Presse
FAZ - 08.11.2002

Erfolg für Enteignungsopfer

Erben setzen sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen BvS durch

kpk. FRANKFURT, 7. November.

 

Die Erben zweier Opfer politischer Verfolgung mit Vermögenseinzug während der sowjetischen Besatzungszeit im östlichen Deutschland (1945 bis 1949) haben Anspruch auf Rückgabe des Vermögens beziehungsweise auf volle Entschädigung (Erlösauskehr).
Das hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in zwei Revisionsverfahren entschieden und damit die Urteile zweier Verwaltungsgerichte als zutreffend bestätigt.
Damit haben diese Erben ihren Rückgabeanspruch nunmehr endgültig durchgesetzt.

Jetzt liegt die Begründung zu den am 25. September getroffenen Entscheidungen vor (BVerwG 8 C 41.01 und BVerwG C 38.01). Damit hat das Gericht die von ihm schon 1999 festgestellte Rechtslage nicht nur bekräftigt, sondern erstmals die Vermögensrückgabe oder volle Erlösauskehr gegen den hartnäckigen Widerstand der Bundes- und Länderbehörden direkt angewiesen.

Im ersten Fall geht es um 80 Hektar Agrarland (entschieden vom Verwaltungsgericht Magdeburg), im zweiten um ein industriell genutztes Betriebsgrundstück und einen Maschinenpark (Verwaltungsgericht Weimar).

Das eine Opfer (Hennig Niemann) war, als vermeintlicher "Kriegstreiber und Naziaktivist" angeschwärzt, von drei sowjetischen Offizieren zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt und sein Bauernhof eingezogen worden. Ein Jahr später ist er an den Haftbedingungen zugrunde gegangen.

Das andere Opfer (Fritz Höfig, der eine Gesenkschmiede führte und ebenso beschuldigt wurde) hatte ein Sowjetisches Militärtribunal im Herbst 1945 zum Tod durch Erschießen und Einziehung des Vermögens verurteilt.

Die beiden Urteile belegen, daß Rehabilitierungen zur Vermögensrückgabe oder zur vollen Entschädigung führen können, obwohl es sich um "Enteignungen der Jahre 1945 bis 1949" handelt.
Sie zeigen, daß in Rehabilitierungsfällen auch damals entzogene Vermögen der Rückgabe zugänglich sind, was Vermögensämter, Bundesfinanzministerium mit seinen Bundesanstalten (darunter die BvS) sowie Gerichte bislang pauschal ablehnen.
In den beiden Fällen handelt es sich um eine rechtsstaatswidrige politische Verfolgung durch die sowjetische Besatzungsmacht selbst:
Ein Sowjetisches Militärtribunal (SMT) hat verurteilt, und der damals zu Unrecht Verurteilte ist inzwischen von der Generalstaatsanwaltschaft des heutigen Rußlands rehabilitiert worden.
Von den SMT-Verurteilten oder ihren Angehörigen haben rund 15.000 Antrag auf Rehabilitierung in Moskau gestellt.

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