| Presse |
| Die WELT, 23.11.2000 |
| Recht nach Kassenlage | |
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Seit gestern haben die Deutschen einen Grund weniger, auf ihren Umgang mit historischem Unrecht stolz zu sein Gesiegt haben aber auch die Täter von einst. So, wie SED- und Stasi-Opfer mit Minirenten als gesellschaftliche Randgruppe vor sich hinvegetieren müssen, so, wie der Grenzstreifen unter dicken Grasnaben verschwindet, so versucht man nun, auch das Kapitel der SBZ-Enteignungen zu schließen. Mehrfach verweist das Urteil der Verfassungsrichter auf die Kassenlage des Bundes. Und bestätigt damit höchstrichterlich, dass dieses Unrecht auf keinen Fall angemessen entschädigt werden kann. Durchschnittlich 26000 Mark stehen für jedes Enteignungsopfer bereit - egal, ob ihm nun ein Schuhgeschäft in der Leipziger Innenstadt, ein Gehöft in Vorpommern oder eine Schuhfabrik in Thüringen abgenommen worden war. Wohl in keinem der Fälle ist ein auch nur annähernd angemessener Betrag zu erwarten. So hört die Geschichte der SBZ-Enteignungen eben nicht 1949 auf. Sie ging auch nach 1989 weiter, als Enteignungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen im Einigungsvertrag von der Regierung Kohl festgeschrieben wurden und jahrelang die Öffentlichkeit für dumm verkauft wurde. Sie ging weiter, als eine Rückkehr der oftmals hochmotivierten Mittelständler in ihre angestammten Betriebe und Tätigkeiten behindert wurde. So wurde ein wirtschaftlicher Wiederaufbau aus der Mitte der Gesellschaft unmöglich gemacht, an seine Stelle aber der zentral gesteuerte "Aufbau Ost" gesetzt, der mit den zuvor "eingesparten" Entschädigungsgeldern finanziert wurde. Und sie führt heute zu einer Rechtsprechung, die die aktuelle Kassenlage zum Kriterium für Gerechtigkeit erhebt. Vielleicht ist Deutschland mit dieser so verqueren Sichtweise von Gerechtigkeit wirklich nur auf europäischer Ebene zu helfen. Den Schritt vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sollten jene, die ihr Recht gestern gebeugt sahen, deshalb auf jeden Fall wagen.
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