| Presse |
| FAZ - 12.01.2002 |
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Geschrieben von Dr. Hans-Georg Steinmann am 12. Januar 2002 12:29:48:
In keiner dieser Berichterstattungen hat der Politische Direktor auch nur entfernt angedeutet, dass die Sowjetunion die Nichtrückgabe des von ihr zwischen 1945 und 1949 weggenommenen Grund und Bodens an dessen Eigentümer zur Bedingung für die Wiedervereinigung Deutschlands gemacht hätte. Eine solche Bedingung hat es nie gegeben. Die gegenteiligen Erklärungen des Politischen Direktors, insbesondere seine gegenteiligen Erklärungen vor dem Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 1991, sind falsch. Sie bilden die einzige Grundlage des Unrechtsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991. Die obersten Organe der Bundesrepublik (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) haben den 1945 bis 1949 den Deutschen völkerrechtswidrig und teils unter fürchterlichsten Menschenrechtsverletzungen weggenommenen Grund und Boden - unter Berufung auf die vorgebliche Bedingung der Sowjetunion -1990/91 konfisziert. Einstimmig. Einstimmig wie im nationalsozialistischen Staat und wie in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR. Krupp-Gruson, Bayer, BASF, Siemens, Daimler(-Chrysler), Volkswagen und Audi, Schubert & Salzer, Madaus, Richard Hartmann und unzählige weitere Opfer der Konfiskationen von 1990/91 hätten in Ostdeutschland denselben Aufbau vollbracht wie zuvor in Westdeutschland. Ähnliches gilt für den landwirtschaftlichen Bereich. Stattdessen haben die Konfiskationen in Ostdeutschland Hass auf die Westdeutschen, verbreitete Hoffnungslosigkeit, überproportionale Arbeitslosigkeit sowie Extremisten von links und rechts gezeitigt. Sie haben der PDS eine solide wirtschaftliche Basis verschafft. Das Unrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 und dessen Praktizierung durch die Justiz gefährden den Rechtsstaat und die Demokratie. Dr. Hans-Georg Steinmann, Bonn
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