| Presse |
| FAZ - 25.01.2002 |
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Opfer der Bodenreform klagen in Straßburg
fy. BERLIN, 24. Januar. Deutsche Opfer der "Bodenreform ", mit der zwischen 1945 und 1949 Industrielle, Kaufleute und Landbesitzer in der Sowjetzone enteignet wurden, haben Beschwerden auf die Rückerstattung ihres Eigentums beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihrer Klage im vergangenen Jahr nicht stattgegeben. Durch das Urteil des Straßburger Gerichts soll die Bundesrepublik Deutschland veranlaßt werden, das von der ehemaligen DDR entschädigungslos konfiszierte Eigentum, das durch die Wiedervereinigung in ihren Besitz überging, zurückzugeben. Die Beschwerdeführer machen geltend, von der Bundesrepublik diskriminiert zu werden. Während Personen, die nach 1949 von der ehemaligen DDR enteignet worden seien, ihr Eigentum zurückerhielten, werde den von der "Bodenreform" Betroffenen jede namhafte Entschädigung, insbesondere aber die Rückgabe ihres Vermögens, verweigert. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Politik, Seite 4, 25. Januar 2002 |
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