| Presse |
| Die WELT, 14.06.97 |
| Einig über "schweres Unrecht", uneins über Entschädigung | |
|
Wie sich die Differenzen in der CDU über die Enteignungen 1945-49 überwinden ließen von RUDOLF WASSERMANN Die vom CDU-Vorstand gebildete Arbeitsgruppe, die die Meinungsgegensätze über die Enteignungen in der Sowjetzone beilegen soll, hat keine leichte Aufgabe. Während die Vertreter der neuen Länder - der ehemalige Ministerpräsident Bergner (Magdeburg), der Schweriner Ministerpräsident Seite und der sächsische Justizminister Heitmann - hartnäckig an der für die Enteignungsopfer ungünstigen Entschädigungsregelung festhalten, mühen sich die CDU-Politiker aus den alten Ländern - der niedersächsische CDU-Vorsitzende Wulff, der frühere schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Hennig und der Bundestagsabgeordnete Ronsöhr - um eine Besserstellung der Enteigneten. Es gelang bisher nur, die Meinungsverschiedenheiten einzugrenzen. So einigte man sich, daß die Enteignungen durch die kommunistische Bodenreform "schweres Unrecht" gewesen seien, stellte aber die Gültigkeit des Rückerstattungsverbots nicht in Frage. Andererseits bejahte man die Notwendigkeit von Ausgleichsleistungen für die Geschädigten. Um diese Ausgleichsleistung wogt der Streit. In zwei wichtigen Fragen gelang es den Politikern aus den neuen Ländern, ihre Positionen durchzusetzen. Einmal wurde anerkannt, daß die Pachtverträge, die die LPG-Nachfolger mit der Treuhand oder deren Nachfolgerin über das früher im Volkseigentum stehende Land abgeschlossen haben, "uneingeschränkt geschützt" werden sollen. Zum anderen erreichten die CDU-Politiker aus dem Osten, daß in das erarbeitete Papier die Formulierung aufgenommen wurde, daß die Sicherung der "Existenzgrundlage der ortsansässigen Landwirtschaft" und "vernünftige Strukturen der Flächennutzung" zu garantieren seien. Das ist nicht unproblematisch, weil damit der Wiedergutmachungszweck des Flächenerwerbsprogramms im Entschädigungsgesetz unterlaufen wird. Die Politiker aus dem Osten verstehen nämlich unter "vernünftigen Strukturen der Flächennutzung" und "ortsansässiger Landwirtschaft" die großräumigen Agrarflächen und Großbetriebe, die seit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft in den fünfziger Jahren der DDR-Landwirtschaft das Gepräge gaben. Der Erhalt dieser zumeist in der Form der GmbH betriebenen Großstrukturen, die weit umfangreicher sind als der 1945 enteignete "junkerliche" Großgrundbesitz, bildet das A und O der Agrarpolitik der neuen Länder. Demgegenüber halten es die CDU-Politiker aus dem Westen für eine Forderung der Gerechtigkeit, die Rechte der Enteignungsopfer beim Flächenerwerb zu verbessern und damit zu der ursprünglichen Fassung des Entschädigungsgesetzes zurückzukehren. Mit dieser Forderung stehen Wulff und seine Mitstreiter keineswegs allein. Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig denkt an Landerwerb gegen einen nur symbolischen Kaufpreis, Wulff hat seine Parteifreunde auch daran erinnert, daß bei den Berliner Mauergrundstücken eine Regelung gefunden wurde, wonach die Enteigneten für den Rückkauf ihrer Grundstücke ein Viertel des Verkehrswertes aufzubringen haben. Das ist weit von den Forderungen der Enteignungsopfer entfernt. Aber diese müssen sich sagen, daß es kaum realistisch ist, mehr als eine Verbesserung des Flächenerwerbsprogramms und eine Erhöhung der derzeit kärglich bemessenen Ausgleichsleistung in Geld zu erwarten. Um so bedauerlicher war es, daß sich die Vertreter der östlichen Landesverbände der CDU in der Kommission zunächst auf eine strikte Verweigerungshaltung festgelegt hatten. Erst gegen Ende der Beratungen geriet diese ins Wanken, als sich die Arbeitsgruppe wenigstens mehrheitlich - also unter Zustimmung eines Repräsentanten der neuen Länder - dafür aussprach, über bessere Kaufbedingungen für die Alteigentümer zu beraten. Die Fortsetzung der Beratungen ist auch deshalb geboten, weil die EU-Kommission in der Einbeziehung der LPG-Nachfolger in die Vorzugsregelung beim Landkauf eine unzulässige Beihilfe sieht. Zudem wird das Bundesverfassungsgericht im Herbst über Verfassungsbeschwerden entscheiden, die die Wertschere beanstanden, die sich zwischen dem Wert der zurückgegebenen Grundstücke und der Entschädigung im Fall der Nichtrückgabe durch 2004 fällig werdende Schuldverschreibungen auftut. Wenn die Politik keine gerechte Regelung zustande bringt, weil sie vor den Forderungen aus dem Osten zurückweicht, wird viel Vertrauenskapital verspielt. Die Pachtverträge der LPG-Nachfolger mit der Treuhand könnten bei der Neuregelung bestehenbleiben. Der Unterschied zwischen der gegenwärtigen Rechtslage und der Neuregelung bestünde in diesen Fällen darin, daß die Pacht nicht mehr an den Staat, sondern an die Alteigentümer zu zahlen wäre, die ihrerseits auf die Geldentschädigung verzichten müßten, weil sie einen Ausgleich für ihre Verluste durch Landerwerb erhalten. |
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |
| Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen. |