StaatshehlereiEnteignung
Presse
Die WELT, 22.04.96
Politischer Aufwind für die Enteignungsopfer

In der CDU mehren sich die Stimmen, sich für die Landrückgabe aus Staatsbesitz einzusetzen

von RUDOLF WASSERMANN

Endlich, so scheint es, trägt die Hartnäckigkeit, mit der die Opfer der Enteignungen in der Sowjetisch Besetzten Zone beziehungsweise in der späteren DDR auf das ihnen angetane Unrecht aufmerksam machen, Früchte zu tragen. Namhafte Politiker der CDU appellierten jetzt an die Bundesregierung, die im Vermögensgesetz festgeschriebene Diskriminierung der in den Jahren zwischen 1945 und 1949 in der SBZ Enteigneten zu beenden. So hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Hamburger Bürgerschaft, Ole von Beust, die Streichung von Paragraph 1, Absatz 8a des Vermögensgesetzes gefordert. Das ist genau jene Bestimmung, die die Rückgabe des Enteignungsgutes an die in der SBZ Enteigneten verhindert und damit gerade die Opfer der besonders brutalen Maßnahmen zur sozialistischen Umgestaltung gegenüber den später Enteigneten benachteiligt.

Mit der Erklärung ihres Fraktionsvorsitzenden stellt sich die Hamburger CDU hinter den Antrag, mit dem kürzlich schon die CDU in Hamburg-Blankenese Aufsehen erregte. Ebenso hat der CDU-Landesvorsitzende in Niedersachsen, Christian Wulff, der zugleich Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Hannover ist, vor einiger Zeit unmißverständlich klargestellt, daß er als CDU-Politiker die Zeit für gekommen hält, alle Enteignungsopfer gleich zu behandeln und mit der bisherigen Diskriminierung Schluß zu machen.

Bundesrat und Bundestag haben bislang die Gleichstellung aller Enteignungsopfer mit der Begründung verweigert, daß die Sowjetunion ihre Zustimmung zu der Wiederververeinigung von dem Fortbestand der Enteignungen in der SBZ abhängig gemacht habe. Nachdem dieses Argument, dem im Jahre 1991 auch noch das Bundesverfassungsgericht gefolgt war, als widerlegt oder zumindest brüchig angesehen werden muß, ist jedoch Umdenken angezeigt. Wie die Verbände der Enteignungsopfer, so wollen auch die CDU-Politiker aus Hamburg und Niedersachsen niemandem Land wegnehmen, der es in der SBZ redlich erworben hat. Es geht ausschließlich noch um den in öffentlicher Hand befindlichen Besitz, der von den Treuhand-Nachfolgern verwaltet wird und ohnehin privatisiert werden muß.

"Keine der von der ehemaligen UdSSR oder DDR erhobenen Forderungen", so heißt es in dem Beschluß der CDU-Blankenese, "steht dem Handlungsfreiraum des souveränen wiedervereinigten Deutschland entgegen, das in öffentliche Hände gelangte Enteignungsgut an die Enteignungsopfer zurückzugeben, soweit schutzwürdige Rechte Dritter und der Vorrang von Investitionen nicht beeinträchtigt werden." Geradezu empörend fand der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Wulff das Bestreben, unter das Enteignungsunrecht, das Bundesaußenminister Kinkel "eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte" genannt hat, einen Schlußstrich zu ziehen. Er erinnert an das Lincoln-Zitat: "Nichts ist dauerhaft geregelt, was nicht gerecht geregelt ist." Nichts, so sagt er, hindere heute Deutschland daran, durch Rückgabe des früheren Staatsbesitzes der DDR an die Enteigneten dem Recht wieder Geltung zu verschaffen. Die Bundesrepublik könne nicht Erbe des Unrechtsstaates sein und dürfe sich deshalb auch nicht an dieser Hinterlassenschaft durch Veräußerung oder Nutzung bereichern.

In der Tat wäre die Befriedigung der Ansprüche der Enteigungsopfer durch Landrückgabe aus dem ehemaligen Staatsbesitz der DDR ein wirksamer Beitrag zur Vertiefung rechtsstaatlichen Denkens in einer Zeit großer Gefährdung des Rechtsstaats. Aber die Berufung auf Recht und Rechtsstaat hat derzeit offenbar weniger Chancen in Bonn gehört zu werden als finanzielle Argumente. Längst seht jedoch fest, daß die fiskalische Rechnung, man könne aus der Privatisierung des enteigneten Grundbesitzes einen Teil der Wiedervereinigung finanzieren, nicht aufgegangen ist.

Allein die Bewirtschaftung der enteigneten forstwirtschaftlichen Grundstücke erfordert, wie die Experten ausgerechnet haben, einen immensen Aufwand, der sich auf der Schuldenseite niederschlägt, ohne daß auf der anderen Seite nennenswerte Einnahmen verbucht werden können. Würde dagegen der Widerstand gegen die Rückgabe an die "Alteigentümer" aufgegeben, so werde, so Ole von Beust, einem enormen Investitionsschub aus privaten Mitteln der Weg bereitet.

Aufwind bekommen die Enteignungsopfer nicht nur durch Politiker der CDU, sondern auch durch Nachrichten darüber, wie in Polen und in Tschechien die Rückgabe von Land geregelt ist. Dort hat man keine Bedenken, auch den ehemaligen polnischen und tschechischen Gutsbesitzern, die nach Kriegsende enteignet worden sind, alle ihre Ländereien zurückzugeben, soweit sie Staatsbesitz geworden waren. Was dort geschieht, sollte auch in Deutschland möglich sein.

DIE WELT Online



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