| Presse |
| Die WELT, 31.07.96 |
| Die Enteigneten der Sowjetzone lassen nicht locker | |
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Nun sollen politische Aktivitäten Bonn zu angemessener Wiedergutmachung veranlassen von RUDOLF WASSERMANN Die im Mai bekanntgegebene zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bodenreform hat ebensowenig friedensstiftend gewirkt wie das erste Bodenreform-Urteil vom 23. April 1991. Die Opfer der Enteignungen von 1945 bis 1949 halten daran fest, daß die Annahme falsch gewesen sei, die Sowjetunion habe die Unantastbarkeit des DDR-Volkseigentums zur Bedingung für die Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht. Das gleiche gilt für die Aussage des früheren DDR-Ministerpräsidenten de Maizière, eine Revision der Eigentumsordnung der DDR wäre sozialer Sprengstoff gewesen. De Maizière widerspricht sich hier selbst. Denn unter seiner Regierung wurde die Eigentumsordnung der DDR durch Privatisierung des Volkseigentums und der Genossenschaften beseitigt, ohne daß es zu Unruhen gekommen ist. Nicht anders wäre die Geschichte verlaufen, wenn man bei der Liquidierung des Volkseigentums die schutzwürdigen Belange der Enteignungsopfer berücksichtigt hätte. Die Enteigneten der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehen daher in dem Beschluß des Verfassungsgerichts die Bestätigung einer schweren Ungerechtigkeit, deren Hinnahme ihnen als Sonderopfer zugemutet wird. Auf der anderen Seite fehlt es ihnen nicht an der Einsicht, daß der von ihnen mit großen Hoffnungen betretene Rechtsweg fehlgeschlagen ist. Das Problem ist damit wieder dort gelandet, wo es stets hingehört hat: bei der Politik. Weit entfernt, den Kampf um Eigentum und Recht aufzugeben, sammeln die Enteignungsopfer nun in der Politik Stimmen für einen gesetzgeberischen Vorstoß, der die Streichung jener Bestimmung des Vermögensgesetzes zum Ziele hat, welche die Rückerstattung des in der SBZ enteigneten Vermögens ausschließt. Resonanz hat dieser Anlauf vor allem in Norddeutschland gefunden, wo sich inbesondere der Hamburger Kaufmann Heiko Peters für die Sache der Enteigneten engagiert. Die Führungen der CDU-Landesverbände Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind dabei, der Bundesparteiführung klarzumachen, daß es beim derzeitigen Rückgabeausschluß bei SBZ-Enteignungen nicht bleiben kann. Insgesamt treten bereits an die 50 Bundestagsabgeordnete der CDU für eine Neuregelung ein. In der FDP, die sich gern als "Eigentumspartei" geriert, zögern manche, sich dem anzuschließen, weil die innerparteiliche Opposition um Kappel und von Stahl die Forderungen der Enteigneten übernommen hat. Intern wird auch diskutiert, ob eine annehmbare Lösung für die Eigentumsopfer nach dem Muster der Regelung für die Eigentümer der Mauergrundstücke gefunden werden kann. Diese haben nach dem Vermögensgesetz keinen Anspruch auf Rückgabe ihrer Grundstücke. Aber das kürzlich beschlossene Mauergrundstücksgesetz eröffnet ihnen die Möglichkeit des Rückkaufs gegen Zahlung von 25 Prozent des Verkehrswertes, was für die in der SBZ Enteigneten weit günstiger wäre als die dürftige Entschädigung, die der Gesetzgeber derzeit vorsieht. Politisch rührig ist jetzt auch eine Gruppe von Enteignungsopfern, die bisher wenig in Erscheinung getreten war. Es geht um die Fälle, in denen die russische Generalstaatsanwaltschaft in Moskau Menschen rehabilitiert hat, die von den Sowjets in ihrer Besatzungszone verhaftet, verschleppt und verurteilt wurden, weil sie zu Unrecht - zumeist aufgrund von Denunziationen - beschuldigt wurden, Kriegsverbrecher oder Nazi-Aktivisten gewesen zu sein. Um die Rehabilitierung dieser Personen hat sich die Bundesregierung nachdrücklich bemüht. Jetzt müssen die Rehabilitierten oder ihre Nachkommen jedoch erleben, daß sie zwar Rehabilitierungsbescheide der Generalstaatsanwaltschaft in Moskau erhalten, aber die deutschen Vermögensämter und Gerichte ihnen dennoch die Wiedergutmachung verweigern. Der Gesetzgeber hat es bisher abgelehnt, hier korrigierend einzugreifen. Deshalb appellieren die Rehabilitierten an den Gesetzgeber, ihre Ansprüche durch Änderungen im Vermögensgesetz und in den Unrechtsbereinigungsgesetzen anzuerkennen. Diese Menschen haben keine Lobby, die sich für ihre Interessen einsetzt. Aber kann das ein Grund dafür sein, daß sich ihnen gegenüber die Bundesrepublik als jener kalte, die Schwachen ihrem Schicksal überlassende Staat präsentiert, von dem in der Agitation der SED so oft die Rede war? Namentlich die Rehabilitieren, die in der DDR wohnhaft geblieben waren, fragen so. Der Gesetzgeber ist gefordert, jene demokratiezerstörerische Behauptung zu widerlegen, wonach die Politik nur dann tätig wird, wenn sie dem Druck lautstarker Demonstranten oder Interessengruppen ausgesetzt ist. |
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