Presse
FAZ vom 22.Oktober 2001, Seite 15 (Auszug)
Ein wertvolles Urteil

Geschrieben von Klaus Peter Krause,


Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in der Frage der Enteignungsfälle von 1945 bis 1949 endlich zu dem durchgerungen, was für ein oberstes Gericht selbstverständlich sein sollte, nämlich den Rechtssuchenden verständlich zu sagen, wann und warum das eine Gesetz die falsche und das andere die zutreffende Anspruchsgrundlage ist. Zu dem jetzt bekanntgewordenen Urteil hat es betont, so entschieden habe es doch schon immer. Merkwürdigerweise haben sich die zuständigen Ämter und unteren Gerichte nach dieser "ständigen Rechtsprechung" bisher nicht gerichtet. Dazu bedurfte es allerdings auch eines entschlossenen Wahrnehmungswillens und einer hinreichenden Interpretationskunst. Daher hat sich das Bundesverwaltungsgericht genötigt gesehen, nun unmißverständlich zu sagen, was Sache ist. Auf diese Klarstellung können sich die Opfer aus der Zeit 1945 bis 1949 berufen. Sie haben, wenn sie die Voraussetzungen (politische personenbezogene Verfolgung) erfüllen, Anspruch auf Wiederherstellung ihrer rechtsstaatswidrig verletzten Menschenwürde und (als Nebenfolge) auf Rückgabe der damals entzogenen Vermögenswerte. Insofern ist es nicht nur ein Urteil, das den Weg weist, sondern im wahrsten Sinn des Wortes auch ein wertvolles, weil werthaltiges Urteil. Allerdings müssen sich Opfer, die noch keinen Rehabilitierungsantrag gestellt haben, beeilen: Die Frist für solche Anträge läuft zum Jahresende aus.


Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.10.2001, Nr. 245 / Seite 15

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu dieser Seite.