| Presse |
| Leserbrief in der FAZ - 09.02.2002 |
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Keine Zeit für die Wahrheit, viel Zeit für die Unwahrheit! Der tschechische Ministerpräsident Zeman behauptet, daß die Bene-Dekrete ihre Wirkung in der Gegenwart verloren hätten, und holt dafür den deutschen Bundeskanzler als Zeugen in den Gerichtsstand. Diese Behauptung ist schlicht eine Lüge: Nachdem Bundeskanzler Schröder und Ministerpräsident Zeman im März 1999 gemeinsam erklärt hatten, daß die Dekrete erloschen seien, habe ich meine Bereitschaft erklärt, Grund und Haus meiner Eltern dem jetzigen tschechischen Besitzer durch einen tschechischen notariellen Akt zu schenken, um des Friedens willen. Nach zehnmonatigem Schweigen der zuständigen tschechischen Behörden wandte ich mich an Staatspräsident Havel, der mir mitteilte -- unter Beifügung eines Urteils des tschechischen Verfassungsgerichts --, daß ich nichts verschenken könne, was mir nicht mehr gehört. Das heißt, die Dekrete und Gesetze gelten nach wie vor, und zwar für alle drei Millionen Menschen, deren Eigentum man mit einem Federstrich konfiszierte und sie daraus vertrieb, wie das bei ethnischen Säuberungen und Genoziden üblich ist. Mit europäischem Recht hat das nichts zu tun. Kann sich die Europäische Union leisten, einen offenkundigen Genozid ( so Professor Felix Ermacora im Rechtsgutachten für die bayerische Staatsregierung) zu legalisieren und die Genozid-Konvention der Vereinten Nationen zu brechen? Der tschechische Ministerpräsident hat durch die Wiederholung des Klischees zur Rechtfertigung der Vertreibung der Sudetendeutschen diese Volksgruppe gezwungen, von allen Parteien in Deutschland und in Österreich zu verlangen, den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union auszusetzen, solange Prag nicht die Forderung des Europäischen Parlaments vom 8. April 1999 erfüllt, die fortbestehenden Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen. Diese Forderung wird in den Berichten des Europäischen Parlaments zum Stand der Beitrittsverhandlungen jedes Jahr bis zum heutigen Tag wiederholt. Auch sollte darauf geachtet werden, daß nicht durch eine Gesamtabstimmung über alle zehn Beitrittskandidaten die Tschechische Republik ohne Erledigung dieser Forderung in die EU hineingeschwindelt wird. Dr. Rudolf Hilf, München
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