| Presse- CDU AFFÄRE |
| Die Zeit, 30/2000 |
| Operation Löschtaste | |
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Wer befahl die Vernichtung der Daten und Akten im Bundeskanzleramt? Geheime Vernehmungsprotokolle des Sonderermittlers Hirsch zeigen: Die Spur führt zu Kanzleramtschef Bohl Von Thomas Kleine-Brockhoff und Bruno Schirra Der 8.Mai 2000 ist einer jener Tage, die spannend zu werden versprechen für Burkhard Hirsch, den Sonderermittler zur Aufklärung des Aktenskandals im Kanzleramt. Dutzende Beamte sind seit Februar bei ihm als Zeugen erschienen. Alle waren Helmut Kohls Untergebene. Alle hat der Sonderermittler gefragt, was sie wissen über die legendären Bundeslöschtage kurz nach der Bundestagswahl 1998, als zwei Drittel aller Dateien aus dem Kanzleramt verschwanden und auch klafterweise Akten. Alle sollen beitragen zur Klärung des ungeheuren Verdachts, der auf Helmut Kohl lastet: dass nämlich Daten und Akten verschwanden, damit auf ewig ungewiss bleibe, ob Entscheidungen der Bundesregierung käuflich waren - beim Bau der Leuna-Raffinerie, dem Verkauf von Eisenbahnerwohnungen, Airbus-Jets und Fuchs-Panzern. An diesem Montag im Mai ist der Zeuge nicht irgendwer aus Helmut Kohls Regierungszentrale, kein Registrar, kein Sekretär, keiner, der vom zentralen Daten-Blackout überrascht worden sein konnte. Vor Vor Burkhard Hirsch sitzt einer, der zum kleinen Kreis der Abteilungsleiter zählte und außenpolitischer Berater des Kanzlers war, ein enger Vertrauter Helmut Kohls. Das Gespräch beginnt freundlich. Der Zeuge Joachim Bitterlich erklärt, auf einen Anwalt zu verzichten, "weil ich mir nichts vorzuwerfen habe". Dann die Überraschung: Bitterlich kann zur Aufklärung rein gar nichts beitragen, weil er offenbar kaum etwas mitbekommen hat von dem Versuch, das elektronische Gedächtnis des Kanzleramtes auszulöschen. Und wo doch, versagt plötzlich seine Erinnerung. Gewiss, von einem Abteilungsleiterkollegen habe er gehört, "es sei beabsichtigt, Festplatten zu löschen". Aber nur "Entwürfe, politische Konzepte, Vorbereitungen für Koalitionsverhandlungen und persönliche Papiere". Alles also ganz harmlos. Bitterlich hat zwar an einer Besprechung darüber teilgenommen. Was dort besprochen wurde, fällt ihm nicht mehr ein. Nur so viel: "Die Frage von Listen zu erhaltender Dateien spielte eine Rolle. Ich kann mich aber nicht mehr an Einzelheiten oder Schlussfolgerungen erinnern. (...) Ich selber habe nur meine privaten Adressen, Glückwunschlisten und dergleichen gelöscht." An dieser Stelle hakt Sonderermittler Hirsch ein und hält dem Zeugen Bitterlich vor, in seiner Abteilung seien "etwa drei Viertel bis vier Fünftel des gesamten Datenbestandes gelöscht" worden. Ziemlich viele Glückwunschlisten müssen das gewesen sein. Darauf Bitterlich: "Mir ist dieser Tatbestand neu." Bemerkenswert, was in einem deutschen Kanzleramt so alles verschwindet, ohne dass es dem zuständigen Abteilungsleiter auffällt. Der sagt: "Ich habe keine aktive Erinnerung, was damit zusammenhängen mag, dass diese ganzen technischen Dinge mir fremd sind." Das alles ist nachzulesen im Protokoll von Bitterlichs Anhörung. Es gehört, wie Dutzende weiterer Zeugenmitschriften, zum geheim gehaltenen Anhang des Hirsch-Reports, der nun der ZEIT vorliegt. Drei Wochen nach Veröffentlichung von Hirschs offiziellem Bericht über Aktenfledderei und Datenschwund im Kanzleramt tut sich jetzt ein neuer Abgrund auf. Denn die Protokolle zeigen, was Burkhard Hirsch aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Zeugenschutz einstweilen verschweigen muss: dass es trotz aller Erinnerungslücken und Lügen von Spitzenbeamten Hinweise darauf gibt, wer für die Vernichtung von amtlichem Material verantwortlich ist. Dass die wichtigste Spur ins Büro des damaligen Kanzleramtschefs führt, zu Friedrich Bohl. Endgültig ist damit zur Staatsaffäre geworden, was als Finanzskandal einer Partei begann. Es geht jetzt um die Verantwortung für den Verwahrungsbruch, es geht um Regierungskriminalität: