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| Leserbrief zu FAZ - Sonntag, 8. August 2000 |
| Zu: "Keine Rückgaben der Ländereien" FAZ vom 8. August 2000, Seite 11 | |
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An die
Frankfurter Allgemeine Zeitung Leserbrief Zu: "Keine Rückgaben der Ländereien" FAZ vom 8. August 2000, Seite 11 Sehr geehrte Damen und Herren, sie berichten am 8. August 2000, daß unser Staat auch Prinz Ernst August sein Vermögen legalisiert durch das Bundesverwaltungsgericht nicht zurückgeben will. Bei diesem regierungskonformen Urteil ist unser Grundgesetz mal wieder ausgehebelt worden. Im Artikel 3 unseres GG ist die Gleichheit vor dem Gesetz festgelegt. Wäre der Großvater von Ernst August ein englischer Bürger gewesen, hätte er das Anwesen zurück bekommen! Aber ein Bürger, der deutscher und englischer Nationalität ist, bekommt sein Anwesen nicht zurück. Wo ist hierbei der Unterschied zur DDR, wo Grundrechte auch nichts wert waren? Das Gericht begründet den Fortbestand der sogenannten Enteignung auch mit der sowjetischen besatzungshoheitlichen Verantwortung. Das Gericht verkennt, daß es keine besatzungshoheitliche Enteignung gegeben haben kann, weil alle besatzungshoheitlichen Gesetze Enteignungen an unschuldigen Bürger verboten haben. Außerdem verkennt das Gericht, daß überhaupt keine Enteignung vorliegen kann, weil das Gesetz seit der Römerzeit und bis heute einen gravierenden Unterschied zwischen Besitz und Eigentum macht. Raub und Konfiskation können nur den Besitzstatus ändern, aber nie den Status des Eigentums. Das Gericht konnte so nur über den Besitz entscheiden, der sich in Staatsgewalt befindet. Auch nach diesem Urteil ist Prinz Ernst August weiter Eigentümer. Mit freundlichen Grüßen
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