Presse
Leserbrief in FAZ vom 05.11 2001
Ansprüche auf Vermögensrückgabe politischer Verfolgter : BVerwG Klarstellung

Mit dem Artikel "Ansprüche auf Vermögensrückgabe politisch Verfolgter" wecken Sie Illusionen (F.A.Z.-Wirtschaftsteil vom 22. Oktober). Aufgrund von F.A.Z.-Berichten stellte ich als Erbin eines Bodenreformopfers 1999 Rehabilitationsantrag. Ich war so naiv zu glauben, unschuldig Verfolgte würden selbstverständlich rehabilitiert. Das ist auch so, in jedem freien Land - nur im "Rechtsstaat" Bundesrepublik nicht. Vor kurzem bekam ich vom Schweriner Rehabilitationsamt einen ablehnenden Bescheid. Hauptbegründung grosso modo: Nach Paragraph 1 Absatz 1 Sätze 2 und 3 findet das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) keine Anwendung auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Vermögensgesetz (VermG) erfaßt werden; dies gilt auch für die in Paragraph 1 Absatz 8a VermG erwähnten Fallgruppen. Letztgenannte Vorschrift erwähnt die Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist die Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt. Mit anderen Worten: Das VermG gilt nicht für die Bodenreformopfer, und vom RehaG sind sie ausgeschlossen. Das heißt: Totalausschluß, der allein vom Dresdner Verwaltungsgericht moniert und dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt wurde. Dieses jedoch entschied in der Sache nicht, sondern tauchte feige ab. Es wird nicht rehabilitiert, weil der Bund das von ihm so begehrte Diebesgut nicht herausrücken will; Unrecht, Verfolgung, Diskriminierung - spielt alles keine Rolle. Alle Reha-Ämter schicken negative Bescheide bei "besatzungshoheitlichen" Fällen (90 Prozent). Beim Rest, bei Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage wird neuerdings nach russischer Rehabilitierung restituiert oder entschädigt. Gegen negative Reha-Bescheide ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich. Sie hat allerdings zur Zeit nicht die geringste Aussicht auf Erfolg.

Aus dem kommunistischen Verfolger wurde der Verfolger "Rechtsstaat". Die Verfolgung dauert an, jetzt mit juristischen Mitteln. Wenn unschuldig Verfolgte und auf besatzungshoheitlicher Grundlage Enteignete rehabilitiert werden sollen, muß das RehaG geändert werden oder das Bundesverwaltungsgericht endlich Recht sprechen. Vermutlich wird die von der Regierung herbeigesehnte biologische Lösung früher eintreten.


Erika Düwel, Belmont, Frankreich

Datum   siehe auch: Verweise
28.12.2000 Noch Chancen für Enteignungsopfer FAZ
22.10.2001 Ansprüche auf Vermögensrückgabe politischer Verfolgter : BVerwG Klarstellung FAZ
05.11.2001 Re: Leserbrief in der F.A.Z. vom 5. November 2001: Es wird nicht rehabilitiert Dr. Thomas Gertner
       
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