|
Erstmals ist es einem Opfer der so genannten Bodenreform gelungen,
einen Teilerfolg vor einem deutschen Gericht zu erzielen
Von Edgar S. Hasse
Dresden - Erstmals ist es einem Opfer der so genannten Bodenreform
gelungen, einen Teilerfolg vor einem deutschen Gericht zu erzielen.
Das Verwaltungsgericht Dresden ist nach einem Beschluss vom 14. Juni
(Az: 2 K 18/00) der Auffassung, dass der Betroffene, dessen Vater ein
großes Rittergut in Ostsachsen besaß, Anspruch auf eine Rehabilitierungsbescheinigung
hat. Damit kann ein drohender Grundstücksverkauf gestoppt werden.
Während der sowjetischen Besatzungszeit von 1945 bis 1949 war die Familie
mit mehr als zwei Millionen anderen Bürgern enteignet worden. Der Sohn
der Geschädigten aus Ostsachsen stellte nach der Wiedervereinigung einen
Antrag auf verwaltungsgerichtliche Rehabilitierung. Dabei machte er
geltend, dass er damit nicht die Rückgabe seines Eigentums verlange,
die nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist. Ihm ging es besonders
darum, dass er rechtlich genauso behandelt wird wie jene, die in der
DDR-Zeit politisch verfolgt wurden: Die DDR-Opfer erhalten nämlich weitgehend
ohne Probleme ihre Rehabilitierung.
Bereits am 14. Dezember 1999 hatte das Verwaltungsgericht Dresden den
Rittergutsfall behandelt und danach beim Bundesverfassungsgericht ein
Normenkontrollverfahren eingeleitet. Dem Betroffenen die Rehabilitierung
zu verweigern verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung,
argumentierten damals die Richter, die vor allem die moralische Dimension
des Falls herausstellten. Eine Rehabilitierung ist nach ihrer Ansicht
denkbar, ohne dass dies mit einer Rückgabe der entzogenen Liegenschaften
verbunden sei.
Unterdessen drohte der Rittergutsfamilie allerdings der Verkauf von
einzelnen Liegenschaften, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Nur mit einer Rehabilitierungsbescheinigung hätte der Verkauf gestoppt
werden können. Doch die Rehabilitierungsbehörde weigerte sich strikt,
ein solches Papier auszustellen - der "Rehabilitierungsantrag sei offensichtlich
unbegründet", hieß es.
Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht Dresden nicht. Die Richter
halten den "Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nicht für
offensichtlich unbegründet". Der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt
Thomas Gertner (Koblenz) bewertete die Entscheidung als "kleine Sensation".
DIE
WELT Online
|