Presse
FAZ - 08.03.2001
Leserzuschrift von Dr. jur. Udo Madaus zu dem F.A.Z.-Artikel

"Wie der Staat mit aller Rechtsmacht den Rechtsstaat niedermäht:
Axel von dem Bussches Forst wird verkauft"

von Karl Feldmeyer vom 07.03.2001


Dem bemerkenswerten Artikel "Wie der Staat mit aller Rechtsmacht den
Rechtsstaat niedermäht: Axel von dem Bussches Forst wird verkauft" von Karl
Feldmeyer darf hinzugefügt werden, daß zur Sicherung und Wahrung unseres
Rechtsstaates viele verantwortlich sind: u.A. Bürger, Politiker, Regierung,
Richter, besonders Richter am Bundesverfassungsgericht. Zu dem traurigen
Fall Axel v.d. Bussche möchte ich aus eigenem Erleben auf die zweite
abschlägige Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichtes von April 1996 (Bodenreform-Urteil) hinweisen. Die Familie v.d.
Bussche und unsere Familie waren gemeinsam anwaltlich vertreten. Diese
Anwälte trugen nach dem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von
April 1992 in sechs umfangreichen Schriftsätzen alle damals bekannten neuen
Erkenntnisse betr. Konfiskationen/Enteignungen 1945-1949 und über die
angeblichen Bedingungen der UdSSR und DDR dem Bundesverfassungsgericht vor
und beantragten darüber Beweiserhebung. Zwischen 1992 und 1996 erhielt das
hohe Gericht somit durch die Aussagen Gorbatschows, Schewardnadse, Genscher,
Krause, Kwizinski, Terechow u.a.m. eine umfassende Darstellung, daß es
keinerlei Vorbedingung für die Wiedervereinigung gab und die damalige
Kohl-Regierung aus fiskalischen und machtpolitischen Motiven das
DDR-"Volkseigentum" (= die zwischen 1945-1949 konfiszierten Vermögenswerte)
für sich zur Bezahlung der Wiedervereinigung vereinnahmte.

Statt die Wahrheit über diese Vorgänge zu ermitteln, wischte das Bundesver-
fassungsgericht ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und ohne
Würdigung der eingereichten Beweisanträge alles mit der Feststellung vom
Tisch: keine neuen Erkenntnisse! So kam es zu dem Beschluß von 1996, der
mehr oder weniger nur das Urteil von vor fünf Jahren bestätigte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird. m.M. in die Rechtsgeschichte
eingehen, weil es unserem Rechtsstaat Schaden zugefügt hat; einmal, weil das
Gericht gegen richterliche Grundsätze verstoßen hat ("das oberste Gebot
eines Richters ist es die Wahrheit zu ergründen" /Cicero; sowie Gebot des
rechtlichen Gehörs) und zum zweiten, weil durch das politische und
willfährige Urteil zugunsten der Bundesregierung (wie auch das EALG-Urteil
vom 22. Nov. 2000)das für einen Rechtsstaat ausschlaggebende Prinzip der
Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Das Bundesverfassungsgericht
bescheinigte der damaligen Bundesregierung die pflichtgemäße Einschätzung
der politischen Situation (Bedingung der UdSSR und DDR), obwohl diese selbst
frühzeitig nachweislich durch Verfälschung und Unterschlagung von Urkunden
und Falschaussagen ihrer Regierungsvertreter die Weichen für Nichtrückgabe
der seinerzeit geraubten Vermögenswerte stellte.

Bis heute schweigen über diesen Skandal alle (bis auf wenige Ausnahmen),
deren Aufgabe/Verantwortung es wäre sich dagegen i.S. des Rechtsstaates zu
wehren; Parteien, Opposition, Medien, Staatsanwälte, Richter.

Köln-Merheim, den 08.03.2001

gez. U. Madaus

 

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