| Presse |
| Die WELT, 09.12.2000 |
| Enteigneter Ost-Eigentümer zieht vor Europäischen Gerichtshof | |
|
Erbitterter Streit um Hausbesitz. Verband Deutscher Grundstücksnutzer sieht Menschenrechte verletzt Von Robert Ummen Ein betroffener Ost-Eigentümer hat jetzt auf Grundlage der Konvention zum Schutze der Menschenrechte eine entsprechende Beschwerdeschrift beim EGMR eingereicht, teilte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gestern in Berlin mit. In einem seit 1991 laufenden Rechtsstreit hatte der Beschwerdeführer zur Abwehr eines Restitutionsbegehrens an seinem Zweifamilienhaus nebst Grundstück in Ost-Berlin erfolglos bis hin zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Nach Angaben des VDGN hatte er das von ihm seit 1985 bewohnte Haus sowie das dazu gehörende Grundstück auf der Grundlage des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude (so genanntes Modrow-Gesetz) im März 1990 erworben und war als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden. Dennoch sei einem Rückübertragungsantrag der früheren Eigentümerin vom September 1990 durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) in einem "überhasteten Verfahren" bereits 1991 - kurz vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes - stattgegeben worden. Dessen Bestimmungen in Verbindung mit dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz hätten die Restitution von Haus und Grundstück unmöglich gemacht. Das Widerspruchsverfahren und der Weg durch die Instanzen hätten dem Betroffenen keinen Erfolg gebracht, hieß es. Allein das Bundesverfassungsgericht habe sechs Jahre benötigt, um zu einem Beschluss zu kommen. Die Rückübertragung war allerdings längst vollzogen worden, so der VDGN. Der Betroffene sei von seinem Eigentum "buchstäblich vertrieben worden", eine Entschädigung habe es nicht gegeben. Nicht einmal der Kaufpreis sei ihm bisher von der zuständigen Behörde zurückerstattet worden. Der Beschwerdeführer sieht sich in seinen Grundrechten nach der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in verschiedenen Punkten (u.a. Eingriff in das Eigentumsrecht, Diskriminierungsverbot) verletzt. Der VDGN, dessen Tätigkeit sich auf die Interessenvertretung der Eigentümer, Nutzer und Pächter von Eigenheimen, Grundstücken und Kleingärten konzentriert, hat dieses brisante Verfahren flankierend begleitet. VDGN-Präsident Eckhart Beleites übte scharfe Kritik. "Es ist ein beschämender Vorgang, wenn ausgerechnet in dem Lande, das die Menschenrechte vollmundig als höchstes Gut bei jeder möglichen Gelegenheit herausstelle, gerade gegen diese Rechte in eklatanter Weise verstoßen wird", sagte Beleites. Allerdings passe dieser Fall durchaus ins Muster der Verhaltensweise gegenüber den Problemen der ostdeutschen Hauseigentümer und Grundstücksnutzer. "Hier zeigt sich erneut, mit welcher Arroganz und Ignoranz gehandelt wird. Von der Hoffnung, Rechtsfrieden zu schaffen, ist man zehn Jahre nach der deutschen Einheit weiter entfernt denn je", erklärte Beleites.
|
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |
| Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen. |