| Presse |
| FAZ - 05.10.2001 |
| Nur die Besten sollen Recht sprechen | |
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Die Wahl der Richter darf sich nur an der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber orientieren / Von Justizminister Professor Dr. Ulrich Goll
Mancher vermutete "Personalpolitik mit der Brechstange", der Deutsche Richterbund sprach von einem "eines Rechtsstaats unwürdigen Vorgang" mit dem "Anschein parteipolitischer Kungelei". Was war passiert? Nun fanden sich unter den vierzehn neu gewählten Bundesrichtern zwei Kandidaten, die der Präsidialrat des Bundesgerichtshofs zuvor als "fachlich nicht geeignet" eingestuft hatte. Diese Beurteilung beruht auf den Dienstzeugnissen und einem persönlichen Gespräch mit den Bewerbern. Die Bewertungsskala reicht dabei von "persönlich und fachlich besonders geeignet" (Notenstufe 1) bis zu "fachlich nicht geeignet" (Notenstufe 6). Die schriftliche Stellungnahme des Präsidialrats über die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber ist zwar für den Richterwahlausschuß nicht bindend, fließt aber regelmäßig in die Wahlentscheidung ein. Bei der diesjährigen Wahl der Bundesrichter wurden folglich zwei Kandidaten gegen das ausdrückliche Votum des Präsidialrates gewählt, während zahlreiche Bewerber mit hervorragenden Beurteilungen unberücksichtigt blieben. Die fachlich nicht geeigneten Kandidaten wurden sogar besonders geeigneten Kandidaten vorgezogen. Einer der beiden gewählten Kandidaten kann jedoch vorerst nicht
ernannt werden, da ein unterlegener Mitbewerber vor wenigen Wochen erfolgreich
gegen die Bundesministerin der Justiz geklagt hat. Durch die Zurückstellung der anderen Bewerber ohne jede Begründung habe der Richterwahlausschuß in seiner Sitzung keine Auswahlentscheidung mehr treffen können, sondern nur noch über die vierzehn verbliebenen Vorschläge für die gleiche Anzahl offener Stellen abstimmen können. Die eigentliche Entscheidung sei in einem nicht transparenten und nicht demokratisch legitimierten Verfahren außerhalb der Ausschußsitzung getroffen worden. Der damit verbundene Ansehensverlust der obersten Bundesgerichte legt es nahe, das Verfahren der Richterwahl zu reformieren. Die gesetzliche Grundlage der Richterwahl wurde vom Deutschen Bundestag am 25. August 1950 geschaffen und zuletzt am 30. Juli 1968 geändert. Sämtliche Reformbestrebungen sind an den jeweiligen Machtverhältnissen gescheitert. Über die zunehmende "Politisierung der Richterwahl"
Trotz dieser wenig ermutigenden Vorgeschichte hat sich das Land Baden-Württemberg nun entschlossen, mittels einer Bundesratsinitiative auf die Reform der Richterwahl zu dringen. Dabei geht es nicht um die grundlegende Überarbeitung des gesamten Gesetzes, sondern lediglich um eine notwendige und maßvolle Korrektur. Der Gesetzentwurf soll einen sinnvollen Kompromiß ermöglichen. Baden-Württemberg will mit der Bundesratsinitiative nicht mehr als die hohe Qualität der Rechtsprechung an den obersten Bundesgerichten sichern. Die Rechtsuchenden in Deutschland haben Anspruch darauf, daß
an den obersten Gerichten nur die Besten Recht sprechen. Dieses Ziel wird man aber nur erreichen können, wenn das bisherige Wahlverfahren reformiert wird. Vor allem bei der Auswahlentscheidung der künftigen Bundesrichter muß mehr Transparenz gewährleistet sein - um der Rechtsprechung und dem Ansehen der obersten Bundesgerichte willen. Der Eindruck, die Bundes- und Landespolitiker verteilten die höchsten Richterämter eher nach Parteiproporz statt nach den von der Verfassung vorgeschriebenen Qualitätskriterien, schadet Politik und Justiz gleichermaßen. Bei der Wahl eines Richters oder einer Richterin an ein Bundesgericht dürfen parteipolitische Gesichtspunkte nicht den Ausschlag geben. Bei einer Reform des Richterwahlverfahrens muß vor allem den
Bewerbern Chancengleichheit gewährt werden. Daher sieht die Gesetzesinitiative folgende Änderungen des Richterwahlgesetzes vor: Erstens sollen die Bewerber um freie Richterstellen an den obersten Bundesgerichten künftig durch eine öffentliche Ausschreibung ermittelt werden. Gegenwärtig können nur der zuständige Bundesminister
und die Mitglieder des Richterwahlausschusses Vorschläge machen.
