Presse
FAZ vom 22.05.2001, Seit 11
B e s c h ä d i g t e s Eigentumsrecht

 

Briefe an die FAZ

Es ist sehr dankenswert, dass Klaus Peter Krause zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nochmals eine Übersicht über die Behandlung der Enteignungsfrage 1945 bis 1949 nach der Wiedervereinigung gegeben hat:
"Das politische Urteil" (FAZ-Wirtschaftsartikel vom 23.April).
Von der Politik ist man zweifelhafte Machenschaften schon fast gewöhnt, doch hat sich das allgemein hochgeschätzte Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen zur Enteignungsfrage 1945 bis 1949 ins Zwielicht gebracht, weil diese Regelung... durch scheinbar kollusives Zusammenwirken zwischen Regierung und dem d a m a l i g e n Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und wissentlich falscher Begründung durchgesetzt wird..." (so Leser Friedrich Konrad Herzog von Sachsen-Meiningen in seinem Brief "Minderheits-Eigentum", FAZ vom 4. Mai 1996)

Es erscheint unfaßbar, dass ein Gericht eine Aussage von so weitreichender Bedeutung anscheinend ohne intensive Nachprüfung ihres Wahrheitsgehaltes übernimmt. Aber auch die wohl m i ß v e r s t ä n d l i c h e Formulierung des Urteils, die als Rückgabeverbot gedeutet wurde, hätte vermieden werden sollen, weil sie auch dazu geführt hat, dass die Regierungsaufträge zum Verkauf des fremden Eigentums nun laut Kammergericht Berlin als H e h l e r e i bezeichnet werden dürfen.

Da die Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu geführt haben, dass der Rechtsstaat und das Recht auf Eigentum beschädigt wurden, stellt sich die Frage: S i n d hohe Richter u n f e h l b a r ?
Im so heiklen Bereich von Ethik und Recht haben sich neue Ein- und Ansichten ergeben, so dass manches bisher Strafbare heute straffrei geduldet wird. Vieles scheint im Fluß, daher die Frage:
W e r korrigiert F e h l e r höchster Gerichte?

Jedenfalls wurde mit der Behandlung der Enteignungen 1945 bis 1949 in der Bundesrepublik dem Rechtsstaat eine große Wunde geschlagen, die seither keine Heilungstendenz erkennen läßt.

Dr. med. Günther Wißmann, Celle

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