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Presse
Die WELT, 23.11.2000
Karlsruhe enttäuscht Alteigentümer

"Ungleiche Behandlung hinnehmbar" - Finanzministerium zufrieden

Von Edgar S. Hasse

Karlsruhe/Hamburg - Rund zwei Millionen Alteigentümer, die ihren Besitz unter sowjetischer Besatzungsmacht verloren haben, erhalten keine höhere Entschädigung. Das hat am Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier entschieden (Az.: 1 BvR 2307/94). Damit wurde die Klage von 40 Beschwerdeführern gegen das 1994 verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) abgewiesen und die geltende Rechtspraxis für verfassungsgemäß erklärt.

Die Alteigentümer jener Immobilien, die von der zwischen 1945 bis 1949 verfügten Bodenreform und den Industrieenteignungen betroffen waren, hatten unter anderem dagegen geklagt, dass sie nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswertes ihrer Immobilien als Entschädigung erhalten. Damit seien sie schlechter gestellt als jene, die zu DDR-Zeiten enteignet wurden und nach der Wiedervereinigung ihr Grundstück und damit den vollen Verkehrswert zurückerhalten. Die acht Karlsruher Richter stellten dazu einstimmig fest, dass es "hinreichende sachliche Gründe" gebe, die Entschädigungsberechtigten anders zu behandeln als die Restitutionsberechtigten.

In diesem Kontext führte das Gericht insbesondere finanzielle Argumente ins Feld. Durch Entschädigungen auf der Basis des heutigen Verkehrswertes wäre der Bund finanziell "überfordert" gewesen, Aufbauprogramme in den neuen Ländern hätten zurückstehen müssen - deshalb sei die ungleiche Behandlung "hinnehmbar". Nach Angaben der Enteignungsopfer wären auf Finanzminister Hans Eichel (SPD) zusätzliche Kosten von 26 Milliarden Mark zugekommen. In der Frage der "degressiven Kürzung der Entschädigungssumme", bei der finanzielle Ansprüche mit steigender Höhe zunehmend gekappt werden, konnte der Senat - bei Stimmengleichheit - im EALG keinen Verstoß gegen das Willkürverbot feststellen: Der Gesetzgeber durfte notwendige Aufbauarbeiten in Ostdeutschland bei der Verteilung der materiellen Ressourcen berücksichtigen.

Enttäuscht reagierten die Alteigentümer auf das Karlsruher Urteil. Albrecht Freiherr von Maltzahn (Neuburg), dessen Familie zum Kreis der Hitler-Attentäter zählt, sagte gegenüber der WELT: "Unsere Demokratie befindet sich in einem Erosionsprozess. Das Eigentum ist vogelfrei." Albrecht Wendenburg (Celle), Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen und Klägeranwalt, erklärte, das höchste deutsche Gericht habe die "Diskriminierung menschenrechtswidrig verfolgter Konfiskationsopfer perfektioniert". Manfred Graf von Schwerin, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum: "Das ist ein moralischer Tiefpunkt des Rechtsstaates."

FDP-Bundestagsabgeordneter Rainer Funke kündigte gegenüber der WELT an, es sei nicht auszuschließen, dass die Politik "Nachbesserungen" vornehme und eine höhere Entschädigung zahle. Christian Wulff, niedersächsischer CDU-Landesvorsitzender, sagte, der Gesetzgeber sei jetzt aufgefordert, "Möglichkeiten für die Eigentümer zu schaffen, ihren Besitz zu bevorzugten Bedingungen zu erwerben".

Erleichtert reagierte das Bundesfinanzministerium. Es sei eine "gute Entscheidung", sagte Karl Diller (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär. Im EALG-Fonds stehen jetzt insgesamt 14,5 Milliarden Mark bereit. Die Zahlungen sollen im Jahr 2004 beginnen.

 

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