Presse

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29.11.2003 Seite 40

Nicht von der Sowjetunion verlangt

Die Ausführungen Ihres Lesers Friedrich Dieckmann, Berlin,
unter dem Titel
"Vier-Mächte-Empfehlung" (F.A.Z. vom 22. Oktober)

verlangen einige Richtigstellungen:

Die sogenannte Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone im September 1945 wurde nicht in erster Linie zugunsten von Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen durchgeführt.
Es ging um die Enteignung der bürgerlichen Schichten.
Warum sonst wurden die Enteigneten unter entwürdigenden Zuständen über Nacht des Kreises verwiesen oder in die Lager Rügen, Buchenwald oder auch in die Sowjetunion gebracht?

Die Sowjetunion hat eben nicht verlangt, die Enteignung unbedingt aufrechtzuerhalten.
Die Sowjetunion hatte Verträge immer exakt eingehalten.
Eine bewußte Verletzung der Haager Landskriegsordnung sollte man ihr nicht unterstellen.
Im übrigen hat der damalige Vorsitzende des internationalen Komitees (Auswärtigen Ausschusses) der KPdSU, Alexander Jakowlew, während
seines Deutschland-Besuches im Oktober dieses Jahres erklärt, die
Sowjetunion habe nicht die Beibehaltung der Enteignung verlangt.

Da er die politischen Weisungen an die Verhandlungsdelegation erteilt habe, müsse er es doch wissen, ob eine Forderung dieser Art bestanden habe.

Wenn der Eigentumsartikel des Grundgesetzes im Falle der Enteignungen in der
Sowjetischen Zone nicht rückwirkend herangezogen werden durfte, warum mußte
er dann unter Täuschung des Parlaments - wie Constanze Paffrath ausführt -
überhaupt geändert werden?
Leser Dieckmann weist auf die "behutsame" Restauration in Frankreich nach 1814 hin. Just darum geht es.
Gefordert wurde nach der Wiedervereinigung lediglich die Rückgabe konfiszierten Gutes (Land, Häuser, Firmen), das sich in der Hand der Bundesrepublik befand und befindet.
Die damalige Bundesregierung war dagegen der Ansicht, der Verkauf des ihr zugefallenen Vermögens würde ausreichen, die Kosten der Wiedervereinigung zu decken, eine Rechnung, die nicht aufgegangen ist.

Eberhard v. Kuenheim, München

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29.11.2003 Seite 40

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