|
Ehemalige DDR-Bürger setzen auf den Gerichtshof
kpk. FRANKFURT, 27. Mai. Rund 70 000 ehemalige DDR-Bürger setzen
ihre letzte Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg. Dieser hat jetzt für eine von
mehreren gleichartigen Beschwerden eine mündliche Verhandlung zur
Hauptsache anberaumt (Aktenzeichen 72203/01). Diese und die anderen
Beschwerden richten sich gegen die fünf neuen Bundesländer,
weil sie den einstigen DDR-Bürgern deren einst bezahltes und dann
geerbtes "Bodenreformland" (jeweils fünf bis zehn Hektar
Agrarflächen) wieder abgenommen und sie entschädigungslos
aus dem Grundbuch herausgeklagt haben. Zu einer mündlichen Verhandlung
ist der Gerichtshof nur selten bereit; üblicherweise folgt er entsprechenden
Anträgen von Beschwerdeführern nicht, sondern entscheidet
allein nach Aktenlage. Deshalb gilt seine Entscheidung, in diesem Fall
auch mündlich zu verhandeln, Beobachtern als ein Zeichen dafür,
daß er diesen Rechtsstreit mit allen vergleichbaren Fällen
und deren große Dimension überaus ernst nimmt und als Musterverfahren
behandeln will.
Die am 23. April 2001 eingelegte Beschwerde (Fall Rissmann/Höller)
stützt sich auf das Recht auf Achtung des Eigentums (Artikel 1
des Ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention)
und auf das Diskriminierungsverbot des Artikels 14 der gleichen Konvention.
Angesetzt ist die mündliche Verhandlung für den 18. September.
|