| Presse |
| FAZ vom 22.05.2001, Seit 11 |
| B e s c h ä d i g t e s Eigentumsrecht | |
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Briefe an die FAZ Es ist sehr dankenswert, dass Klaus Peter Krause zehn Jahre nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nochmals eine Übersicht über
die Behandlung der Enteignungsfrage 1945 bis 1949 nach der Wiedervereinigung
gegeben hat: Es erscheint unfaßbar, dass ein Gericht eine Aussage von so weitreichender Bedeutung anscheinend ohne intensive Nachprüfung ihres Wahrheitsgehaltes übernimmt. Aber auch die wohl m i ß v e r s t ä n d l i c h e Formulierung des Urteils, die als Rückgabeverbot gedeutet wurde, hätte vermieden werden sollen, weil sie auch dazu geführt hat, dass die Regierungsaufträge zum Verkauf des fremden Eigentums nun laut Kammergericht Berlin als H e h l e r e i bezeichnet werden dürfen. Da die Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu geführt haben,
dass der Rechtsstaat und das Recht auf Eigentum beschädigt wurden,
stellt sich die Frage: S i n d hohe Richter u n f e h l b a r ? Jedenfalls wurde mit der Behandlung der Enteignungen 1945 bis 1949 in der Bundesrepublik dem Rechtsstaat eine große Wunde geschlagen, die seither keine Heilungstendenz erkennen läßt. Dr. med. Günther Wißmann, Celle |
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