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Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.01.2004 (Auszug) |
| Enteignung Das Straßburger Urteil und seine Folgen Von Reinhard Müller und Klaus Peter Krause 22. Januar 2004 Die finanziellen Auswirkungen der Straßburger Entscheidung, so teilte die Bundesregierung am Donnerstag mit, seien derzeit noch nicht zu beziffern. Deutschland prüft, ob es die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anruft. Dabei hat das Gericht über eine Entschädigung noch gar nicht entschieden, sondern beide Seiten dazu aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten schriftlich Stellung zu nehmen. Sollten sich Kläger und Bundesregierung einigen, möge auch das dem Gerichtshof mitgeteilt werden. Entschieden hat der Menschenrechtsgerichtshof aber, daß eine
entschädigungsloser Entzug des Eigentums der sogenannten Neusiedler
dem Eigentumsschutz des 1. Zusatzprotolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
widerspricht. Bodenreform der SBZ Geerbt haben sie es in der Regel von ihren Eltern. Diese hatten es in den Nachkriegsjahren zwischen 1945 und 1949, weil sie Vertriebene (Neusiedler und Umsiedler genannt) oder "Neubauern" waren, aus der sogenannten Bodenreform in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone als Existenzgrundlage und als ihr Eigentum erhalten. In der späteren DDR mußten sie es zwar in die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einbringen, waren zwar nicht mehr im Besitz des Landes, aber weiterhin dessen Eigentümer. Ursprünglich war es jenes Land, das die Kommunisten in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 bis 1949 den damaligen Eigentümern zusätzlich zu deren politischer Verfolgung ebenfalls entschädigungslos weggenommen hatten. Zwar unterlag das Bodenreformland zu DDR-Zeiten öffentlich-rechtlichen Bindungen, nämlich dem Verbot, es zu teilen, zu verpachten, zu verpfänden und zu übertragen (außer es zu vererben), sowie dem Gebot, es zu bewirtschaften. War der Eigentümer zum Bewirtschaften nicht mehr bereit oder nicht in der Lage, sollte das Land in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden. Solche Rückführungen sind allerdings tatsächlich zum erheblichen Teil unterblieben, und 1990 hob die Volkskammer diese Bindungen im "Modrow-Gesetz" auf. Es bescherte den Betroffenen das Volleigentum an diesem Land. Korrektur des gesamtdeutschen Gesetzgebers 1992 beschloß jedoch der Bundestag, daß ein großer Teil jener Erben das "Bodenreformland" entschädigungslos herausgeben mußte, und zwar an dasjenige ostdeutsche Bundesland, in dem sich dieses Land jeweils befindet. Ebenso mußten sie alle etwaigen Pachteinnahmen oder Verkaufserlöse an den Fiskus abliefern, falls sie das Land veräußert hatten. Behalten durften sie alles nur dann, wenn das Gesetz sie als "zuteilungsfähig" gelten lässt. Um das zu sein, mußten sie vor Ablauf des 15. März 1990 in der DDR-Land- oder Forstwirtschaft oder Lebensmittelindustrie gearbeitet haben. Die Bundesregierung wies nun darauf hin, daß die Straßburger
Beschwerdeführer nicht in der Landwirtschaft tätig waren.
Nach dem Recht der DDR hätten Grundstücke aus der Bodenreform
wieder in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden
müssen, wenn die Begünstigten nicht in der Landwirtschaft
tätig gewesen seien.
Nun blicken die Opfer der sogenannten Bodenreform mit Spannung auf
das Straßburger Verfahren über das Entschädigungs- und
Ausgleichsgesetz. Da geht es um die - in den Augen der zwischen 1945
und 1949 Enteigneten - viel zu geringe Entschädigung für das
verlorene Gut. Auf den ersten Blick steht die Entscheidung von Donnerstag
in einem Widerspruch zum Begehren der Alteigentümer. Im Verfahren über das Entschädigungsgesetz - verhandelt wird am kommenden Donnerstag - wird vor allem auch um das in der Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot gehen. Aus welchen Gründen durften also die in der sowjetischen Besatzungszone Enteigneten anders behandelt werden als andere Enteignungsopfer? Doch zunächst müssen Bund und Länder mit den Folgen
dieses Urteils fertig werden, wenn es Bestand haben sollte. Die Landwirtschaftsministerin
von Sachsen-Anhalt, Wernicke (CDU), rechnet für ihr Land mit Forderungen
in Höhe von 120 Millionen Euro. "Das kann das Land nicht allein
schultern", sagte sie. Insgesamt dürfte es angesichts der 70000 Fälle um eine Milliardensumme gehen. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Januar 2004 |
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