Presse

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.01.2004

Bitburger Gespräch über das Eigentum / Von Reinhard Müller

Zum Wohl der Allgemeinheit

Bitburger Gespräch über das Eigentum / Von Reinhard Müller

BITBURG, 11. Januar

Was ist Eigentum? Die Quelle von Ausbeutung und Ungleichheit oder tragende
Säule eines freiheitliches Wirtschaftssystems?
Schlichter Diebstahl oder Grundlage des Wohlstands? Oder all das zusammen? Die Haltung zum Eigentum ist stets ambivalent gewesen.

Seine Existenz steht fest, doch wer sich positiv zum (Privat-)Eigentum äußert, muß sich sogleich rechtfertigen. Das hat seine Gründe. Schon Jesus warnte vor Reichtum und großem Besitz, vor der damit verbundenen Gefahr, um sich selbst zu kreisen.
Der Trierer Bischof Reinhard Marx wies bei den Bitburger Gesprächen zur Rechtspolitik, die sich in diesem Jahr dem Eigentumsbegriff verschrieben hatten, auch auf Thomas von Aquin hin. Der erkannte zwar, daß Eigentum zur Leistung anregt und dem sozialen Frieden dienen kann. Doch mahnte auch der Kirchenlehrer aus dem 13.Jahrhundert, daß alle Menschen an den Gütern dieser Erde ein ursprüngliches Nutzungsrecht hätten.

Dieser scheinbare Widerspruch findet sich auch im Grundgesetz.
Dort heißt es zum einen, das Eigentum werde gewährleistet;
zugleich werden "Inhalt und Schranken" durch die Gesetze bestimmt. Sodann ist festgelegt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Auch Enteignungen sind nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig.

Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, insbesondere
die Nutzung von Grund und Boden "dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und
dem Belieben des einzelnen vollständig zu überlassen".
Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit hier in weit stärkerem Maß zu berücksichtigen als bei anderen Vermögensgütern.

Doch was bedeutet der Satz von der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums, den frühere deutsche Verfassungen so nicht kannten? Nach Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach empfindet die Mehrheit Sympathie für den Begriff Eigentum. Zugleich zweifelt sie daran, daß der Satz "Eigentum verpflichtet" von den Wohlhabenden (das sind im Zweifel immer die anderen) verinnerlicht wird. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums läßt sich tatsächlich nur schwer konkretisieren, liegt es doch gerade im Wesen dieses Rechts, daß der Eigentümer andere legitimerweise von der Nutzung seiner Sachen ausschließen kann.

Auch der Staat, der unter bestimmten Voraussetzungen
sogar enteignen und vergesellschaften darf, kann nicht unbeschränkt auf das Eigentum seiner Bürger zugreifen.
So darf er sie nicht über Gebühr mit Abgaben belasten. Das Bundesverfassungs-gericht hat davon gesprochen, Steuern dürften keine "erdrosselnde Wirkung" haben.
Der Heidelberger Steuerrechtler und frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof leitete den von ihm erfundenen Halbteilungsgrundsatz, nach dem die Steuer- und Abgabenlast nicht mehr als 50 Prozent des Einkommens verschlingen dürfe, aus dem Wort "zugleich" her - der Eigentumsgebrauch solle "zugleich" dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Tatsächlich wird die in nächster Zeit mit Macht einsetzende
Reform des Sozialstaats nicht ohne Rückwirkungen auf das Eigentum bleiben. In erworbene Ansprüche in der Sozialversicherung - und damit in Eigentumspositionen der Bürger - wird massiv eingegriffen werden.

Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
beschränkte sich mit Blick auf künftige Verfahren in Bitburg auf einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung des Gerichts. Kirchhof forderte abermals eine Neufundierung des Sozialstaats und eine Rückgewinnung des
"Verantwortungseigentums".
Nur die neun Prozent Selbständigen im Lande nähmen die Eigentümerfreiheit des Grundgesetzes wirklich wahr, sagte Kirchhof vor dem Bitburger Publikum, das traditionell überwiegend aus Staatsdienern im weiteren Sinn besteht.


Dieses Mal war die Deutsche Stiftung Eigentum an den Gesprächen beteiligt. Wie zu erwarten war, gab es drängende Fragen nach den Entschädigungen für Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949. Die sogenannten Alteigentümer waren mit Klagen gegen den Restitutionsausschluß bisher mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Der frühere Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog äußerte sich hierzu in Bitburg ebensowenig wie Papier.

Der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) äußerte, es liege nicht am Bundesverfassungsgericht, daß diese Wunde nicht verheile - die Politik habe ihre Möglichkeiten nicht genutzt.
Demnächst wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu entscheiden. Er wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die Betroffenen zumindest eine "berechtigte Erwartung" an ihre Eigentumspositionen haben. Auch nach dem Ende des Kommunismus muß das Eigentum begründet und verteidigt werden.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.01.2004, Nr. 9 / Seite 8


Veranstalter:
Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik,Trier
Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Deutsche Stiftung Eigentum, Berlin


Bitburger Gespräche

Generalthema: Eigentum – Ordnungsidee, Zustand und Entwicklungen

Veranstaltung vom 8. Januar 2004 - 10. Januar 2004
Ort: Dorint-Resort Biersdorf am Stausee Bitburg

Datum   siehe auch: Verweise
       
       
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