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Zum Beitrag "Das deutsche Watergate - Der Restitutionsausschluß
im Prozeß der Wiedervereinigung" (F.A.Z.-Feuilleton vom 29.
September):
Es ist zu begrüßen, daß Klaus Peter Krause die Ergebnisse
der Dissertation von
Constanze Paffrath über die Hintergründe des Restitutionsausschlusses
einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Offen blieb bisher allerdings die Frage, warum die Bundesregierung ihre
Zuflucht zu derartigen Täuschungsmanövern suchte.
Die Antwort liegt meines Erachtens in folgendem:
Im Oktober 1990 standen Wahlen zum Bundestag und zu den Landesparlamenten
der fünf neuen Länder an. Es war abzusehen, daß eine
eventuelle Rückgabe der
früher entzogenen Güter an "Junker und Großgrundbesitzer"
im Wahlkampf eine
erhebliche Rolle spielen würde. Die PDS hatte bereits begonnen,
diese Frage
zum Wahlkampfthema zu machen, und die SPD bereitete ebenfalls eine
entsprechende Kampagne vor.
Hätte die unionsgeführte Regierung die früher entzogenen
Besitztümer zurückgegeben, hätte sie der PDS und der
SPD ein wohlfeiles Wahlkampfthema quasi auf dem Tablett serviert. Denn
daß eine Rückgabe nicht nur im Osten unpopulär gewesen
wäre, sondern auch im Westen,
wurde allgemein angenommen. Es waren also letztlich vor allem wahltaktische
Überlegungen, die die CDU/CSU/FDP-Regierung dazu veranlaßten,
sich selbst
gegen eine Rückgabe zu entscheiden und dies auf die Gegenseite,
also die
Sowjetunion und die DDR, zu schieben.
Dies rechtfertigt das Verhalten der damaligen Regierung keineswegs,
erklärt aber ihr Handeln und rundet so das Bild ab.
Der Machterhaltungswille ging dem Recht vor, man nahm "Unrecht
aus
politischer Opportunität" in Kauf, wie ich bereits im Herbst
1990 in einem
ganzseitigen Beitrag in der F.A.Z. näher dargelegt habe.
Professor Dr. Hans Herbert von Arnim,
Speyer am Rhein
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