Presse
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.05.2003,

Ehemalige DDR-Bürger setzen auf den Gerichtshof

kpk. FRANKFURT, 27. Mai. Rund 70 000 ehemalige DDR-Bürger setzen ihre letzte Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser hat jetzt für eine von mehreren gleichartigen Beschwerden eine mündliche Verhandlung zur Hauptsache anberaumt (Aktenzeichen 72203/01). Diese und die anderen Beschwerden richten sich gegen die fünf neuen Bundesländer, weil sie den einstigen DDR-Bürgern deren einst bezahltes und dann geerbtes "Bodenreformland" (jeweils fünf bis zehn Hektar Agrarflächen) wieder abgenommen und sie entschädigungslos aus dem Grundbuch herausgeklagt haben. Zu einer mündlichen Verhandlung ist der Gerichtshof nur selten bereit; üblicherweise folgt er entsprechenden Anträgen von Beschwerdeführern nicht, sondern entscheidet allein nach Aktenlage. Deshalb gilt seine Entscheidung, in diesem Fall auch mündlich zu verhandeln, Beobachtern als ein Zeichen dafür, daß er diesen Rechtsstreit mit allen vergleichbaren Fällen und deren große Dimension überaus ernst nimmt und als Musterverfahren behandeln will.

Die am 23. April 2001 eingelegte Beschwerde (Fall Rissmann/Höller) stützt sich auf das Recht auf Achtung des Eigentums (Artikel 1 des Ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention) und auf das Diskriminierungsverbot des Artikels 14 der gleichen Konvention. Angesetzt ist die mündliche Verhandlung für den 18. September.


Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu dieser Seite.