Mit der öffentlichen Ausschreibung soll künftig besonders
geeigneten Personen mit der Befähigung zum Richteramt das Recht
gegeben werden, sich um eine freie Planstelle zu bewerben. Darüber
hinaus können auch weiterhin die Mitglieder des Richterwahlausschusses
Richter vorschlagen, die sich nicht selbst um die ausgeschriebenen Planstellen
beworben haben. Die Prüfung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen
eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß soll zweitens in
Zukunft anhand eines rechtlich verbindlichen Anforderungsprofils erfolgen.
Diese Bewertungskriterien sollen den Richterwahlausschuß bei seiner
Entscheidung an feste, für alle Kandidaten gleichermaßen
geltende Regeln binden. Bei jeder Stellenanzeige für einen Arbeitsplatz in einem Wirtschaftsunternehmen ist es selbstverständlich, daß die Anforderungen an die Bewerber beschrieben werden. Um so erstaunlicher ist es, daß der Staat bei der Ernennung seiner höchsten Richter die maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung nicht offenlegt und damit für jedermann nachvollziehbar macht. Einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Praxis in der Wirtschaft und der Justiz gibt es nicht. Das Anforderungsprofil stellt eine sichere Grundlage für eine
sachgerechte Auslese der Bewerber dar. Dabei können neben den Examensnoten,
den dienstlichen Beurteilungen, dem Spezialwissen, dem Argumentationsvermögen,
der Urteilsfähigkeit und der Kollegialität auch die Erfahrungen
an einem Rechtsmittelgericht ausschlaggebend sein. Als drittes soll die Rolle des Präsidialrats als des Interessenvertreters
der Richterschaft aufgewertet werden. Das Anhörungsrecht soll zumindest beiden Seiten Gelegenheit geben,
ihre jeweiligen Positionen darzulegen, zu überdenken und gegebenenfalls
zu modifizieren. Wegen der notwendigen demokratischen Legitimation Aber auch ohne ein Vetorecht der Richterschaft muß der zuständige Bundesminister in eigener Verantwortung prüfen, ob der vom Richterwahlausschuß Gekürte die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt. Der Grundsatz der demokratischen Legitimation darf also nicht als Feigenblatt für parteipolitische Protektion mißbraucht werden. Die baden-württembergische Landesregierung macht diese Vorschläge
auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen im eigenen Land. Im Südwesten
ist die Mitbestimmung der Richter bei Personalentscheidungen so stark
ausgeprägt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Fraglos würden Entscheidungen oft schneller und einfacher getroffen,
wenn die Richterschaft nicht umfassend beteiligt wäre. Besser fallen
die Entscheidungen in den meisten Fällen nicht aus. So sieht der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth,
in der Bundesratsinitiative einen "überfälligen Schritt
in Richtung auf mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit". Auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, hat sich für eine stärkere Mitwirkung der Justiz bei der Wahl der Bundesrichter ausgesprochen. So sei das derzeitige Verfahren zur Wahl der Bundesrichter "einigermaßen intransparent" und die öffentliche Ausschreibung der freien Stellen "bedenkenswert". Mit dem baden-württembergischen Gesetzesantrag zur Reform des Richterwahlverfahrens wird sich am 19. Oktober der Bundesrat befassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen Bundesländer zu dem Vorschlag verhalten werden. Gleiches gilt für die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Das Präsidium der FDP hat sich am 13. August schon für die geplante Reform des Richterwahlverfahrens ausgesprochen. Richterwahlen werden stets sensible Vorgänge an den Schnittstellen der drei Staatsgewalten bleiben. Zur Vermeidung von Machtmißbrauch muß sich dabei jede Staatsgewalt auf ihre je eigene Rolle besinnen, wie sie in der Verfassung bestimmt ist. Auch wenn Selbstbeschränkung schwerfallen mag, die Richterämter in Deutschland stehen nicht zur freien Disposition. So könnte sich der 15. Februar 2001 im Rückblick vielleicht doch noch als ein guter Tag für die deutsche Justiz erweisen, nämlich als Ausgangspunkt einer erfolgreichen Reform des Richterwahlverfahrens. * Der Verfasser ist Mitglied der FDP und seit 1996 Justizminister des Landes Baden-Württemberg. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.10.2001, Nr. 231 / Seite 10
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