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Die Einheit war nicht gefährdet
Zum Leserbrief von Richard Schröder: "Es gab eine sowjetische
Forderung"
(F.A.Z. vom 6. Oktober): Was mag Richard Schröder bewogen haben,
dreizehn
Jahre nach der "Wende" noch zu behaupten, der Restitutionsausschluß
für die
Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone sei auf eine sowjetische
Forderung zurückgegangen?
Weltfremde "Ostalgie"-Shows lassen grüßen.
Wie dem auch sei: die historische Forschung hat das Märchen von
den bösen
sowjetischen Forderungen längst entzaubert und schlüssig bewiesen:
Diese Forderungen gab es nicht.
Zu Schröders Thesen nur so viel:
In ihrem Aide mémoire vom 28. April 1990 bestand die Sowjetunion
auf der
sogenannten Indemnität ihrer Maßnahmen, bewußt oder
unbewußt immer wieder
gleichgesetzt mit der Forderung nach eiserner Konservierung derselben;
die
Forderung nach einem Restitutionsausschluß ist hier und auch sonst
nirgends
zu finden.
Die (von beiden deutschen Staaten nicht unterschriebene)
Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 konnte auch deshalb keine
Rechtswirkung entfalten, weil sie mit unserer Verfassung unvereinbar
war;
den sie einengenden Artikel 143 (3) Grundgesetz hatte man bis dato noch
nicht "erfunden".
Die DDR-Bewohner, die seinerzeit Parolen wie "Wir sind ein Volk"
oder "Wenn
die D-Mark nicht zu uns kommt, kommen wir zu ihr" skandierten,
hätte keine
Macht der Welt daran gehindert, ihren Willen in die Tat umzusetzen.
Etwaige Versuche der DDR-Führung, bei ihrer gesamtdeutsch orientierten
Bevölkerung die mögliche Wiedervereinigung von der Lösung
der bestehenden
Eigentumsproblematik abhängig zu machen, wären von vornherein
zum Scheitern
verurteilt gewesen;
es wäre so oder so zusammengekommen, was zusammengehört.
Diese Einsicht führte nicht zuletzt zum Beitritt der DDR zum Rechtsstaat
Bundesrepublik, ohne dafür besondere Bedingungen zu stellen.
Peter Zimmermann, Weilburg
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