| Presse |
| Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 23.09.2003, Seite 16 |
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Einbußen für EALG-Berechtigte / Von Klaus Peter Krause FRANKFURT, 22. September. Bundesregierung, Bundeswertpapierverwaltung und Vermögensämter sind dabei, gegen ein geltendes Gesetz zu verstoßen. Was die Bundeswertpapierverwaltung jetzt begonnen hat, Fällig werden die ersten Zahlungen von 2004 an und die weiteren in den Folgejahren bis 2008. Insgesamt geht es um Ansprüche von mindestens 6 Milliarden Euro, aufzubringen vom Bund aus dem Entschädigungsfonds. Das Gesetz sieht vor, Wer das Glück hat,in der zuerst ausgelosten Gruppe zu sein, würde seine gesamte Entschädigung 2004 bekommen, wer Pech hat und in der zuletzt ausgelosten Gruppe landet, erst 2008. Dieses Verfahren setzt voraus, daß sämtliche Ansprüche in ihrer Höhe bis Ende 2003 festgestellt und zugesprochen sowie daß darüber Schuldverschreibungen ausgestellt sind. Doch die Vermögensämter sind mit dem Bearbeiten der Ansprüche und dem Ausstellen der Entschädigungsbescheide weit im Rückstand, ebenso das Bundesvermögensamt (Barov) mit den Anweisungen an die Bundeswertpapierverwaltung, die Schuldverschreibungen zuzuteilen. Der Rückstand scheint unaufholbar. Außerdem muß nach dem Gesetz die erste Auslosung für sämtliche Ansprüche drei Monate vor dem 1. Januar 2004 stattfinden, also spätestens Ende September. Weil dies aber wegen der großen Rückstände nicht möglich ist, weicht die Verwaltung vom vorgeschriebenen Verfahren ohne gesetzliche Neuregelung ab, indem sie jetzt jede einzelne Schuldverschreibung in fünf Teile zerlegt und davon fünf Jahre lang ratenweise je einen Teil einlöst. Damit haben die Inhaber dieser Schuldverschreibungen nicht mehr die Chance, ihre gesamte Entschädigung vor 2008 zu erhalten, sondern alle bekommen sie nur in fünf Jahresraten. Fachleute raten Inhabern solcher zerlegten Schuldverschreibungen, der Zerlegung innerhalb von zwei Wochen bei der Bundeswertpapierverwaltung zu widersprechen.
Aber was die Bundeswertpapierverwaltung jetzt ändert, entspricht dem Entwurf ebenso wenig wie geltendem Gesetz. Würde der Entwurf unverändert Gesetz, bekämen alle, die in diesem Jahr eine Schuldverschreibung für ihre Ansprüche wegen des Bearbeitungsrückstands noch nicht erhalten haben, ihre Entschädigung zwar sofort in bar - aber erst, wenn das zuständige Vermögensamt entschieden hat. Doch darauf müßten die meisten noch Jahre weiter warten, über das Jahr 2020 hinaus, wie die Bundesländer meinen. Ohnehin ist der Entschädigungsfonds leer. die Berechtigten könnten sie allenfalls an die Status Vermögensverwaltung GmbH der Vereins- und Westbank durch Verkauf abtreten. Dazu kommt von 2008 an ein Verzinsungsnachteil (4 statt 6 Prozent). Deshalb drohen wegen gestrichener Auslosung und wegen des Zinsnachteils Klagen wegen Ungleichbehandlung. Und die Status GmbH fürchtet, folgenreich wäre auch der Vertrauensverlust für Wertpapiere des Bundes an den Finanzmärkten, wenn der Bund innerhalb der Laufzeit die Konditionen eines von ihm begebenen Wertpapiers zum Nachteil der Inhaber verändern würde. Dabei wirbt die Bundeswertpapierverwaltung derzeit in Anzeigen: "Bundesobligationen bieten Ihnen alles, außer bösen Überraschungen." FAZ vom 23.09.2003, Seite 16 |
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