Presse
FAZ - 13.03.2001
Studie: Vielen LPG-Nachfolgern droht die Anfechtung

Kritik an "Rechts-Chaos" in den ostdeutschen Registerakten / Alte Vorstände haben sich bereichert


jja. FRANKFURT, 18. April. In den neuen Bundesländern sind zahlreiche Umwandlungen von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wegen Rechtsfehlern unwirksam. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtsprofessor Walter Bayer von der Universität Jena. Der ausgewiesene Gesellschaftsrechtler und Mitverfasser eines Großkommentars zum Aktiengesetz hat in einer Studie, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanziert hat, zahlreiche Akten in den Registergerichten ausgewertet. Demnach sind allein in Thüringen, wo Bayer sämtliche 344 Neustrukturierungen untersucht hat, knapp 10 Prozent der Umwandlungen in Genossenschaften, Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Rechtsformen gescheitert. Diesen "Scheinnachfolgern", drohen nun eine Auseinandersetzung mit früheren LPG-Mitgliedern und eine Löschung der fehlgeschlagenen Umwandlung durch die Amtsgerichte: Bayer appelliert an den Bundestag, für diese Streitigkeiten eine Regelung zu finden.

Anders als die früheren Volkseigenen Betriebe (VEB), deren Privatisierung von der staatlichen Treuhandanstalt betrieben wurde, hatte die erste frei gewählte Volkskammer der DDR 1990 den Umbau der unproduktiven Landwirtschaft in die Hände der früheren Zwangsgenossenschaftler gelegt; in den fünfziger Jahren hatte die SED selbständige Bauern "mittels wirtschaftlicher Erpressung und nicht selten unter Gewaltanwendung" - so Bayer - in die Agrarfabriken getrieben. Ein Jahr später besserte der Bundestag dieses Landwirtschaftsanpassungsgesetz nach, indem er die Rechte der Bodeneigentümer stärkte und die Ansprüche der ausscheidenden LPG-Angehörigen auf eine Abfindung klarer regelte.

Nach Bayers Studie, die in Ostdeutschland bereits einige Kontroversen ausgelöst hat, ist seit der Wiedervereinigung der Strukturwandel "im großen und ganzen erfolgreich bewältigt" worden. Dies sei allerdings nur durch "Unregelmäßigkeiten" bei der Umwandlung möglich gewesen. Nach seinem Einblick in Behörden- und Rechtsakten gelangt der Wissenschaftler zu dem Schluß, zeitweilig habe "das reine Rechtschaos" geherrscht. Junge und unerfahrene Anwälte und Richter auf Probe seien zunächst hoffnungsvoll überfordert gewesen. "Zahlreiche Glücksritter" hätten "oftmals völlig unbrauchbare Rechtsberatung" geleistet und "gegen fürstliche Honorare gleich serienweise LPG-Umwandlungen abseits von allen gesetzlichen Vorgaben" durchgeführt. Viele der Betroffene wüßten nicht, daß diese Fehler von damals noch heute zur Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen könnten.

Bayer unterstreicht, daß viele Gesetzesverstöße bei der Abwicklung der alten Genossenschaften im Auftrag ihrer Vorstände begangen worden seien, um deren Position als Führungskräfte in dem Nachfolgeunternehmen zu stärken - auf Kosten der ausscheidenden Mitglieder. Unterstützung aus SED- bzw. PDS-Kreisen für die Rechtsansichten solcher "schlauen Füchse" habe sogar die örtlichen Landwirtschaftsgerichte beeinflußt, bis der Bundesgerichtshof eingriff. Auch die Reform des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes habe keinen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der ausscheidenden LPG-Mitglieder und der verbleibenden Nachfolger, die den Betrieb trotz Altschulden fortführen wollten, herbeigeführt. Durch deren "Fehden" sei zeitweise sogar der Eindruck entstanden, es tobe ein "Bauernkrieg". Denn gerade bei der Berechnung der Abfindungsansprüche seien Rechtsverstöße "weit verbreitet". Viele Nachfolger hätten sich hartnäckig geweigert, berechtigte Forderungen anzuerkennen, und statt dessen sittenwidrig ihre Leistungen gekürzt.

 

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