Staatshehlerei Enteignung
Presse
Die WELT, 20.10.00
PDS fordert Rückgabe enteigneter Grenzgrundstücke

Selbst DDR-Recht sah dies beim Mauerfall vor

Von Armin Fuhrer

Berlin - Unterstützung kommt manchmal von überraschender Seite, und gewiss dürfte es manch einen Betroffenen erstaunen, dass sich ausgerechnet die SED-Erben von der PDS für die zu DDR-Zeiten enteigneten Eigentümer von Mauer- und Grenzgrundstücken stark machen. Doch der Jurist und Ex-Fraktionschef Gregor Gysi findet es "politisch nicht gerechtfertigt", die Gründstücke, die sich zumeist im Eigentum des Bundes befinden, den überwiegend aus der früheren DDR stammenden Eigentümern vorzuenthalten. Deshalb hat er jetzt dem Bundestag einen Antrag auf Rückgabe oder - in den Fällen, in denen das nicht mehr möglich ist - Entschädigung vorgelegt, der den Bund tatsächlich in arge Erklärungsnöte bringen könnte.

Die frühere Bundesregierung aus Union und FDP hatte 1996 ein Gesetz verabschiedet, das eine Rückgabe oder Entschädigung ablehnt und den Betroffenen lediglich ermöglicht, ihre ehemaligen Grundstücke zu einem verbilligten Preis von 25 Prozent des derzeitigen Marktwertes zurückzukaufen. Das Problem: Kaum ein Ex-Eigentümer kann es sich leisten, die teuren, oftmals in bester Berliner Innenstadtlage liegenden Grundstücke zu erwerben. Deshalb drängt Gysi jetzt auf Rückgabe oder Entschädigung. Und hofft dabei auf Zustimmung der Sozialdemokraten, die sich zu Oppositionszeiten regelmäßig auf die Seite der Betroffenen gestellt hatten.

Gysi argumentiert nicht politisch oder moralisch, sondern juristisch. Eigentlich, so sagt er, seien die Enteignungen von Anfang an, selbst nach der damals geltenden Rechtslage nicht statthaft gewesen. Grundlage war das DDR-Verteidigungsgesetz - doch nach dem für ganz Berlin geltenden Besatzungsrecht konnte es für Ost-Berlin eigentlich gar nicht herangezogen werden. Das sei immer auch Rechtsauffassung der alten Bundesrepublik und der Westalliierten gewesen, die bestritten hatten, dass Ost-Berlin überhaupt Teil der DDR gewesen sei. "Erstaunlich" findet es Gysi daher, dass nach der Wiedervereinigung in Sachen Mauergrundstücke das DDR-Recht plötzlich anerkannt wurde. Gysi: "Wenn der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland bei seiner früheren Rechtsposition geblieben wäre, hätte er die Enteignungen der Grundstücke an der Grenze zwischen Ost- und West-Berlin von Anfang an als unwirksam ansehen und deshalb den enteigneten Eigentümern die Grundstücke sofort zurückgeben müssen."

Doch die Berliner Filetstücke mochte der Bund bekanntlich nach dem 3. Oktober 1990 nicht so einfach wieder hergeben - und erkannte so nach Auffassung Gysis stillschweigend die Enteignungen nach dem DDR-Verteidigungsgesetz als rechtsverbindlich an. Aber selbst nach diesem Gesetz, das die Willkür des SED-Unrechtsstaates deutlich macht, hätte spätestens am Tag der Wiedervereinigung die Rückgabe erfolgen müssen, so Gysi. Grund: Nach der Grenzverordnung der DDR aus dem Jahr 1982 hätten die Grundstücke zurückgegeben werden müssen, sobald sie nicht mehr zur Grenzsicherung benötigt würden - im Klartext also, wenn - aus welchen Gründen auch immer - die Mauer eines Tages abgerissen würde. Wörtlich hieß es in Paragraf 9 der Verordnung: "Grundstücke, die nicht mehr für Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze benötigt werden, sind an die Rechtsträger, Eigentümer und sonstigen Nutzer zu übergeben."

Mit der Wiedervereinigung aber wurde die Mauer nicht nur überflüssig, sondern auch zügig beseitigt. Folglich hätte der Bund, selbst wenn er die Enteignungen aus der DDR-Zeit völkerrechtlich anerkennt, spätestens in diesem Moment die Grundstücke wieder herausrücken müssen, da dies selbst das DDR-Recht so festgelegt hatte, meint Gysi. "Die ausgebliebene Rückgabe stellt somit eine erneute Enteignung dar, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage und eine Entschädigung gegeben hätte", so der PDS-Politiker.

 

 
Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.