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Gespräch über das Eigentum / Von Reinhard Müller
Zum Wohl der Allgemeinheit
Bitburger Gespräch über das Eigentum / Von Reinhard Müller
BITBURG, 11. Januar
Was ist Eigentum? Die Quelle von Ausbeutung und Ungleichheit oder tragende
Säule eines freiheitliches Wirtschaftssystems?
Schlichter Diebstahl oder Grundlage des Wohlstands? Oder all das zusammen?
Die Haltung zum Eigentum ist stets ambivalent gewesen.
Seine Existenz steht fest, doch wer sich positiv zum (Privat-)Eigentum
äußert, muß sich sogleich rechtfertigen. Das hat seine
Gründe. Schon Jesus warnte vor Reichtum und großem Besitz,
vor der damit verbundenen Gefahr, um sich selbst zu kreisen.
Der Trierer Bischof Reinhard Marx wies bei den Bitburger Gesprächen
zur Rechtspolitik, die sich in diesem Jahr dem Eigentumsbegriff verschrieben
hatten, auch auf Thomas von Aquin hin. Der erkannte zwar, daß
Eigentum zur Leistung anregt und dem sozialen Frieden dienen kann. Doch
mahnte auch der Kirchenlehrer aus dem 13.Jahrhundert, daß alle
Menschen an den Gütern dieser Erde ein ursprüngliches Nutzungsrecht
hätten.
Dieser scheinbare Widerspruch findet sich auch im Grundgesetz.
Dort heißt es zum einen, das Eigentum werde gewährleistet;
zugleich werden "Inhalt und Schranken" durch die Gesetze bestimmt.
Sodann ist festgelegt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll
zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Auch Enteignungen sind nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig.
Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, insbesondere
die Nutzung von Grund und Boden "dem unübersehbaren Spiel
der freien Kräfte und
dem Belieben des einzelnen vollständig zu überlassen".
Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge vielmehr dazu,
die Interessen der Allgemeinheit hier in weit stärkerem Maß
zu berücksichtigen als bei anderen Vermögensgütern.
Doch was bedeutet der Satz von der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums, den frühere deutsche Verfassungen so nicht kannten?
Nach Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach empfindet
die Mehrheit Sympathie für den Begriff Eigentum. Zugleich zweifelt
sie daran, daß der Satz "Eigentum verpflichtet" von
den Wohlhabenden (das sind im Zweifel immer die anderen) verinnerlicht
wird. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums läßt sich tatsächlich
nur schwer konkretisieren, liegt es doch gerade im Wesen dieses Rechts,
daß der Eigentümer andere legitimerweise von der Nutzung
seiner Sachen ausschließen kann.
Auch der Staat, der unter bestimmten Voraussetzungen
sogar enteignen und vergesellschaften darf, kann nicht unbeschränkt
auf das Eigentum seiner Bürger zugreifen.
So darf er sie nicht über Gebühr mit Abgaben belasten. Das
Bundesverfassungs-gericht hat davon gesprochen, Steuern dürften
keine "erdrosselnde Wirkung" haben.
Der Heidelberger Steuerrechtler und frühere Bundesverfassungsrichter
Paul Kirchhof leitete den von ihm erfundenen Halbteilungsgrundsatz,
nach dem die Steuer- und Abgabenlast nicht mehr als 50 Prozent des Einkommens
verschlingen dürfe, aus dem Wort "zugleich" her - der
Eigentumsgebrauch solle "zugleich" dem Wohl der Allgemeinheit
dienen.
Tatsächlich wird die in nächster Zeit mit Macht einsetzende
Reform des Sozialstaats nicht ohne Rückwirkungen auf das Eigentum
bleiben. In erworbene Ansprüche in der Sozialversicherung - und
damit in Eigentumspositionen der Bürger - wird massiv eingegriffen
werden.
Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
beschränkte sich mit Blick auf künftige Verfahren in Bitburg
auf einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung des
Gerichts. Kirchhof forderte abermals eine Neufundierung des Sozialstaats
und eine Rückgewinnung des
"Verantwortungseigentums".
Nur die neun Prozent Selbständigen im Lande nähmen die Eigentümerfreiheit
des Grundgesetzes wirklich wahr, sagte Kirchhof vor dem Bitburger Publikum,
das traditionell überwiegend aus Staatsdienern im weiteren Sinn
besteht.
Dieses Mal war die Deutsche Stiftung Eigentum an den Gesprächen
beteiligt. Wie zu erwarten war, gab es drängende Fragen nach den
Entschädigungen für Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone
zwischen 1945 und 1949. Die sogenannten Alteigentümer waren mit
Klagen gegen den Restitutionsausschluß bisher mehrfach vor dem
Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Der frühere Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Roman Herzog äußerte sich hierzu in Bitburg ebensowenig wie
Papier.
Der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) äußerte,
es liege nicht am Bundesverfassungsgericht, daß diese Wunde nicht
verheile - die Politik habe ihre Möglichkeiten nicht genutzt.
Demnächst wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hierzu entscheiden. Er wird sich mit der Frage beschäftigen, ob
die Betroffenen zumindest eine "berechtigte Erwartung" an
ihre Eigentumspositionen haben. Auch nach dem Ende des Kommunismus muß
das Eigentum begründet und verteidigt werden.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.01.2004, Nr. 9 / Seite 8
Veranstalter:
Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik,Trier
Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Deutsche Stiftung Eigentum, Berlin
Bitburger Gespräche
Generalthema: Eigentum – Ordnungsidee, Zustand und Entwicklungen
Veranstaltung vom 8. Januar 2004 - 10. Januar 2004
Ort: Dorint-Resort Biersdorf am Stausee Bitburg
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