Presse
FAZ vom 21.Mai 2001, Seite 13
Das u n r e c h t erworbene Gut

 

(Politische Bücher)
Das u n r e c h t erworbene Gut
Die Bundesrepublik und die DDR-Vergangenheit

A. James McAdams: Judging the Past in Unified Germany,
Cambridge University Press,
Cambridge 2001.
288 Seiten, 19,95 Dollar

Wie ist Deutschland damit zurechtgekommen, seine zweite diktatorische Vergangenheit zu beurteilen?
Welche Schlüsse hat es daraus gezogen?
Genauer:
Wie haben die Beziehungen zwischen einer -historical interpretation- und dem -pursuit of justice- ausgesehen?
Diesen Fragen geht der Verfasser nach und meint dabei unter historischer Interpretation nichts anderes als die Fähigkeit, die konkreten Sachverhalte der DDR-Geschichte zutreffend festzustellen und zu gewichten.
Alles in allem kommt Deutschland gut dabei weg, und die Kritik, die McAdams gelegentlich übt, trifft in der Regel den Punkt genau, obwohl man ihr nicht immer folgen kann oder andere Kritikpunkte sehen würde. Vier Gegenstandsbereiche werden untersucht: die strafrechtliche Verfolgung der SED-Kriminalität, der Umgang mit den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und mit den dadurch belasteten Personen, die Arbeit der beiden Enquetekommissionen des Bundestages und das Problem der Rückerstattung von Eigentum.
Schon hinsichtlich der strafrechtlichen Bewältigung gelingt dem Verfasser ein ausgewogenes Bild, wobei er zu Recht feststellt, dass die gesamtdeutsche Strafjustiz durchaus rückwirkend geurteilt hatte. Er ist geneigt, diese Rückwirkung zu tadeln, während angesichts der alles in allem minimalen tatsächlichen Verurteilungen eher die Kritik Rudolf Wassermanns zutreffen dürfte, dass die strafrechtliche Sühne insgesamt gescheitert sei. Auch bei der Untersuchung des Problems der Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS scheint er eine etwas zurückhaltendere Praxis vorgezogen zu haben, und auch hier könnte man gelegentlich mit ihm streiten.

Ebenfalls wird die Arbeit der Enquetekommission insgesamt positiv beurteilt, wobei hier wieder der Vergleich mit außerdeutschen ähnlichen Versuchen zugunsten des deutschen Vorgehens spricht, und wenn der Verfasser meint, parteipolitische Einflüsse hätten sich bei den abschließenden Stellungnahmen zu sehr ausgewirkt, so gibt es ja immerhin noch die eigentlichen Materialien. Die Komplexität der Eigentumsfragen schließlich wird in bewundernswürdiger Weise gemeistert, wenn auch- um doch etwas Kritik anzubringen - die Tatsache zu gering gewichtet wird, dass die sowjetischen Enteignungen von 1945 bis 1949 nicht deshalb aufrechterhalten wurden, weil gutgläubiger Erwerb von Einzelpersonen geschützt werden sollte, sondern weil der deutsche Staat Eigentümer wurde und dieses unrecht erworbene Gut nicht herausrücken will.

Wenn also der Tenor des Buches darin besteht, bei allem Einverständnis insgesamt doch den Akzent auf größere Zurückhaltung zu legen, so heißt das nicht, dass der Verfasser die Sachverhalte herunterspielt oder relativiert, wie das sonst in solchen Fällen nur allzu häufig geschieht. So schildert er die schrecklichen Verbrechen des SED-Staates durchaus deutlich, etwa indem er den Mauerbau von 1961 den -most infamous act- des Regimes nennt. Auch weist er darauf hin, dass der Verfolgung eines DDR-Prominenten die Verfolgung hunderter einfacher DDR-Bürger gegenüberstanden.

McAdams´ Einschätzung ist völlig zutreffend, dass die Opfer der SED und ihres Staates nicht auf Rache oder Vergeltung aus sind, sondern nur -a kind of moral affirmation- anstreben, und ebenfalls ist der Hinweis richtig (wenn auch in der deutschen Öffentlichkeit zu selten ausgesprochen), dass aus den MfS-Akten ja nicht nur das Versagen derer hervorgeht, die "Informelle Mitarbeiter" wurden, sondern auch die Standhaftigkeit der vielen anderen, die sich nicht anwerben ließen.

Es wäre zu wünschen, dass das Buch ins Deutsche übersetzt wird. Dann könnten auch ein paar Versehen oder kleine Fehleinschätzungen beseitigt werden. So fehlt bei der DDR-Justiz das Problem des ungeschriebenen DDR-Rechts. Dann könnte bei der Rolle der Kirchen zwischen der oft kollabierenden Kirchenleitung und den Kirchenmitgliedern und Pfarrern am Ort unterschieden werden. Es könnte der Irrtum beseitigt werden, dass niemand Grenzsoldat hätte werden müssen - im Gegenteil wurden auch Wehrpflichtige für diesen Dienst eingezogen. Schließlich müsste die Rolle des Ministerpräsidenten Stolpe präzisiert werden, dem ja nicht vorgeworfen wird, mit dem -government-
verhandelt zu haben, sondern mit dem Ministerium für Staatssicherheit, und diese Kontakte geheimgehalten zu haben. WOLFGANG SCHULLER

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