Tatort Kanzleramt. Weil bei Helmut Kohls Hintersassen mit der Besoldungsstufe die Vergesslichkeit zunimmt, trifft Sonderermittler Hirsch vor allem bei niederen Chargen auf Auskunftsfreude. Da ist zum Beispiel der einfache Mitarbeiter aus der Computerabteilung, der eines Dienstags im Oktober 1998 seinen Chef fragt, "was denn mit der Datei sei". Der "antwortet mehr oder weniger lapidar, dass in dieser Nacht eben etwas gelöscht worden sei". Der Mitarbeiter fragt nicht nach, denn "vom technischen Standpunkt her hat mich die Löschungsaktion nicht geärgert, weil vorher nur noch 1 Gigabyte verfügbar war und danach etwa 4 Gigabyte", also umgerechnet 1,3 Millionen Blatt mehr Speicherplatz. Allerdings fällt dem Mitarbeiter auf, dass "das so genannte Löschverzeichnis nicht mehr aktiviert" ist. Niemand kann noch erkennen, "wer wann welche Datei gelöscht hat" und wie "man sie unter Umständen wieder herstellen kann". Nach dieser Aussage, weiteren Befragungen sowie einer Analyse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik wird klar: Die Löschung geschah zentral, heimlich und flächendeckend. Sie unterschied nicht nach Dokumenten und sie sollte unwiderruflich sein. Sie war kriminell. Und ihr gingen Gespräche voraus. Über Planungsgespräche steht nichts im Hirsch-Bericht, aber vieles in den Anhörungsprotokollen. So berichtet der Geheimschutzbeauftragte über ein Treffen mit dem Computerchef des Hauses und dem Abteilungsleiter der Zentralverwaltung. Die drei erörtern im Oktober 1998, kurz vor dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung, den Umgang mit "sensitivem Material". Die Runde stellt fest, man könne heikle Informationen nicht "gezielt aus dem Datenmaterial heraussuchen", etwa aus den Computern in den Vorzimmern von Bohl und Kohl. Dazu müsse man "so viele Mitarbeiter in das Vertrauen ziehen, dass im Ergebnis dieser Weg nicht gangbar" sei. Daher komme nur "eine generelle Löschung in Betracht". Dazu sagt, laut Anhörungsprotokoll, der Geheimschutzbeauftragte: "Ich habe gegen diese Entscheidung entschieden remonstriert." Heldenhafter, aber nutzloser Widerstand. Nichts fruchtet. Nicht der Hinweis, dass man "bei einer pauschalen Löschung zu 90 Prozent Datenbestände treffe, die nicht sensibel sind und für die Arbeitsfähigkeit des Hauses (...) von erheblicher Bedeutung sind". Da wird der Geheimschützer beschieden, dass er "wohl den Inhalt des Datenbestandes überschätze". Vergebens auch sein Hinweis, dass "die Daten der Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter nur noch EDV-gestützt bearbeitet werden, sodass eine Löschung (...) die Tätigkeit über Monate erschwert oder unmöglich macht". Dass alle Einwände an den Vorgesetzten abprallen, kann nur einen Grund haben: Kohls Mannen wollen etwas verbergen. Der Geheimschutzbeauftragte mahnt: Auch bei einer Datenvernichtung müssten "unter allen Umständen die Vorschriften über Verschlusssachenmaterial gelten", also "Dokumentation des Auftrages, des Auftraggebers, der Akte selbst" sowie die "Hinzuziehung eines Nichtbeteiligten". Nichts davon geschieht. Denn es geht ja von allem Anfang an um eine klandestine, verordnungs- und gesetzwidrige Aktion. Freilich darf Regierungskriminalität im Rechtsstaat nicht allzu krude daherkommen, weshalb der Anschein der Rechtsförmigkeit gewahrt bleiben muss. Wie das gelingt, zeigen Hirschs geheime Anhörungsprotokolle. Den Part des bösen Buben gibt Hans-Achim Roll, ein eiserner Kohl-Mann und Leiter der Zentralabteilung. Nach seiner Rechtsauffassung sind Daten auf Festplatten "eine Art Zwischenmaterial". Zwar verpflichte die Geschäftsordnung zur lückenlosen Dokumentation der Verwaltungsvorgänge. Aber diese Vorschrift beziehe sich "nur auf das ausgedruckte Material". In seiner Anhörung beschreibt Roll, durchaus originell, "den Hintergrund" seiner "Überlegungen". Es handele sich immerhin "um den ersten Regierungswechsel im Computerzeitalter", da seien "diese Maßnahmen erforderlich". Gemeint ist die Megabyte-Löschorgie. Roll erscheint auch als