| Presse |
| FAZ - 08.11.2002 |
Erfolg für EnteignungsopferErben setzen sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen BvS durch kpk. FRANKFURT, 7. November.
Die Erben zweier Opfer politischer Verfolgung mit Vermögenseinzug
während der sowjetischen Besatzungszeit im östlichen Deutschland
(1945 bis 1949) haben Anspruch auf Rückgabe des Vermögens
beziehungsweise auf volle Entschädigung (Erlösauskehr). Jetzt liegt die Begründung zu den am 25. September getroffenen Entscheidungen vor (BVerwG 8 C 41.01 und BVerwG C 38.01). Damit hat das Gericht die von ihm schon 1999 festgestellte Rechtslage nicht nur bekräftigt, sondern erstmals die Vermögensrückgabe oder volle Erlösauskehr gegen den hartnäckigen Widerstand der Bundes- und Länderbehörden direkt angewiesen. Im ersten Fall geht es um 80 Hektar Agrarland (entschieden vom Verwaltungsgericht Magdeburg), im zweiten um ein industriell genutztes Betriebsgrundstück und einen Maschinenpark (Verwaltungsgericht Weimar). Das eine Opfer (Hennig Niemann) war, als vermeintlicher "Kriegstreiber und Naziaktivist" angeschwärzt, von drei sowjetischen Offizieren zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt und sein Bauernhof eingezogen worden. Ein Jahr später ist er an den Haftbedingungen zugrunde gegangen. Das andere Opfer (Fritz Höfig, der eine Gesenkschmiede führte und ebenso beschuldigt wurde) hatte ein Sowjetisches Militärtribunal im Herbst 1945 zum Tod durch Erschießen und Einziehung des Vermögens verurteilt. Die beiden Urteile belegen, daß Rehabilitierungen zur Vermögensrückgabe
oder zur vollen Entschädigung führen können, obwohl es
sich um "Enteignungen der Jahre 1945 bis 1949" handelt. |
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