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Presse
Die WELT, 16.06.00
Opfer der Sowjet-Enteignung erzielt Teilerfolg

Erstmals ist es einem Opfer der so genannten Bodenreform gelungen, einen Teilerfolg vor einem deutschen Gericht zu erzielen

Von Edgar S. Hasse

Dresden - Erstmals ist es einem Opfer der so genannten Bodenreform gelungen, einen Teilerfolg vor einem deutschen Gericht zu erzielen. Das Verwaltungsgericht Dresden ist nach einem Beschluss vom 14. Juni (Az: 2 K 18/00) der Auffassung, dass der Betroffene, dessen Vater ein großes Rittergut in Ostsachsen besaß, Anspruch auf eine Rehabilitierungsbescheinigung hat. Damit kann ein drohender Grundstücksverkauf gestoppt werden.
Während der sowjetischen Besatzungszeit von 1945 bis 1949 war die Familie mit mehr als zwei Millionen anderen Bürgern enteignet worden. Der Sohn der Geschädigten aus Ostsachsen stellte nach der Wiedervereinigung einen Antrag auf verwaltungsgerichtliche Rehabilitierung. Dabei machte er geltend, dass er damit nicht die Rückgabe seines Eigentums verlange, die nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist. Ihm ging es besonders darum, dass er rechtlich genauso behandelt wird wie jene, die in der DDR-Zeit politisch verfolgt wurden: Die DDR-Opfer erhalten nämlich weitgehend ohne Probleme ihre Rehabilitierung.
Bereits am 14. Dezember 1999 hatte das Verwaltungsgericht Dresden den Rittergutsfall behandelt und danach beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Dem Betroffenen die Rehabilitierung zu verweigern verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung, argumentierten damals die Richter, die vor allem die moralische Dimension des Falls herausstellten. Eine Rehabilitierung ist nach ihrer Ansicht denkbar, ohne dass dies mit einer Rückgabe der entzogenen Liegenschaften verbunden sei.
Unterdessen drohte der Rittergutsfamilie allerdings der Verkauf von einzelnen Liegenschaften, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Nur mit einer Rehabilitierungsbescheinigung hätte der Verkauf gestoppt werden können. Doch die Rehabilitierungsbehörde weigerte sich strikt, ein solches Papier auszustellen - der "Rehabilitierungsantrag sei offensichtlich unbegründet", hieß es.
Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht Dresden nicht. Die Richter halten den "Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nicht für offensichtlich unbegründet". Der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Thomas Gertner (Koblenz) bewertete die Entscheidung als "kleine Sensation".

DIE WELT Online

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