Schöpfer des Wortes vom "Privatdienstlichen". Darunter fällt dies und das. Dateien und Papiere zum Beispiel, "die noch keinen amtlichen Charakter" haben und "ausschließlich der damaligen Regierung zuzurechnen" sind. Solches Material, findet er, dürfe vernichtet werden. Am Ende erfüllen zwei Drittel aller Kanzleramtsdaten dieses Kriterium, und sie verschwinden auf Nimmerwiedersehen. Wer Roll ernst nimmt, muss das Bonner Kanzleramt für eine große Privatvilla mit Moore-Plastik im Garten halten. Auf Rolls Verantwortlichkeit, von der im Hirsch-Bericht kein Wort steht, verweisen in den Anhörungen fast alle Spitzenbeamten. Sie benutzen sogar durchweg seine Formulierungen ("Privatdienstliches"), was sich wie abgesprochen oder auswendig gelernt liest. Allerdings drängt es Roll geradezu, die Verantwortung für die Bundeslöschtage zu übernehmen. Seine Anhörung nutzt er zur Selbstbezichtigung. Vor dem Daten-Blackout habe er sich "mit niemandem beraten". Und: "Ich habe mir das selbst überlegt und entschieden." Keiner der 79 Zeugen beruft sich auf eine Weisung von Kohl oder Bohl Diese Geschichte hat bloß einen Haken: Sie ist nicht plausibel. Wer will dem Abteilungsleiter schon abnehmen, dass er seinem Herrn den Wunsch nur von den Augen abliest, das Kleingedruckte aus dessen Amtsführung möge in einer Halde aus Elektronikmüll verschütt gehen? Wer mag glauben, dass ein Abteilungsleiter Anweisungen für Löschungen beim Bundeskanzler und dessen Kanzleramtsminister gibt? Bis heute hat sich keiner der 79 Zeugen auf eine Weisung Helmut Kohls oder Friedrich Bohls berufen. Das muss freilich nichts heißen angesichts der Erinnerungslücken, Absprachen, Schutzbehauptungen und offenkundigen Lügen der Spitzenbeamten. Denn auch ohne förmliche Bezichtigung, das zeigen die Anhörungsprotokolle, gibt es Indizien. Irgendwann nach der ersten von drei Löschnächten dringen Mitarbeiterproteste zum Kanzleramtsminister vor. Friedrich Bohl lädt seine Leitungskader zur Besprechung. Nach Aussagen der Teilnehmer soll er bei dieser Gelegenheit angeordnet haben, nicht zentral zu löschen, nicht gegen den Willen der einzelnen Beamten und nichts, was künftig von Bedeutung sein könnte. So steht es im Hirsch-Bericht. Was nicht drin steht, sind die Folgen, Folgerungen und Widersprüche. Die finden sich in den Anhörungspotokollen: Wann die Besprechung bei Bohl genau stattfand, kann niemand mehr sagen. Es gibt keine Aktennotiz. Gegen seine Anordnung verstößt aber irgendwer massiv, denn es wird ja zentral, unterschiedslos und gegen Widerstände des Personalrats gelöscht. Dass Bohls Weisung gröblich missachtet wird, stört ihn offenbar nicht. Hat er nichts gemerkt? Ist es ihm egal? Oder stimmt die ganze Geschichte nicht, die alle Führungskräfte so hübsch übereinstimmend erzählen? Darauf deutet die Aussage eines Zeugen, der als einziger das Kartell durchbricht. Seine Aussage hat den Vorzug, dass sie plausibel klingt; sie wird den Sonderermittler und die Staatsanwaltschaft noch beschäftigen. Der Zeuge berichtet nämlich, die Entscheidung zur Datenvernichtung sei "in irgendeiner Weise verabredet" worden. Der Abteilungsleiter Roll habe ihm direkt gesagt, er, Roll, müsse die Vernichtung "anweisen, denn es sei seine Aufgabe als politischer Beamter, seinen Minister zu schützen". Der Minister heißt Friedrich Bohl und wird nun einiges zu erklären haben. Der ZEIT hat er jede Stellungnahme verweigert. Aus Bohls eigenem Büro ist kein Byte Daten übergeben worden. Der ganze Leitungsbereich ist beim Regierungswechsel datenrein. Besonders schmerzlich erscheint den Ermittlern der Verlust der so genannten GdL-Datei. GdL steht für Geschäftsführung der Leitung. Deren Datei ist das zentrale Nervensystem des Kanzleramtes, ein Schnellsuch- und Findsystem für Akten. Ob und wann Helmut Kohl und Friedrich Bohl Vorlagen über Leuna, den Verkauf von Eisenbahnerwohnungen oder Fuchs-Panzern auf dem Tisch hatten, ließe sich an dieser Datei nachvollziehen. Doch leider: alles perdu. Irgendjemand hat Mut zur Lücke