Presse
Leserbrief in der FAZ - 09.02.2002

Warum diskriminiert?


Am 3. Februar kündigte die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich eine Sammelklage gegen die Tschechische Republik an (F.A.Z. vom 4. Februar). Dies und der jüngste Schlagabtausch zwischen Wien und Prag zeigen, daß die deutschtschechische Erklärung vom Januar 1997 das Thema der Nachkriegsenteignungen und Vertreibungen der Deutschen aus der ehemaligen Tschechoslowakei (und die Beneš-Dekrete) nicht aus der Welt schaffen konnte. Nichts anderes war zu erwarten; nicht nur deshalb, weil Österreich nicht einbezogen wurde, sondern auch, weil die in den beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei lebenden Deutschen unberücksichtigt blieben. Der tschechische Ministerpräsident Zeman hat mit seiner Aussage, die Vertreibung sei doch eine mildere Strafe als die Todesstrafe gewesen, immerhin zugegeben, daß die in der damaligen Tschechoslowakei verbliebenen Deutschen keine Landesverräter waren, da sie nicht vertrieben wurden. Dann bleiben allerdings noch zwei Fragen offen: Warum wurden auch diese enteignet, und warum werden sie in der jetzigen Tschechischen und Slowakischen Republik gegenüber den anderen Bürgern diskriminiert, wenn es um die Restitution des enteigneten Eigentums geht?


Peter Werner, Preßburg


Frankfurt Allgemeine Zeitung, Seite 52, Samstag, 9. Februar 2002, Nr. 34

 

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