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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.03.2003, Nr. 76 / Seite 15

Entschädigung zieht sich hin

EALG-Berechtigte müssen lange warten / 6 Milliarden Euro Volumen

kpk. FRANKFURT, 30. März 2003. Berechtigte nach dem sogenannten EALG müssen länger darauf warten, ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Ausgleichsleistung erfüllt zu sehen als ursprünglich vorgesehen und gesetzlich festgelegt. Das im September 1994 verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sieht vor, daß über sämtliche Ansprüche bis Ende 2003 entschieden ist. Aber die dafür zuständigen Ämter sind nicht in der Lage, diese Frist einzuhalten. Bis Ende 2002 haben sie von den rund 600 000 einzelnen Ansprüchen erst 79 789 (1,3 Prozent) abgearbeitet. Dabei teilen sie den Berechtigten zunächst Schuldverschreibungen zu, und zwar in Höhe des jeweiligen Geldbetrages, der den Berechtigten zugestanden wurde. Das Gesetz schreibt vor, diese Schuldverschreibungen (WKN 110 821) vom 1. Januar 2004 an mit jährlich 6 Prozent zu verzinsen und sie bis spätestens 2008 einzulösen. Das soll in fünf gleichen Jahresraten durch Auslosung geschehen. Die Schuldverschreibungen sind handelbar.

Der Rückstand bedeutet, daß die Ämter mit dem Abarbeiten der Ansprüche noch über das Jahr 2020 hinaus beschäftigt sein werden. So geht es aus der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EALG hervor. Mit Jahresbeginn 2004 sollen aber keine Schuldverschreibungen mehr ausgestellt, sondern die Ansprüche gleich durch Geldleistung erfüllt werden. Im Ergebnis bedeutet dies: Die Berechtigten müssen im Durchschnitt noch mindestens bis 2011 auf ihr Geld warten, aber viele noch länger und von ihnen ein Teil über 2020 hinaus. Da die meisten von ihnen schon heute betagt sind und nicht mehr lange zu leben haben, werden sie selbst in den Genuß der Entschädigung nicht mehr kommen. Auch sollen die Ansprüche von 2008 nicht mehr mit 6, sondern mit 4 Prozent verzinst werden.

Wer damit rechnen muß, daß er seinen Entschädigungsbescheid und sein Geld erst bekommen wird, wenn er verschieden ist, hat allerdings die Möglichkeit, seinen Anspruch sofort zu Geld zu machen: Die Status Vermögensverwaltung GmbH, ein Finanzdienstleister in Hamburg, beschafft die nötigen Unterlagen, rechnet aus, was der Anspruch wert ist, und kauft ihn, abgezinst und mit einem Abschlag für die Dienstleistung, auf. Fällt der Wert bei der späteren Einlösung höher als errechnet aus, erhält der Kunde eine entsprechende Nachzahlung. Auf diese Weise hat Status nach Angaben ihres Geschäftsführers Daniel Talleur demnächst bald tausend Berechtigten zu Geld verholfen.

Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov) schätzt den Gesamtwert der Ansprüche auf 6 Milliarden Euro. Bis Ende 2002 haben die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen 370,36 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zugeteilt, also erst 6 Prozent des gesamten Volumens. Sie kennen auch noch immer nicht die genaue Zahl der Ansprüche, weil sie es noch nicht geschafft haben, alle zu registrieren. Dieser Bearbeitungsrückstand hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die Länder die Zahl dieser Ämter von 113 (Ende 1998) auf 45 (Ende 2002) und die der Mitarbeiter von 2328 auf 823 verringert haben. In der gleichen Zeit ist auch die Mitarbeiterzahl in den Landesvermögensämtern geschrumpft: von 1083 auf 875.

Das EALG, in Kraft seit 1. Dezember 1994, ist eines von mehreren Gesetzen zur Wiedergutmachung nach der deutschen Wiedervereinigung.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.03.2003, Nr. 76 / Seite 15

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