| Presse |
| Die WELT, 18.01.97 |
| Bundestag will Enteignungen nicht antasten | |
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Bohl: Bundesregierung steht zum Einigungsvertrag - Justizminister Schmidt-Jortzig in der Kritik von Fz. Bonn - Die zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone vorgenommenen Enteignungen sollen nicht rückgängig gemacht werden. Diese Position vertrat die Mehrheit der Parteien am späten Donnerstag abend im Bundestag. Kanzleramtsminister Friedrich Bohl erklärte, daß die Bundesregierung zu der in den Einigungsvertrag aufgenommenen Erklärung stehe, wonach die Enteignungen nicht mehr angetastet werden. Eine Änderung der Position der Bundesregierung würde teilweise Hoffnungen wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Der SPD-Abgeordnete Hans-Joachim Hacker forderte in der Debatte den Rücktritt von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig. Der FDP-Minister hat die Position vertreten, eine Rückgabe des in der Besatzungszone enteigneten Besitzes müsse möglich sein. Hacker sagte dazu, ein Bundesjustizminister, "der in dieser leichtfertigen Weise geltende Gesetze des Bundes zur Disposition stellt, muß die Frage beantworten, ob er sein Amt weiter ausführen kann". Schmidt-Jortzig brüskiere auch die Opposition sowie die Regierungen und Parlamente in den neuen Ländern, die auf den Bestand des Einigungsvertrages gebaut hätten. Der Minister sagte im Bundestag, daß es "derzeit - ganz nüchtern, ganz realistisch - keine politische Handlungsmöglichkeit gibt", was die Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes oder Vermögensgesetzes betreffe. Er bedauere dies, werde dieses Anliegen aber auf jeden Fall "im Auge behalten" und für Veränderungen eintreten. Bohl rief während der Debatte in Erinnerung, daß der Abschluß des Zwei-plus-vier-Vertrages und die Wiedervereinigung nur durch eine Festlegung der Unumkehrbarkeit der Enteignungen möglich gewesen seien. Die Bundesregierung habe sich von Anfang an dafür eingesetzt, daß die Betroffenen Ausgleichsleistungen erhielten. Diese entsprächen den Entschädigungen für die nach 1949 Enteigneten, die ebenfalls keinen Rückübertragungsanspruch hätten. |
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