| Presse |
| Die WELT, 06.12.96 |
| Wie lange noch soll Zwei-Klassen-Recht herrschen? | |
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Vorstoß für die Gleichbehandlung aller von den Kommunisten Enteigneten stößt auf Widerstand von RUDOLF WASSERMANN In der Bundesregierung besteht ein offener Dissens über die Rückgabe des in der Sowjetzone konfiszierten Eigentums an die rechtmäßigen Eigentümer. Anfang dieser Woche hatte Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig den Enteigneten Hoffnungen gemacht. Drei Tage später mußte der Minister erleben, daß Kanzleramtsminister Bohl einen Handlungsbedarf zur Korrektur der derzeitigen Regelung verneinte. Schmidt-Jortzig dachte, als er für eine Auflockerung der in der Wiedergutmachungsfrage festgefahrenen Fronten plädierte, nicht nur daran, daß zunehmend Landes- und Bezirksverbände der CDU und CSU für die Gleichbehandlung der Opfer des stalinistischen Terrors in der Sowjetzone mit den später in der DDR Enteigneten eintreten. Er hatte besonders die zahlreichen Fälle im Auge, in denen die russische Militärstaatsanwaltschaft in Moskau Deutsche rehabilitiert hat, die Opfer sowjetischer Verfolgung geworden waren, sei es, daß sie gerichtlich verurteilt, "interniert" oder "bloß" verhaftet worden waren. Die Militärstaatsanwaltschaft in Moskau sah in diesen "Repressalien" stalinistisches Unrecht und hob die Maßnahmen samt Vermögenseinziehungen auf. Dabei machte es für die russischen Staatsanwälte keinen Unterschied, ob strafrechtliche Verurteilungen oder Maßnahmen anderer Behörden zur Vermögenswegnahme geführt hatten. Wie der für Rehabilitierungen zuständige Militäroberstaatsanwalt W. A. Wolin erklärte, waren alle "Repressierten" für ihn und seine Mitarbeiter Opfer politischer Verfolgung. Ebenso dachte man in Bonn. Das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium akzeptierten die Rehabilitierungen und sprachen sich für die Vermögensrückgabe an die Rehabilitierten aus. Aber in Ostdeutschland zeigten die Behörden und Gerichte den in Moskau Rehabilitierten die kalte Schulter, indem sie die Durchsetzung der Rechte verweigerten, die Moskau den Rehabilierten zuerkannt hatte. Weisungen konnte der Bundesjustizminister den Landesbehörden nicht erteilen. Die Vermögensämter der ostdeutschen Länder sitzen vielmehr, wie sich jetzt zeigt, am längeren Hebel. Denn Moskau gibt nunmehr seine bisherige Praxis auf und nimmt bei der Rehabilitierung der deutschen Opfer des Stalinismus eine rigide Einschränkung vor. Man entscheidet jetzt auf Grund einer Anordnung des Leiters der Militäroberstaatsanwaltschaft zwischen strafgerichtlichen Verurteilungen und "administrativen Bestrafungen". Nur wer durch sowjetische Militärtribunale verurteilt worden war, soll künftig sein konfisziertes Hab und Gut im Wege der Rehabilitierung zurückerhalten, nicht aber, wer seinerzeit verhaftet und - oft bis zum Tode - in Gefängnissen und Lagern eingesperrt wurde, ohne je von einem Gericht verurteilt worden zu sein. So widersinnig und haarspalterisch die Unterscheidung auch anmutet, sie hat Methode. Der Kurswechsel in Moskau entspricht so sehr der ostdeutschen Praxis bei der Rückgabe von Eigentum, daß die Frage aufgetaucht ist, ob hier nicht etwa deutsche Politiker ihre Hand im Spiel hatten (wofür es allerdings an Beweisen fehlt). Der inzwischen ausgeschiedene russische Staatsanwalt Wolin macht darauf aufmerksam, daß entschiedene Proteste der deutschen Regierung die russischen Behörden veranlassen könnten, in ihren Bescheiden wieder der Realität des damals ausgeübten Terrors Rechnung zu tragen. Aber zu einem solchen Protest hat sich die Bundesregierung nicht entschließen können. So ist Schmidt-Jortzigs Hoffnung, auf dem Wege über die russischen Rehabilitierungsverfahren die in der Eigentumsfrage festgefahrenen Fronten in Bewegung bringen zu können, weitgehend irreal geworden. Recht hat er natürlich, wenn er auf die Gestaltungsmöglichkeiten verweist, die der deutsche Gesetzgeber besitzt. Seine eigene Partei - die FDP - hat verschiedentlich bewiesen, daß sie imstande ist, der CDU/CSU ihren Willen aufzuzwingen. Aber bei der Enteignungsfrage ist sie bisher davor zurückgeschreckt, sich für die Opfer des stalinistischen Enteignungsterrors zu engagieren. Mit Bohls abwiegelnder Erklärung ist das Thema allerdings nicht vom Tisch. Die Göttinger Studenten, die zur Zeit in einem von ihnen errichteten "Mahnpavillon" mit namhaften Bundestagsabgeordneten diskutieren, stellen die Frage, warum der Gesetzgeber sich so hartnäckig weigert, das dem Staat bei der Wiedervereinigung zugefallene ehemalige Volkseigentum (nur um dieses geht es) an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Als Motto für ihre Veranstaltung haben die Studenten Gustav Stresemanns Wort gewählt: "Recht steht vor Politik und niemals umgekehrt." Schmidt-Jortzig sollte sich daher durch die Desavouierung im Bundestag nicht beirren lassen, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß das Zwei-Klassen-Recht bei der Wiedergutmachung für kommunistischen Enteignungsterror endlich aufhört. |
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