bewiesen. Wer das war, sagt einer der Zeugen aus der Geschäftsführung sehr deutlich. Auch seine Aussage, nachzulesen im Protokoll, wird den Sonderermittler und den Staatsanwalt noch beschäftigen: "Die Anweisung kam von Dr. Neuer." Walter Neuer ist bis zum Regierungswechsel Bürochef von Helmut Kohl. Jetzt sagt er, er selbst habe eine entsprechende Anweisung erhalten. Allerdings nicht von seinem Vorgesetzten, dem Kanzler, sondern von einem Abteilungsleiter. Der aber hat Neuer gegenüber keine Weisungsbefugnis. Die meisten von Kohls alten Führungskräften verstehen die ganze Aufregung um den Datenschwund nicht. Was wichtig sei, argumentieren sie, gebe es ohnehin ein zweites Mal, nämlich in den Akten. Burkhard Hirsch hat eine andere Theorie. Für ihn, schreibt er in seinem Bericht, ergebe die Datensäuberung nur einen Sinn bei einer "nachfolgenden Bereinigung der Akten". Damit wäre jede Spur amtlicher Entscheidungen beseitigt. Gab es so eine Aktensäuberung? Helmut Kohl bestreitet Aktenvernichtungen in seinem Bürobereich. Friedrich Bohl sagt, er habe weder Akten vernichtet noch die Vernichtung angeordnet. Die Behauptungen werden jeden amüsieren, der die Anhörungsprotokolle liest. Eine Zeugin, Sekretärin im Vorzimmer Bohls, berichtet, wie Bohls Büroleiter und Bohls Referent Akten "aussortiert und vernichtet" hätten. Sie selbst und ihre Kollegin seien "angewiesen worden, die Hausarbeiter mit Containern zu holen". Die Container, große Holzkisten, seien in die Büros gestellt worden. Mit ihrer Kollegin habe sie "das Vernichten des Papiers durch die Hausarbeiter" beaufsichtigt. Ein anderer Zeuge hat beobachtet, wie Papier, offenbar Schredderschnipsel, abtransportiert wurde: "mit Kleinlastern". Friedrich Bohls Büroleiter, dazu befragt, erklärt den Vorgang so: Zwar würden in Bohls Büro "keine Amtsakten geführt", wohl aber "Koalitionsakten" und "eine Ablage persönlicher Unterlagen". Dazu zählten die Abgeordnetenkorrepondenz, seine Notarakten, Bewerbungen und persönlicher Schriftverkehr ("zum Beispiel Mitgliedschaft Krankenkasse"). All diese Unterlagen seien entweder der Adenauer-Stiftung übergeben oder geschreddert worden - man wollte "sicher sein, dass nicht eines Tages Koalitionsakten auf einer Mülldeponie gefunden werden". Das alles klänge überzeugend, hätte die Vernichtungsmaschine des Kanzleramtes präziser gearbeitet. Aber einige Dutzend versprengter Sicherungsbänder von Dateien sind Hirsch zufällig in die Hände gefallen. Darunter eine Aktenliste aus dem Büro Bohl. Sie wird geheim gehalten, liegt aber der ZEIT jetzt vor. Die Liste enthält keineswegs nur persönliche Unterlagen des Abgeordneten und Parteipolitikers Bohl, sondern ein Potpourri aus der Tätigkeit des Kanzleramtschefs: Personalfragen beim Bundesnachrichtendienst, Waffenverkäufe, außenpolitische Strategiepapiere. Jetzt ist alles weg. Wahrscheinlich nach Umdefinition von Amtsakten zu Privatpapieren. Friedrich Bohl wird auch zu diesem Komplex einiges erklären müssen. Denn im gesamten Leitungsbereich des Kanzleramtes sind der gegenwärtigen Bundesregierung keinerlei Papiere übergeben worden. Und auch in der Registratur fehlen Akten, teilweise komplett: wie zufällig zu all jenen Geschäften, denen der Berliner Untersuchungsausschuss bei seiner Frage nach der Käuflichkeit von Kohls Republik nachgeht: Leuna, Airbus, Fuchs-Panzer, Eisenbahnerwohnungen. Das Archiv des Kanzleramtes wird zur Aufklärung wohl nichts mehr beitragen können. Irgendjemand muss das so gewollt haben. Burkhard Hirsch setzt seine Befragungen fort, allerdings ohne förmliche Gespräche mit Helmut Kohl und Friedrich Bohl. Denn Hirschs Auftrag sind bloß Befragungen nach der Bundesdisziplinarordnung, der Kanzler und Minister nicht unterliegen; für sie gilt allein das Ministergesetz. Immerhin sind die Befragungsprotokolle seit vergangenem Freitag auch bei der Bonner Staatsanwaltschaft. Die dortigen Ermittlungen (wegen Verwahrungsbruchs) richten sich gegen Unbekannt. Noch. |
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