StaatshehlereiEnteignung
Presse
Die WELT, 14.08.00
Die zweite Enteignung der Mauergrundstücke
Für den vergifteten Boden sind die Alteigentümer verantwortlich -zu kostspielig für ehemalige Schrebergärtner
Von Christopher Peter

Berlin - Ein Paradies am Rande der Großstadt. Jahrelang hatte Käte Niemann mit ihrer Mutter in mühevoller Kleinarbeit ihr Häuschen aufgebaut. Die Kleingartenkolonie Berlin-Schönholz galt als grüne Oase. Doch am Morgen des 13. August 1961 weckte sie ohrenbetäubender Lärm. "Wir schreckten aus dem Schlaf hoch - Gewehrkolben hämmerten gegen die Haustür", erinnert sich Käte Niemann. Das gesamte Haus war umstellt.

Zum Packen der Habseligkeiten blieben nur wenige Stunden. Noch während die Bewohner der Siedlung verstört und verängstigt versuchten, das Notwendigste zu retten, riss schweres Räumfahrzeug der NVA schon die Dachstühle ein. "Alle Ersparnisse, der ganze Lebenswille, der uns nach dem Krieg geblieben war, ging an diesem Morgen in Rauch auf", sagt Käte Niemann rückblickend. "Meine Mutter ist wenige Jahre später vor Gram gestorben."

Heute kämpft ihr Sohn Curt Niemann als Vorsitzender der Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen um das Erbe seiner Familie. Der Gegner ist damals wie heute der Staat. Denn nach der Wiedervereinigung gingen die Mauergrundstücke in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. "1992 gründeten wir den Verein, als wir von Leuten mit ähnlichen Schicksalen erfuhren", sagt Niemann. "Keiner von uns wollte zuerst glauben, dass wir in einem Rechtsstaat, den wir Jahrzehnte lang herbeisehnten, nicht unser Eigentum zurückbekämen."

Allein in Berlin sind 1752 Grundstücke von Walter Ulbricht zwangsenteignet und am 13. August 1961 zur Errichtung von Mauer und Todesstreifen missbraucht worden. Damit verstieß die DDR nicht nur gegen das Menschenrecht, wie auch die Mauerschützenprozesse erwiesen haben, sondern auch gegen den damals geltenden Viermächtestatus der Stadt. Alle Staats- und Völkerrechtler sind sich einig, dass der Mauerbau mit den Enteignungen völkerrechtswidrig und damit nichtig war. Gemäß Artikel 23 galt in ganz Berlin, wenn auch nur verfassungstheoretisch, das Grundgesetz, dass in Artikel 14 den Schutz des Eigentums festschreibt. Doch die Bundesregierung sah keinen Handlungsbedarf. Damit wurden die Alteigentümer zum zweiten Mal in ihrem Leben um ihre Rechte betrogen.

Erst auf öffentlichen Druck hin wurde mit dem Mauergrundstücksgesetz, das 1996 in Kraft trat, eine gesetzliche Regelung geschaffen. Der Eigentümer hatte keinen Anspruch auf Entschädigung, konnte aber sein zwangsenteignetes Grundstück zu einem Viertel des Verkehrswertes zurückkaufen. In Berlin sind davon insgesamt 1752 Grundstücke betroffen.

Während der DDR-Zeit wurde der Todesstreifen auch als Halde für giftige Schwermetalle genutzt. Der Boden der Kleingartenkolonie Berlin-Schönholz ist mit Quecksilber und Cyaniden durchsetzt. An manchen Stellen wächst nicht einmal mehr Gras. Doch entgegen dem bürgerlichen Gesetzbuch, dem zufolge der Verkäufer für die Sauberkeit von Grund und Boden verantwortlich ist, setzte der Staat "Knebelverträge" auf: Für den vergifteten Boden ist der Alteigentümer verantwortlich, so der Kaufvertrag. Die Dekontamination des verseuchten Erbes kann je nach Verschmutzung einige Tausend Mark pro Quadratmeter kosten. Das können sich die ehemaligen Schrebergärtner nicht leisten. Curt Niemann ist vom neuen Rechtsstaat enttäuscht: "Gerade wir, die durch die DDR am meisten gelitten haben, werden ein zweites Mal an der Nase herumgeführt. Der Staat bleibt als lachender Nutznießer der Zwangsenteignungen durch Walter Ulbricht zurück."


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