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Warum diskriminiert?
Am 3. Februar kündigte die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich
eine Sammelklage gegen die Tschechische Republik an (F.A.Z. vom 4. Februar).
Dies und der jüngste Schlagabtausch zwischen Wien und Prag zeigen,
daß die deutschtschechische Erklärung vom Januar 1997 das
Thema der Nachkriegsenteignungen und Vertreibungen der Deutschen aus
der ehemaligen Tschechoslowakei (und die Bene-Dekrete) nicht aus
der Welt schaffen konnte. Nichts anderes war zu erwarten; nicht nur
deshalb, weil Österreich nicht einbezogen wurde, sondern auch,
weil die in den beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei lebenden
Deutschen unberücksichtigt blieben. Der tschechische Ministerpräsident
Zeman hat mit seiner Aussage, die Vertreibung sei doch eine mildere
Strafe als die Todesstrafe gewesen, immerhin zugegeben, daß die
in der damaligen Tschechoslowakei verbliebenen Deutschen keine Landesverräter
waren, da sie nicht vertrieben wurden. Dann bleiben allerdings noch
zwei Fragen offen: Warum wurden auch diese enteignet, und warum werden
sie in der jetzigen Tschechischen und Slowakischen Republik gegenüber
den anderen Bürgern diskriminiert, wenn es um die Restitution des
enteigneten Eigentums geht?
Peter Werner, Preßburg
Frankfurt Allgemeine Zeitung, Seite 52, Samstag, 9. Februar 2002, Nr.
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