| Presse |
| Die WELT, 20.12.2000 |
| Ein Hauch von Jakobinertum | |
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Es würde ein negatives Licht auf die historische Aufarbeitung der
sozialistischen Diktatur werfen, wenn diese zukünftig durch parteipolitisches
Taktieren bestimmt würde - Gastkommentar Es wird noch viele Jahre dauern, um Täter zu entlarven, um Opfer zu rehabilitieren. Daneben steht die ebenso wichtige historische Aufgabe, kommende Generationen zu warnen vor den menschenverachtenden Verbrechen, zu denen totalitäre Systeme fähig sind. Wegen der Bedeutung dieser Aufgabenstellung ist jede Schlussstrichdebatte völlig unangebracht und unverantwortlich. Schließlich ist auch die Aufarbeitung der zwölf Jahre währenden nationalsozialistischen Diktatur noch nicht abgeschlossen. Bei der 40 Jahre währenden sozialistischen Diktatur können keine anderen Maßstäbe gelten. Die hoch angesehene Gauck-Behörde muss auch weiterhin unter der neuen Leitung von Frau Marianne Birthler rechtlich wie politisch unterstützt werden. Aus diesem Grunde darf es auch keine unheilige Allianz der Aufklärungsgegner aus SED/PDS-Funktionären und persönlich Betroffenen geben, die mit ganz unterschiedlichen Motiven die Stasi-Akten am liebsten schließen würden. Die außergewöhnlichen Schwierigkeiten bei der Aufgabenstellung liegen aber in der zwingend notwendigen Güterabwägung zwischen Enthüllungsarbeit und Wahrung des Persönlichkeitsschutzes Betroffener. Diese Schwierigkeit wird noch gesteigert, wenn es sich um Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt, und findet ihren Höhepunkt, wenn eine Ungleichbehandlung droht zwischen solchen aus Ost- beziehungsweise Westdeutschland. Der Aufklärungsauftrag darf nicht in blinde Aufklärungswut um jeden Preis umschlagen. Vielmehr sind Rechtsgüter abzuwägen, die jedermann zustehen, auch Persönlichkeiten der Zeitgeschichte, gleichermaßen in Ost und West. Hier ist jedes Eiferertum - und sei es auch für noch so ehrenwerte Ziele - fehl am Platze. Diese Prinzipien auf die Causa Kohl angewandt, bedeutet Folgendes: Bekanntlich hat die Stasi auch die Telefonate des Altbundeskanzlers Helmut Kohl aufgezeichnet. In diesen vertraulichen Gesprächen wurde Privates, Persönliches mit Politischem untrennbar verbunden. Wie jedermann, so durfte auch Kohl darauf vertrauen, dass diese Privatsphäre geschützt ist. Sie muss grundsätzlich der Öffentlichkeit entzogen sein und bleiben. Hier handelt es sich um ein Grundrecht, ein Menschenrecht! Die Verbrecher des DDR-Regimes haben das Recht mit Füßen getreten. Sie brauchten Herrschaftswissen und Erpressungspotenzial, um an der Macht zu bleiben. Das Volk hat sie dennoch davongejagt. Ihre verbrecherische Beute kann man sich doch jetzt nicht anderweitig zu Nutze machen! Auch nicht teilweise. Wer will sich denn zum Herrn der Selektion aufschwingen? Das von der DDR begonnene Unrecht darf nicht durch unsere Veröffentlichung zur Vollendung gebracht werden. Schily und die Mehrheit der Parlamentarier sehen das auch so. Es hätte einen Hauch von Jakobinertum an sich, wenn das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz auf dem Altar der Aufklärung schlichtweg geopfert werden würde. Die Jakobiner, als sie noch gemäßigt waren, begannen ihr Werk bekanntlich als "Gesellschaft der Verfassungsfreunde". Jetzt muss der Innenminister für die Regierung Schröder eine Kabinettsentscheidung vorlegen. Schluss mit der Gutachterei! Regierungshandeln ist angezeigt. Danach, und nicht davor, kann ein Gericht dessen Rechtmäßigkeit überprüfen. Für Rot-Grün ist es sicherlich unangenehm, wenn der grüne Koalitionspartner aus parteipolitischen Gründen seine Datenschutzgrundsätze über Bord wirft. Beim so genannten "großen Lauschangriff" auf Schwerverbrecher haben sie den Datenschutz noch wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Es kann doch nicht rechtmäßig sein, dass Schwerverbrechern ein höherer Datenschutz gewährt wird als Personen der Zeitgeschichte. Es würde ein negatives Licht auf die historische Aufarbeitung der sozialistischen Diktatur werfen, wenn diese zukünftig durch parteipolitisches Taktieren bestimmt würde. Die Gauck-Behörde wird zukünftig auch als Birthler-Behörde ihre Aufgaben meistern. Das DDR-Regime überwinden heißt aber, dass dabei der Persönlichkeits- und Vertrauensschutz Betroffener, ob Wessi oder Ossi, ob berühmt oder unbekannt, nicht aus dem Auge verloren wird.
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