es um Gerechtigkeit. 1945 verließen sie ihr Heim im Speckgürtel von Berlin und flohen vor der anrückenden Roten Armee in den Westen. Doch der Großvater blieb bis zu seinem Tode, 1954, in dem kleinen, aber schmucken Haus in Borksdorf. Nach Jahrzehnten der Unsicherheit wurde ihr Haus samt Grundstück schließlich 1984 offiziell von der damaligen DDR enteignet. Ein Jahr später wurde es einem anderen Besitzer übertragen. Ein Paradebeispiel deutsch-deutschen Unrechts. Denn nach der Verstaatlichung durch die DDR droht eine zweite Enteignung durch die Bundesrepublik. Bis jetzt galt: Für nach 1949 Enteignetes muss ein gleichwertiger Ersatz gefunden werden

Doch klammheimlich wurde im Juli, während die Koalition auf der politischen Bühne mit großem Getöse die Steuerreform verabschiedete, auch auf einem weniger umringten Schauplatz Grundsätzliches beschlossen. Der Bundesrat boxte eine nochmalige Schlechterstellung der 2,2 Millionen Antragsteller auf Entschädigung im Osten durch. Hinter dem Namen "Vermögensrechtsergänzungsgesetz" verbirgt sich doppelte Staatswillkür.

Zum einen wurde die "Ersatzgrundstücksregelung" gestrichen. Der Rechtsanspruch auf gleichwertigen Ersatz, wenn ein gutgläubiger Neuerwerber sich des Grundstücks angenommen hatte, ist somit dahin. Vorher waren die Kommunen verpflichtet, ein gleichwertiges Grundstück, also den Verkehrswert, zur Verfügung zu stellen. Nun bleiben, wie im Falle von Familie Walter, nur noch wenige Prozent Entschädigung. Als Grundlage der Berechnung dient der im Jahre 1935 festgestellte Einheitswert, der schon damals oft hinter dem tatsächlichen Wert zurückblieb. Enteignete mit einem gut gelegenen Grundstück im heutigen Wert von 600 000 Mark werden vom Staat somit oftmals mit weniger als 20 000 Mark abgespeist. Wenn auch im Jubel über die Steuerreform untergegangen, ist die Bundesregierung erstmals vom Einigungsvertrag abgewichen. In Paragraf 9 des Vermögensgesetzes steht, dass die Entschädigung mit einem Grundstück von möglichst vergleichbarem Wert erfolgen soll. Artikel 41 im Einigungsvertrag schrieb diesen Rechtsanspruch fest, den das Bundesverfassungsgericht am 11. April 1991 bestätigte.

Der zweite Skandal betrifft hauptsächlich die zwischen 1945 und 1949 durch die sowjetischen Besatzer enteigneten Landbesitzer. Enteignet wurde jeder, dessen landwirtschaftlicher Grundbesitz größer als 100 Hektar war. Zumindest in der Theorie, denn auch Unternehmer, Handwerker und Systemgegner verloren alles. Oft vernichteten die Handlanger der Sowjets mit vorgehaltener Waffe in Nacht-und-Nebel-Aktionen ganze Existenzen.

Die Betroffenen wurden mit dem Hinweis auf Vereinbarungen mit der ehemaligen Sowjetunion nicht entschädigt. Doch auch der Kompromiss, verbilligt Land kaufen zu können, wurde jetzt kassiert. Nach neuem Recht werden die Opfer der sowjetischen Enteignungspolitik nun allen EU-Bürgern, die zwangsverstaatlichte Flächen erwerben wollen, gleichgestellt.

Hintergrund der Gesetzesänderungen war die Bevorzugung von ehemaligen LPG-Betrieben beim verbilligten Kauf von diesem Land. Die Opferverbände wie der Arbeitskreis für Agrarfragen legten daraufhin bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Wenn es schon keine Entschädigung geben sollte, so wollten die Opfer zumindest ihre Sonderstellung als Opfer der kommunistischen Diktatur bestätigt wissen. Brüssel befürchtete durch die Subventionen für ehemalige LPG-Betriebe eine europaweite Wettbewerbsverzerrung. Die EU-Kommission forderte im Januar dieses Jahres die Gleichbehandlung aller potenziellen europäischen Käufer. Dabei bezog sich die Kommission ausdrücklich nur auf die Bevorzugung der LPG-Nachfolgebetriebe. Brüssel beanstandete ausdrücklich nicht den verbilligten Kauf von Land für "Alteigentümer".

Die Bundesregierung reagierte. Flächen werden nach dem neuen Gesetz, das am 14. Juli von der Öffentlichkeit unbemerkt den Bundesrat passierte, für alle Interessenten verteuert. Der Effekt: zusätzliche Millioneneinnahmen für den Staat. Die "Alteigentümer" hingegen zahlen die Zeche. Es kam faktisch zur Streichung jeglicher Sonderbehandlung für Enteignete.

"Das kurz vor der Sommerpause durchgepeitschte Gesetz ist schlicht verfassungswidrig", empört sich Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. "Anstatt ein für Ende dieses Sommers anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgericht abzuwarten, wird der Ideologie der Eigentumsfeindlichkeit gefrönt", so Funke.

Der von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder emeritierte Völkerrechtler Theodor Schweisfurth sieht selbst in der vorherigen Lösung einen Rechtsbruch. Denn die so genannte Bodenreform verletzt die Haager Landkriegsordnung - also seit Jahrhunderten feststehendes internationales Recht. "Die jetzigen Gesetzesveränderungen verstärken noch diese permanente Missachtung des Völkerrechts", sagt Schweisfurth.

Selbst in der PDS hat nun eine kritische Auseinandersetzung mit der so genannten Bodenreform begonnen. Die PDS-Vordenkerin und Dresdner Bundestagsabgeordnete Christiane Ostrowski fordert: "Gerechtigkeit für alle!" Sie selber hat sich mit Fällen von Besatzungswillkür beschäftigt. "Ich kenne persönlich Dutzende von Beispielen, wo Besatzungsrecht gebrochen wurde." Selbst in Russland seien insgesamt "7000 Fälle als unrechtmäßige Enteignung eingestuft worden", fand Ostrowski heraus. Auch die umstrittene ersatzlose Streichung der Vergabe von Ausgleichsgrundstücken erregt bei ihr Widerspruch: "Ich persönlich hätte dem Gesetz auf keinen Fall zugestimmt!"

Doch die düpierten, vom eigenen Staat über den Tisch gezogenen Alteigentümer schlagen zurück. Am 26. Juli reichten sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht ein. Damit soll die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten verhindert werden. Doch Herta Walter und ihre Tochter Beate beginnen am Rechtsstaat zu zweifeln. "Ein Finanzminister, der Milliarden unter den Ländern verteilt, um eine Steuerreform durchzusetzen, sollte nicht in Karlsruhe aussagen: ,Der Bund hat kein Geld!' Das ist doch Staatswillkür!", regt sich Tochter Beate auf. Ob dem Rechtsstreit Erfolg beschieden sein wird, bleibt abzuwarten. Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam...

 

DIE WELT Online

Verweise
Arbeitskreis für Agrarfragen (AfA)
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