Presse

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.10.2003

Hinters Licht geführt (zu: "Es gab eine sowjetische Forderung")

 

 

Die Volkskammer sei, so Richard Schröder in seinem Leserbrief "Es gab eine sowjetische Forderung" (F.A.Z. vom 6. Oktober) keineswegs bereit gewesen, den Einigungsvertrag und den Beitritt als ein Diktat zu beschließen. Aber sie hat es getan.

Wie sonst wäre zu erklären, daß der für vier Jahre gewählte Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Richard Schröder schon nach dem Wirksamwerden des Beitrittes nicht daran gedacht hat, seine Präsidentin zu mahnen, die Volkskammer noch bis zum Ende ihrer Legislaturperiode tagen zu lassen?

Es wird Zeit, Klartext zu reden.
Es ist der Wunsch der Volkskammer- Mehrheit gewesen, dem Grundgesetz beizutreten. Es gab aber auch die Idee von einem Beitritt nur partiell.

Die Antwort der Bundesregierung war das Diktat: "Wenn ihr beitreten wollt, dann müßt ihr das ganze Grundgesetz akzeptieren und dürft keine davon abweichenden Bedingungen stellen.

Wenn es aber euer Wunsch ist, daß diejenigen Menschen, die durch die Bodenreform 1945/1946 ihre Lebensgrundlage gefunden haben, vor dem Beitritt geschützt werden, dann sorgt bitte dafür, daß die Sowjetunion erklärt, nur unter dieser Voraussetzung dem Beitritt zustimmen zu können."


Will Schröder ernstlich behaupten, daß das von ihm zitierte Aide-mémoire der Sowjetunion vom 28.April 1990 nicht auf Bitten von deutscher Seite hin zustande gekommen, sondern einem ureigenen Wunsch der Sowjetunion entsprungen sei?

Und daß die Bundesregierung den Vorschlag der Sowjetunion, deren Konfiskationen durch eine Aufnahme in den Zwei-plus-vier-Vertrag völkerrechtswirksam festzuschreiben, nicht dann doch lieber als ein zu weit gehendes Entgegenkommen abgelehnt hat, weil damit ihre Absicht, sich an einem Großteil der Ländereien der Bodenreform selbst zu bereichern, hätte durchkreuzt werden können?

Waren denn alle seine Fraktionskollegen so naiv, diese Absicht nicht gesehen zu haben?

Noch scheint Richard Schröder sich dagegen zu sträuben, erkennen zu müssen, daß er und seine Fraktion hinters Licht geführt worden sind.

Die Koalitionsvereinbarungen der Volkskammer, auf die er sich beruft, haben, wie aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten der DDR Mitte April 1990 eindeutig hervorgeht, eigentlich nur den Schutz jener Menschen und weder die Bestandskraft des Konfiskationsunrechts bezweckt noch das Recht des Fiskus, sich an dem zu bereichern, was eine vom Stalinismus geprägte, rassistisch motivierte Bodenreform zu einem Tiefpunkt in unserer Nachkriegsgeschichte hat werden lassen.
Es ehrt Richard Schröder, damals um das Schicksal derjenigen besorgt gewesen zu sein, die ihr redlich erworbenes Land wieder verloren hätten, wenn es dessen Eigentümern zurückgegeben worden wäre.

Aber er sollte konsequent sein.
Was ihn nicht ehrt, ist seine Reverenz vor dem (vermeintlichen) Diktat einer fremden Besatzungsmacht, das ihm mehr zu gelten scheint als das Schicksal der Opfer der Konfiskation.
Es sollte ihm leichtfallen, sich zu korrigieren, wenn er die von Klaus Peter Krause in der F.A.Z. ("Das deutsche Watergate", F.A.Z. vom 29. September) besprochene Dissertation der CDU-Politikerin Constanze Paffrath dazu liest.

Arnulf Clauder, Triesenberg, Liechtenstein

Datum   siehe auch: Verweise
       
       
       
       
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