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ebo. FRANKFURT, 5. Dezember. Hauseigentümer, die in der früheren
DDR Opfer einer "kalten Enteignung" geworden sind, können
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Entschädigung
verlangen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß
erklärten die Richter eine entgegenstehende Vorschrift für
nichtig. Sie werteten es als Gleichheitsverstoß, daß solche
Zahlungen gewährt werden, wenn die Häuser durch Enteignung
an den Staat fielen, nicht aber, wenn die Betroffenen sie unter dem
Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgaben. (Siehe Wirtschaft.)
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.12.2001, Nr. 284 / Seite 1
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