Presse
FAZ vom 06.Dezember 2001
Entschädigung bei "kalter Enteignung"

ebo. FRANKFURT, 5. Dezember. Hauseigentümer, die in der früheren DDR Opfer einer "kalten Enteignung" geworden sind, können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Entschädigung verlangen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß erklärten die Richter eine entgegenstehende Vorschrift für nichtig. Sie werteten es als Gleichheitsverstoß, daß solche Zahlungen gewährt werden, wenn die Häuser durch Enteignung an den Staat fielen, nicht aber, wenn die Betroffenen sie unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgaben. (Siehe Wirtschaft.)


Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.12.2001, Nr. 284 / Seite 1


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