Staatshehlerei Enteignung
Presse
Die WELT, 26.09.00
Unionsfraktion will marode Gebäude den Enteigneten zurückgeben

Unbürokratische Lösungen werden erwogen

Von Edgar S. Hasse

Berlin/Hannover/Hamburg -

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plant nach WELT-Informationen unkonventionelle rechtliche Schritte für ehemalige Enteignungsopfer in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Während die Betroffenen ihr Eigentum in Mitteldeutschland bislang beim Staat zurückkaufen oder pachten müssen, erwägen Unionsabgeordnete unbürokratische Lösungen für solche Objekte, die vom Verfall besonders bedroht sind. In diesen Fällen könnten jene Mittelständler und Landwirte, die zwischen 1945 und 1949 ihres Besitzes beraubt wurden, ihr Eigentum wieder übernehmen, ohne dafür die vorgeschriebenen Geldsummen zu zahlen. Einzige Bedingung: Die öffentliche Hand darf aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die maroden Gebäude und Grundstücke in Stand zu setzen oder zu erhalten. Eine entsprechende Gesetzesinitiative soll nach erfolgreicher unionsinterner Prüfung auf den Weg gebracht werden.

Unter sowjetischer Besatzungsmacht waren rund zwei Millionen Bürger enteignet worden, weil sie angeblich Nazis oder Kriegsverbrecher gewesen seien. Rund 750 000 Immobilien befinden sich nach der deutschen Wiedervereinigung im Besitz des Bundes; viele von ihnen sind in einem beklagenswerten baulichen Zustand.

In einem Brief an ein Enteignungsopfer hat sich CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz dafür ausgesprochen, generell die bisherige Rechtspraxis beizubehalten. "Vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtslage sowie der nunmehr schon zehnjährigen Praxis konsequenter Rechtsanwendung wäre ein erneutes Infragestellen der Unumkehrbarkeit für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat verhängnisvoll", heißt es in dem Schreiben.

Unterdessen wächst auch in einigen Landtagen die Bereitschaft, sich mit dem Bodenreformskandal auseinander zu setzen und den Druck auf Bundesebene zu erhöhen. So verurteilte die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag in einem Schreiben "entschieden" die Enteignungen. Die momentane Gesetzgebung könne vorhandene Gerechtigkeitsdefizite nicht ausgleichen.


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