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Mit dem Artikel "Ansprüche auf Vermögensrückgabe
politisch Verfolgter" wecken Sie Illusionen (F.A.Z.-Wirtschaftsteil
vom 22. Oktober). Aufgrund von F.A.Z.-Berichten stellte ich als
Erbin eines Bodenreformopfers 1999 Rehabilitationsantrag. Ich war so
naiv zu glauben, unschuldig Verfolgte würden selbstverständlich
rehabilitiert. Das ist auch so, in jedem freien Land - nur im "Rechtsstaat"
Bundesrepublik nicht. Vor kurzem bekam ich vom Schweriner Rehabilitationsamt
einen ablehnenden Bescheid. Hauptbegründung grosso modo: Nach Paragraph
1 Absatz 1 Sätze 2 und 3 findet das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz
(VwRehaG) keine Anwendung auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Vermögensgesetz
(VermG) erfaßt werden; dies gilt auch für die in Paragraph
1 Absatz 8a VermG erwähnten Fallgruppen. Letztgenannte Vorschrift
erwähnt die Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher
und besatzungshoheitlicher Grundlage.
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist die Enteignung auf besatzungshoheitlicher
Grundlage erfolgt. Mit anderen Worten: Das VermG gilt nicht für
die Bodenreformopfer, und vom RehaG sind sie ausgeschlossen. Das heißt:
Totalausschluß, der allein vom Dresdner Verwaltungsgericht moniert
und dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt wurde. Dieses
jedoch entschied in der Sache nicht, sondern tauchte feige ab. Es wird
nicht rehabilitiert, weil der Bund das von ihm so begehrte Diebesgut
nicht herausrücken will; Unrecht, Verfolgung, Diskriminierung -
spielt alles keine Rolle. Alle Reha-Ämter schicken negative Bescheide
bei "besatzungshoheitlichen" Fällen (90 Prozent). Beim
Rest, bei Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage wird neuerdings
nach russischer Rehabilitierung restituiert oder entschädigt. Gegen
negative Reha-Bescheide ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
möglich. Sie hat allerdings zur Zeit nicht die geringste Aussicht
auf Erfolg.
Aus dem kommunistischen Verfolger wurde der Verfolger "Rechtsstaat".
Die Verfolgung dauert an, jetzt mit juristischen Mitteln. Wenn unschuldig
Verfolgte und auf besatzungshoheitlicher Grundlage Enteignete rehabilitiert
werden sollen, muß das RehaG geändert werden oder das Bundesverwaltungsgericht
endlich Recht sprechen. Vermutlich wird die von der Regierung herbeigesehnte
biologische Lösung früher eintreten.
Erika Düwel, Belmont, Frankreich
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