| Presse |
| FAZ - 18.06.2001 - Nr. 138/ Seite 57 |
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Die Enteignungspolitik ist Vorbild für andere
Diese von der Regierung Kohl zu verantwortende Enteignungspolitik hat bereits als Vorbild für andere gedient. So beruft sich das Verfassungsgericht der Russischen Föderation im sogenannten Beutekunst-Urteil vom 20. Juli .1999 bezüglich der Bundesrepublik auf die Rechtsgrundlage der Enteignungspolitik im Zuge der Wiedervereinigung. Es führt aus, daß die "im Zuge der kompensatorischen Restitution, welche als Form der materiellen völkerrechtlichen Haftung eines Aggressorstaates definiert wird", in das Hoheitsgebiet der Sowjetunion gebrachten Güter "Gemeingut der Russischen Föderation und föderales Eigentum sind". Das Urteil verweist auf Verzichte der ehemaligen Feindstaaten auf alle
Ansprüche gegenüber den Alliierten, die mit dem Krieg oder
mit infolge des Kriegszustandes ergriffenen Maßnahmen zusammenhingen,
und konstatiert für die Bundesrepublik: "Die Unumkehrbarkeit
der auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage (von
1945 bis 1949) vorgenommenen Enteignungen wurde auch in der Gemeinsamen
Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Juni 1990 zur Regelung offener
Vermögensfragen bestätigt, die Bestandteil des Vertrages vom
31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dr. Christa Buder, Frankfurt am Main |
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