| Presse |
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.12.2004, Nr. 288 / Seite 1 |
| Papier: Straßburg sollte sich zurückhalten Mü. FRANKFURT, 8. Dezember. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nahegelegt, sich auf die Prüfung systematischer Menschenrechtsverletzungen zu beschränken. Die Straßburger Richter sollten sich insbesondere gegenüber Entscheidungen zurückhalten, "die schon einen vollausgebauten Rechtszug durchlaufen haben". Auf die "Caroline-Entscheidung" angesprochen, sagte Papier, Abwägungsdefizite könne man der deutschen Rechtsprechung "sicherlich nicht vorwerfen". Aufgabe des Straßburger Gerichtshofs sei es in erster Linie, die "richtungweisenden Grundsatzentscheidungen" zu treffen. "Er kann und sollte sich meines Erachtens nicht in die Rolle eines obersten Rechtsmittelgerichts in Familiensachen oder allgemeinen Zivilsachen begeben oder sich in dieser Weise instrumentalisieren lassen." Es sei nicht Aufgabe der Straßburger Richter, etwa die Frage des Umgangs eines Vaters mit seinem Kind "unter Durchgriff oder Zugriff auf die fachgerichtlichen Kompetenzen zu entscheiden". (Siehe Seite 5.)
© Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.12.2004, Nr. 288 / Seite 1
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